1. Liebe Forumsgemeinde,

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MacBook - da isses!

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von Rocko2, 16. Mai 2006.

  1. domian

    domian New Member

    Beim arbeiten mit dem Photoshop ist es total Hupe ob 3D Grafikkarte oder nicht. Die Darstellung ist gleichschnell, da 2D Betrieb...

    Anders könnte es schon beim Betrieb eines externen Monitors ausschauen, da hier die 3D Karten meist nen besseren 2. Ramdac aufweisen...aber da hat sich Apple eigtl. noch nie lumpen lassen.
     
  2. sahomuzi

    sahomuzi New Member

    Du nimmst es wieder ganz genau. ;)
    Sommer geht bis 21. September. ^^

    Aber wenn du fragst:

    - Die MacBooks haben leicht austauschbare Festplatten! Per Deckel zugreifbar! Das gehört auf jeden Fall auch in die Pro Modelle.
    - Das 17er MacBook Pro unterstützt den Rechtsklick am Trackpad, das 15er nicht?
    Weiß nicht wie es dabei bei den MacBooks ausschaut.
    - Zentimeter dicke Wärmeleitpaste... (die fehlt natürlich nicht ;))
    - fehlendes fw800 beim 15er
    - kein Dual Layer Brenner im 15er

    Also wer will da noch sagen, dass das 15er MacBook Pro nicht unter enormen Zeitdruck herausgebracht wurde? Da fehlen einfach noch viele Dinge...
     
  3. kakue

    kakue New Member


    Natürlich gibt es Mengenrabatt.
    Aber auch der ist bekannt.

    Für uns mag Apple zwar *die* Computerfirma sein, aber global gesehen ist es ein kleiner Anbieter. Und somit ist es auch ein kleiner Nachfrager von Prozessoren. War es nicht gerade das ausschalggebende Argument, dass IBM im Quartal wesentlich mehr Umsatz mit Microsoft (xbox) machen würde, als mit Apple?

    Zwar gibt es hunderte von PC-Marken auf der Welt aber die meisten davon beziehen ihre Ware von wenigen ODMs und OEMs. Zumindest von Quanta weiß ich, dass Quanta auch die Prozessoren einkaufte. Die drei größten Hersteller sind also doch um ein Vielfaches größer als Apple.

    Ich würde mal die Computerwoche nach einer Preisliste von intel durchforsten.
     
  4. roesti

    roesti New Member

    Sorry, was ist daran bitte Betrug, oder Unrecht?
    Auch ich bin Edu-berechtigt (Student), und siehe da, ich habe nebenbei noch eine eigene Firma. Das ist sicherlich kein Betrug. Und gerade Neugründern wird es mehr als schwer gemacht in Deutschland, also wäre ich mit diesen Aussagen ganz vorsichtig.
    Wenn mir etwas geboten wird, werde ich es wohl auch nutzen. Das hat nichts mit "Geschenkt" zu tun, auch ich bin nicht stinkreich, und nutze Rabatte, wenn sie sich mir ermöglichen.

    Wie es mit der Situation desjenigen aussieht, der hier zuerst geschrieben hat, kann ich nicht sagen, aber dann meldet mal bitte jemanden, der in einem Forum eine angeblich verwerfliche Aussage getroffen hat, dem Staatsanwalt. :rolleyes:
    Kindergarten, oder einfach keine Ahnung, dass dies wohl kaum ein Inidiz sein wird, was diesen interessiert?
    Tut mir Leid, aber über solchen Mist kann ich mich nur aufregen.
     
  5. domian

    domian New Member

    jaja getroffene Hunde bellen...
     
  6. roesti

    roesti New Member

    Ich glaube nicht, dass ich mich auf soetwas einlassen muss. Ich gratuliere dir zu diesem ausgesprochenen inhaltslosen Flame.
    Postings lesen soll helfen, dann wüsstest du, dass ich als kleines Beispiel wohl kaum "getroffen" bin. Ich liebe es nur, wir hier gern vorschnell über andere, aber mit den wüstesten Beschimpfungen, geurteilt wird, ohne die geringste Ahnung zu haben.
     
  7. domian

    domian New Member

    tut mir leid, kann in meinem ursprünglichen Post keine Beleidigung bestimmter Einzelpersonen oder Personengruppen erkennen. Das manche auf ein bissel zynismus gleich anspringen wie Apollo 13 lässt aber nun leider nur einen Schluss zu und den behalte ich lieber für mich. Schliesslich kan Roesti damit nicht umgehen.

    Der Studentenrabatt ist für Studenten gedacht, die das Teil zum Hausarbeiten schreiben oder den privaten Gebrauch benötigen. Die Bedingungen schliessen eine gewerbliche Nutzung aus. Aber das weisst du bestimmt sowieso schon. Wenn du eine Firma hast neben deinem Studium ist das sicher schön für dich, aber das brauchst du uns nicht ans Bein zu binden. Für Startups gibt es viele Förderprogramme, da brauchen Firmen nicht noch anfangen die vergünstigten Books für Studenten abzugreifen.

    Cheers
     
  8. roesti

    roesti New Member

    Tut mir Leid, Betrug zu unterstellen, somit den jenigen als Betrüger hinzustellen, stellt für mich sehr wohl eine Beleidigung dar. Ich ging damit auch noch auf den Eingangspost der Person, die das zuerst gepostet ein, dieser wurde nicht mitzitiert, tut mir leid.
    Ich gehe auch hier nirgendwo ab, nur was soll das, dass du über andere Leute dein Urteil fällst, ohne sie zu kennen, bzw. die Hintergrundgeschichte? Ich habe lediglich Maximilian verteidigt. Es ist doch wohl ganz offensichtlich sein Bier, und es geht dich absolut nichts an.

    Siehst du, genau darüber kann ich eigentlich nur schmunzeln. Du hast sehr offensichtlich keine Ahnung von der Materie, und erstellst den Leuten, dass sie sich hier illegal berreichern wollen, wenn sie sich etwas aus dem Edu-Store kaufen wollen. Darfst dir ja gern mal die Bedingungen für diese Förderprogramme raussuchen, du wirst sehen, dass in wahrscheinlich der Branche deiner Wahl, wohl kaum Berechtigung für Fördermittel erteilt wird, aber ich sag dir eins: Versuch bitte ohne Unterstützung ein Gewerbe zu gründen, du bist Pleite, bevor du angefangen hast. Es ist so, ich musste die Situation selber erleben, und ich habe das Glück, nun endlich auf eigenen Beinen zu stehen, dank einer Starthilfe (nicht vom lieben Vater Staat).

    Willst du mir meine Lebenssituation etwa vorwerfen, dass ich gleichzeitig das Glück habe, im Edu-Shop legal einzukaufen? Und ja, ich würde beispielsweise ein Book zum Studieren brauchen. Angenommen die Situation, du bist Student, kaufst dir ein Book, brichst aber nach 6 Monaten dein Studium ab, und gehst normal arbeiten. Sollst du jetzt Apple die 150€ oder was das sind zurückzahlen, deiner Meinung nach? Ich bitte dich..

    Dies hier sind alles blanke Unterstellungen von deiner Seite, ich ergreife lediglich Partei für Maximilian, bringe Argumente, weshalb der Vorwurf eines Betruges nicht unbedingt gerechtfertigt ist, und du antwortest darauf mit einem simplen Flame, und unterstellst mir das gleiche.

    Da denke ich natürlich, dass du zu einer Diskussion nicht fähig bist, da du scheinbar deine voreingenommene Meinung nicht ändern wirst.
     
  9. Jeremiah

    Jeremiah New Member

    Also, erstens geht Steuerbetrug indirekt jeden etwas an, denn, dass es der Staat versteht, Lücken in der Kasse wieder auszubügeln, sehen wir jetzt an der Mehrwertssteuererhöhung. zweitens solltest du dir Maximilians Posting doch nochmal durchlesen: "educatorin in der Familie", "Umsatzsteuer kriegen wir auch noch weg" und überleg dir dann nochmal, ob du Partei ergreifen willst. Zumindest implizit wird angedeutet, dass da getrickst werden soll. Es ist vielleicht teilweise seine Sache, aber wenn das hier in einem Forum gepostet wird, versteh ich schon, dass sich die Leute dann aufregen und nicht, dass du dich so aufregst.
     
  10. Rocko2

    Rocko2 New Member

    Schau Mal, wenn das Apple Logo nicht wäre könnte es man doch glatt für ein PC-Laptop halten, und dann dieses spiegelnde Display...

    http://www.flickr.com/photos/pealco/147623069/in/set-72057594136649292/

    hier noch ein interessanter Glossy-Article:

    http://arstechnica.com/staff/fatbits.ars/2006/5/16/4004
     
  11. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Genau. Für das, was ich mache, ist keinerlei Betrug oder Steuertrickserei notwendig. Niemand wird geschädigt. Man kann nämlich durchaus selbständig (wodurch man die Umsatzsteuer verrechnen kann) ausbildend tätig sein. Sind wir sogar beide.

    Regt Euch lieber über andere Sachen auf, die es verdienen.

    Ciao, Maximilian


    Nachtrag, und um das nochmal richtig klarzustellen:
    Der relevante Satz in den Education-Bedingungen des AppleStores lautet:
    Um dieses Klausel zu erfüllen, genügt es, Kurse an einer Volkshochschule zu halten.

    Darüberhinaus hat Apple Vertriebs-/Vertragspartner ( http://www.apple.com/de/education/asee/ ), die ebenfalls am Education-Programm teilnehmen, und die ihre ganz eigenen Bedingungen und Verhandlungsgrundlagen für die Gewährung eines Bildungsrabatts haben.
     
  12. roesti

    roesti New Member

    Salopp gesagt: Hoecker, sie sind raus..

    Wo willst du hier bitte einen Steuerbetrug erkennen? Ich führe meine Umsatzsteuer ab, und verechne sie mit den Rechnungen, die ich erhalte. Das geht nur mit Rechnungen, die auf meinen Namen / Namen der Firma ausgestellt sind. Wo willst du da betrügen? Du könntest höchstens sagen, ich "betrüge" Apple, was aber genauso falsch ist, da ich berechtigt bin, den Education-Shop zu benutzen, und Apple gern einen Nachweis sende.
    Klar, wir sind an der Mehrwertsteuererhöhung dran Schuld, ist klar. Erinnert mich gestern an eine Nachrichtensendung, in der gesagt wurde, nur durch den hohen Betrug im Medizingeschäft sind die Kassenbeiträge so hoch und könnten sonst auf 10,1% sinken. Erstmal kräftig gelacht dachte ich mir, mehr Naivität ist wohl kaum möglich..
     
  13. kakue

    kakue New Member

    Entweder Sie nutzen das Notebook für Ihre Ausbildung, oder für Ihr Unternehmen. Um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, müssen die einschläggigen Regelungen des § 15 UStG beachtet werden, sowie die §§ 35 - 43 UStDV. Bitte dort nachlesen!

    Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Auch muss der Gegenstand dem Betriebsvermögen zuzuordnen sein und nicht dem Privatvermögen des Unternehmers. Für diese Zuordnung zieht man die Vorschriften des Einkommenssteuerrechts zu Rate.

    Um den Edu-Rabatt in Anspruch nehmen zu können, muss man Schüler, Student oder sonstiger Lernender sein und das Gerät für die Ausbildung nutzen. Bitte die Vertragsbedingungen lesen! Das MacBook wird somit vom Käufer willentlich dem Privatvermögen zugeordnet.

    Auch Lehrerende und Bildungseinrichtungen gehören zu den Edu-Rabatt-Berechtigten. Bildugnseinrichtungen sind als öffentliche Verbraucher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Lehrende stehen in einem Angestelltenverhältnis oder sind verbeamtet. Somit keine Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer. Oder Sie sind über Dienstverträge mit dem Bildungsträger verbunden. Beispielsweise gelten Dozenten an VHS und IHK als selbstständig. Aber auch hier: keine Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer.
    Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es zwar möglich ist, eine Volkshochschule als Bildungsträger im Webshop anzugeben, dass bei einer nachträglichen manuellen Prüfung die Gewährung des Rabattes aber verwehrt wurde.

    Um auf Ihr Posting zurück zu kommen: Steuerverkürzungen in Verbindung mit der Umsatzsteuer sind mittlerweile betragsmäßig bedeutender als enstprechende Vergehen bei der Einkommenssteuer.
     
  14. kakue

    kakue New Member

    Oder ist das etwa keine Unterstellung?
     
  15. kakue

    kakue New Member


    Dein Posting ist inhaltlich falsch.
    Ohne Dir hier etwas unterstellen zu wollen, besteht die erste Möglichkeit zur Steuerverkürzung darin, einen angeblich dem Unternehmensvermögen zugehörenden Gegenstand privat zu nutzen.
    Du gehst bei der Metro einkaufen, gibst Deine UStID an, setzt die Vorsteuer ab, aber die gekauften Gegenstände verbauchst Du, oder nutzt sie privat.
    Ist Steuerbetrug.

    Falsch ist auch, dass auf Rechnungen stets der Name Deiner Firma verzeichnet ist: siehe Definition der "Kleinbetragsrechnung".
    Hier sind Personenangaben entbehrlich. Auch kann die Firma mit Deinem Personennamen identisch sein. Dann entfällt dieses Prüfkriterium völlig.

    Und bitte erlaube mir diese boshafte Bemerkung: Wenn Du Fernsehen für so unglaublich blöde hältst (tue ich auch), warum schaust Du es dann?
     
  16. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Im Apple-Store vielleicht, aber wie ich oben schrieb, verfügen die Vertriebspartner von Apple über eigene Ermessensspielräume bei der Gewährung von "Bildungs" Rabatten. Und neben den aufgeführten staatlichen/halbstaatlichen Bildungseinrichtungen gibt es unzählige Möglichkeiten, selbständig und ausbildend tätig zu sein, z.B. im IT-Bereich, wo Beratung, Software-Entwicklung und Anwenderschulung oftmals Hand in Hand gehen.

    Grüße, Maximilian

    PS: Ich wollte/will wirklich niemanden zu Betrügereien verleiten und empfehle im Zweifelsfall jedem ein Gespräch mit seinem Steuerberater!
     
  17. kakue

    kakue New Member

    Darf ich fragen, wo Sie ausbildend tätig sind?
    Nachdem, was ich über die Materie weiß, kann es sich dabei nur um ein gewerbliches Schulungscenter oder eine Nachhilfeorganisation handeln.


    Und da ist in Ihrem Posting noch etwas grundlegend falsch: Nicht jeder Selbständige kann Umsatzsteuer verrechnen. Nicht so Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler, selbständige Lehrer und Dozenten ... Umsatzsteuerpflicht und Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer machen zwar auch am Begriff "Selbstständigkeit" fest, aber es kommt letztendlich auf die Art des Umsatzes an.

    Wer steuerfreie Leistungen nach § 4 UStG erbringt, kann für die mit diesen Umsätzen in Verbindung stehenden empfangenen Leistungen auch keine Vorsteuer abziehen. "Bildung" fällt unter § 4 UStG.

    Und zum Nachtrag: Das Sie die Preise des Apple Stores zitierten, durfte davon ausgegangen werden, dass Sie auch die Vertragsbedingungen dieses Händlers meinten.
     
  18. roesti

    roesti New Member

    Zufällig habe ich heute ein Gespräch mit meinem Steuerberater, werde ihn nachher deswegen extra mal ansprechen.
    Und nein, du hast mich falsch verstanden, es ist genau andersrum. Der Laptop wird gewerblich genutzt, ich hinterziehe keine Steuer.
    Beim Firmennamen habe ich doch extra geschrieben. Entweder MEIN Name oder der Name der Firma. Es war so gemeint, dass ein Max Meier wohl kaum die Umsatzsteuer von einem von Max Mustermann gekauftem Produkt abziehen kann.

    Fällt wie gesagt weg, da genau andersrum.

    Keine Unterstellung, sondern Fakt. Dies war auf Förderungen und Starthilfen für Unternehmer bezogen, die domian Ansprach. Diese sind wohl für die wenigsten Gründer verfügbar, schon gar nicht, wenn er nicht weiß, in welcher Branche derjenige gründen will.

    Ich habe hier nicht das Fernsehen für diese Aussage verantwortlich gemacht, sondern die Orginasation "Transparancy International", welche Gesagtes meinte.
     
  19. loki777

    loki777 New Member

    warum gibts bei apple edu-preise?

    großteils kaufen studenten und lehrende geräte im edu-shop. diese gruppen gehören (zumindest später mal) der sog. a-schicht der bevölkerung an. apples image-strategie ist genau auf diese a-schicht ausgerichtet.

    vorteil für apple: wer einmal apfelt, apfelt auch später zum normalpreis (weil er/sie es sich leisten kann ---> a-schicht)

    vorteil für studi: gute hardware zu akzeptablem preis

    -----------

    steuer:
    der vorsteuerabzug ist doch eine vernachlässigbare komponente wenn man in betracht zieht, dass ein notebook auf 3 jahre abgeschrieben werden kann. je nach steuerprogression (bei angestellten) bzw. köst macht das zwischen 30 und 50 % des kaufpreises aus. eine aufteilung privat 40% und gewerblich 60 % bringt einem studi dann 30% steuervergünstigung OHNE auch nur EINEN unrechtmässigen betrag zu "kassieren". da verzicht ich gern auf 16 % ust ;o)

    aber schön, dass hier lauter steuerberater und privatsheriffs mit viel meinung aber NULL ahnung unter euch sind...

    -----------
    schreibt lieber über das neue macbook
     
  20. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    1. Ja, dürfen Sie! (Aber per eMail, bitte).

    2. Habe ich auch nicht pauschal gesagt, sondern auf mich bezogen.

    3. Richtig.

    4. Kann richtig sein. Wie ich oben schon sagte, gehen aber z.B. im IT-Bereich Beratung/Entwicklung/Schulung Hand in Hand, so dass eine Trennung hier gar nicht möglich ist. Wenn ich also in diesem Bereich tätig wäre, müsste ich meine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen und könnte dementspechend die mir auf meine "Werkzeuge" berechnete Umsatzsteuer dagegenrechnen (möglicherweise sogar auf dim im Metro eingekauften Komponenten eines zukünftigen Mittagessens, aber das würde ich lieber mit dem Steuerberater klären :p ). Und würde dennoch den Bildungsrabatt eines Apple-Vertriebspartners gewährt bekommen, denn diese sind sich der Problematik als Betreiber von eigenen Schulungszentren durchaus bewusst!

    5. Die Preise des Apple-Stores habe ich deswegen zitiert, weil die anderen Vertriebspartner im Apple-Education-Programm meines Wissens ihre rabattierrten Preise nicht öffentlich angeben.

    Grüße, Maximilian
     

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