1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Wo MBP bestellen??

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von balboa, 24. Oktober 2006.

  1. Einzelheinz

    Einzelheinz New Member

    hallo zusammen,
    Garantieund Gewährleistung sind 2 Paar Schuhe...
    Gewährleistung ist vom Gesetz vorgeschrieben und geht 2 Jahre. Da kann der Händler sich nicht aussuchen, ob er die einräumt oder nicht, er muss. Besteht bei Übergabe der Sache ein Mangel, so haftet der Verkäufer, wenn dieser Mangel innerhalb dieser Frist geltend gemacht wird.
    Garantie räumt der Hersteller oder Händler freiwillig ein, daher kann eine solche Garantie auch verschieden ausgestaltet sein. Die Aussage, "der Händler xy räumt eine Garantie ein, der andere nicht" ist daher mit Vorsicht zu geniessen, da der Umfang einer solchen Garantie völlig unterschiedlich sein kann.

    Gruss

    michi
     
  2. Fadl

    Fadl New Member

    Natürlich. Gab schon Leute die kamen aus den USA und mussten dann erstmal nachweisen das ihr iPod etc. auch wirklich aus Deutschland stammt...
    Daher wird empfohlen die mitgeführten Dinge wie Notebooks, Kamera usw bei der ausreise anzugeben damit es bei der erneuten Ausfuhr keine Probleme gibt.
     
  3. James001

    James001 New Member

    das ist verrückt, sowas hör ich zum ersten mal.
     
  4. Fadl

    Fadl New Member

    Immerhin hast du es nun gehört ;)
     
  5. James001

    James001 New Member

    Ich finds übertrieben. Ich möchte beweise sehen, bzw wo hast du das gehört oder gelesen?
     
  6. mac_heibu

    mac_heibu Active Member

    Ich glaubs nicht …
     
  7. Fadl

    Fadl New Member

    Das ist doch nichts neues mehr. Wo man sowas liest? In Reiseforen z.B.!
    Ich selbst habe das auch noch nie gemacht, jedoch habe auch auch keine teuren elektronischen Geräte ausgeführt.
    Schließlich muss man selbst dem Zoll beweisen das die Ware nicht im Urlaub gekauft wurde. Nicht umgekehrt! Klingt hart, ist aber so!
     
  8. Fadl

    Fadl New Member

    Hier mal einige Auszüge aus der Homepage vom Zoll:

    "Das Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub genommen haben, können Sie bei Ihrer Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet.

    Nehmen Sie also ein teures Fahrrad mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Fahrrad auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EG mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland ein gleichwertiges Fahrrad gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EG Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist.

    Bei Zweifeln, ob Sie einen auf Ihrer Rückreise mitgebrachten Gegenstand tatsächlich schon bei Ihrer Ausreise dabei hatten, kann der Zollbeamte einen Nachweis verlangen. Darum sollten Sie vor allem bei Gegenständen mit hohem Wert diesen Nachweis erbringen können.

    Bei teuren Gegenständen wie einem wertvollen Fahrrad sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Fahrrad bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
    Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist.
    Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen die Zollbehörde einen Nämlichkeitsnachweis ("Auskunftsblatt INF 3") nur vor Ihrer Ausreise ausstellen kann. Dazu müssen Sie auch die entsprechenden Gegenstände bei den Zollbehörden vorführen.

    Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden."


    Ich denke damit ist die Sache klar.
     
  9. James001

    James001 New Member

    verrückt!
     
  10. James001

    James001 New Member

    hab ne dicke uhr, anzüge im wert von tausende euros, schuhe für paar hundert euros, und das alles vorher beim zoll nachweisen. :biggrin: :biggrin: :biggrin:
     
  11. Geby

    Geby New Member

    Also ich wohne in der Schweiz und kann problemlos Apple Produkte mit Studentenrabatt bestellen.

    Wenn jemand interesse hat??:)....
     

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