1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

*wehklag*

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Convenant, 3. März 2004.

  1. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    @Hodscha:

    aber dann frage ich mich doch, ob Convenant nicht besser dran wäre, wenn der den Verkäufer nach dem stinknormalen BGB-Kaufrecht in Anspruch nimmt (Mangelfolgeschaden)? Vorausgesetzt er hat noch Gewährleistung.

    Nach ProdHaftG muss er ja den Hersteller verklagen. Und wenn der in China sitzt isses Scheisse.

    Jedenfalls, Convenant, die Botschaft lautet: There is hope!
     
  2. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Nun ja, der Verkäufer sitzt in Berlin und hat auf die begrenzte Belastbarkeit der Tasche hingewiesen (Sonderposten), doch auf Rückfrage hat er durchaus bejaht, dass ich meinen Laptop darin transportieren könne. Ich hab' also die Tasche nicht übermäßig befüllt und sprang nicht damit füllengleich damit durch die Gegend. Ich meine, der originäre Zweck einer Tasche ist doch der bequeme Transport von Sachen. Der kann doch wohl diesen mit einem dezenten Hinweis nicht wegoptimieren, oder? Also billig war die Tasche auf alle Fälle nicht.
     
  3. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    @Convenant: Finde ich auch.
     
  4. Hodscha

    Hodscha New Member



    Im Recht ist es so, dass es für Ansprüche eine bestimmte Prüfungsreihenfolge gibt. Dazu würde eh erst die Ansprüche des BGBs geprüft und die Produkthaftungsansprüche kommen später. Wenn man dann keinen Erfolg hatte, wird nach der Reihenfolge weitergeprüft.

    I. Prüfungsreihenfolge:
    1. Vertragliche Ansprüche
    2. Vertragsähnliche Ansprüche
    3. Dingliche Ansprüche
    4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
    5. Ungerechtfertigte Bereicherung, §§ 812 ff. BGB

    Produkthaftung ist aber ein sehr schönes Rechtsgebiet und führt meistens eher zum Erfolg :D

    Muss mal eben weg, dann schreib ich nach was zu Convis Anmerkung und erkläre mal kurz, wann ein Sachmangel bei einer Kaufsache vorliegt, falls es Jemanden interessiert :cool:
     
  5. Macci

    Macci ausgewandert.

    >hat auf die begrenzte Belastbarkeit der Tasche hingewiesen (Sonderposten)

    hat er den Sonderpostenstatus mit der geringen Belastbarkeit begründet? Das ließe ja auf zahlreiche ähnliche (wenn auch nicht so tragische) Vorfälle mit dieser Art Tasche schließen und sollte dann ein Herstellerproblem sein, oder?

    (macht mich juristisch fertig, ich hab keine Ahnung...)
    ;)
     
  6. Hodscha

    Hodscha New Member

    Mh laut Gesetz ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat.

    Es gibt also zu klären, was genau der Verkäufer gesagt hat und ob er explizit darauf hingewiesen hat. Durch deine Nachfrage hat er dir ja auch bestätigt, dass du ein Notebook darin transportieren kannst. Wie alt ist die Tasche überhaupt?

    Am besten ist, du gehst mal hin zu dem Geschäft und sagst, dass durch die mangelhafte Tasche dein Notebook kaputt gegangen ist (am besten ist es sich direkt an den Hersteller zu wenden). Wenn du nichts erreichst und wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich mal zum Anwalt gehen.
     
  7. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ja, er hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich mein Notebook darin transportieren kann. Die Tasche ist ca. eine Woche alt.
     
  8. Hodscha

    Hodscha New Member

    Sehr schön :D Da passt dann ja alles, du hast Garantie und er hat dir die Eigenschaft zugesichert, die die Tasche dann nicht erfüllte :cool: Du solltest vielleicht auch noch sagen, dass es der erste Einsatz der Tasche gewesen ist :cool:
     
  9. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ Hodscha


    Im Fall der Fälle wird sich der liebe Verkäufer, wenn Convi Pech hat, nicht mehr an seine ausdrückliche Zusage erinnern wollen oder sie womöglich abstreiten. Um das zu verhindern, sollte Convi, falls er beim Kauf ohne Begleitung unterwegs war, jetzt vielleicht nochmal mit einem Bekannten als Zeugen hinmarschieren und den Verkäufer fragen (ohne den Schaden jetzt schon zu erwähnen), bis zu welchem Gewicht er denn die Tasche belasten könne. Das liefe bei mir unter Beweisvorsorge. Oder was meinst du?
     
  10. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Na, Zeugen waren mit bei. :D
     
  11. Hodscha

    Hodscha New Member

    Wenn er sich nicht daran erinnert, kann er sich ja auch eigentlich nicht daran erinnern, dass er auf die begrenzte Belastbarkeit hingewiesen hat.
    Aber das sind ja nur Behauptungen.
    Ansonsten kann Convi, als Käufer, davon ausgehen, dass eine Notebooktasche dazu geeignet ist, ein Notebook zu transportieren.
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Fein! Das nenn` ich Glück im Unglück! :D
     
  13. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Das heißt erstmal gar nichts, wenn er nicht auch Zeugen benennen kann, dass das PB in ebenjener Tasche war, als die Tasche ihren Geist bzw. Trageriemen aufgab.
     
  14. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ja, jetzt raub' du mir alle Hoffnung.
    :angry:
     
  15. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Sorry Convi, aber wenn du dich mal kurz in die Rolle des Taschenherstellers versetzt....dann hätte der pro Tag 5 defekte Powerbooks zu ersetzen.
     
  16. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Das kriegt er doch hin! Wenn Convenant mal gaaaaaanz genau nachdenkt, war da sicher jemand dabei.

    @ Convenant: ich Dir schicken wollen Post. E-Mail möglich?
     
  17. Convenant

    Convenant Haarfestiger

  18. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Das kriegt er doch hin! Wenn Convenant mal gaaaaaanz genau nachdenkt, war da sicher jemand dabei.

    @ Convenant: ich Dir schicken wollen Post. E-Mail möglich?
     
  19. Convenant

    Convenant Haarfestiger

  20. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Das kriegt er doch hin! Wenn Convenant mal gaaaaaanz genau nachdenkt, war da sicher jemand dabei.

    @ Convenant: ich Dir schicken wollen Post. E-Mail möglich?
     

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