1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Neues Gesetz: Impressum auf der Homepage

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Blaubeere, 13. Mai 2002.

  1. Blaubeere

    Blaubeere Active Member

    Hallo,

    ein Freund hat mich darauf hingewiesen, dass seit dem 1.1.2002 ein neues Gesetz gelte, nach dem jeder Web-Site Betreiber auf der Homepage (klar ersichtlich und einfach ereichbar) ein Impressum setzen müsse. Dieses muss für Privatpersonen den Namen, Anschrift und die eMail-Adresse enthalten.

    Weiß jemand mehr darüber? Gibt es ein solches Gesetz? Gilt das tatsächlich auch für private Homepages?

    Ehrlich gesagt: ich will meine Wohnadresse nicht veröffentlichen. Sonst kann doch irgendein Spinner, dem meine Homepage vielleicht nicht gefällt, hingehen und einen Ziegelstein durchs Fenster werfen oder sonst was anstellen. Es reicht doch, wenn der Serverbetreiber (in meinem Fall Apple) meine Adresse hat.

    Blaubeere
     
  2. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    http://www.advokat.de/service/index.phtml?sID=2

    Wir sind gerade dabei, bei den meisten Kunden eine Impressums-Seite nachträglich einzurichten.

    PS: Ziegelsteinangst? So schlimm ist deine Site auch nicht, eher im Gegenteil.

    Grüße
     
  3. Ja, es gibt dieses Gesetz und nein, es gibt dieses Gesetz nicht erst seit dem 1.1.2002 (zu diesem Zeitpunkt ist es nur mit einer Novelierung auch auf elektronische Medien ausgeweitet worden, um rechtssicherheit zu haben - verlangt wurde es - mit Berufung auf das Presserecht - schon vorher, es war halt nur nicht expliziet erwähnt)

    Genaugenommen bist Du als HomePagebesitzer V.i.S.d.P.=Verantwortlicher im Sinne des Presserechts - und als solcher mußt Du eindeutig idendifizierbar sein - was mittels des Impressums geschieht, damit gegebenenfalls der Steinewerfer auch weiß, wo er seinen gerichtiglichen Stein hinzuwerfen hat :) - Dein provider ist da - rein rechtlich - aussen vor. Der dürfte Deine Adresse gar nicht so ohne weiteres rausgeben.

    Und tatsächlich gehört in das Impressum neben Deinem vollen Namen auch die Adresse (so leid es mir tut) und die eMail. Teflonnummer muß nicht mit rein.
     
  4. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Naja, Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten, würde ich sagen.

    Das Teledienstgesetz bezieht sich vor allem auf geschäftsmäßige (also kommerzielle) Internet-Präsenzen. Die Geschäftsmäßigkeit ist ja bei einer privaten Site eigentlich nicht gegeben, andererseits definiert sich diese nicht nur über verlangte Entgelte, sondern auch schon, wenn umfangreiche Informationen bereitgestellt werden.

    Darum würde ich davon ausgehen, dass eine Site mit den Bildern vom letzten Familientreffen und dem neuen Auto kein Impressum braucht (oder es geduldet wird, wenn keines vorhanden ist). Die Blaubeere-Site sollte aber eines benötigen, eben wegen der vielen Informationen, die sie enthält = geschäftsmäßig (laut TDG).

    oli
     
  5. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Hallo ugh, wo ist denn dein nettes: Ja ja, ich arbeite daran?
     
  6. Zurückgelassen auf dem Drecks-Strato-Server ... und an der neuen Seite arbeite ich ausnahmnsweise mal tatsächlich (im Moment zumindest - sumpft bestimmt bei Gelegenheit wieder ab ... ist ja auch schönes Wetter draussen ;) )
     
  7. Tatsache ist (leider) - es spielt kein Rolle was auf der Seite drauf ist - sobald irgendjemand einen Abmahnversuch unternimmt, hat man verloren. Ich würde da ja auch eher den gesunden Menschenverstand walten lassen - aber damit gehöre ich wohl zu einer Minderheit :)

    Auch ein popeliges kleines Fanzine mußte schon ein Impressum haben, jedes Flugblatt muß ein solches Impressum führen (da aber nur Herausgeber-Name und Drucker) - da spielt es überhaubt keine Rolle, welchen Inhalts das Pamphlet ist.
     
  8. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ja, dann nimm dir mal ein Beispiel an ra.ma, der hat zumindest schon mal das Fundament gelegt für eine der größten, beeindruckendsten und gewaltigsten Webpäsenzen des aufdämmernden Jahrtausends!
     
  9. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Stimmt schon. Jedes Flugblatt muss ein V.i.S.d.P. haben (Drucker? tatsächlich?).

    Aber wo kein Richter, da ist auch kein Henker, wenn ich das Sprichwort noch richtig hinbekommen habe. Niemand wird zum Beispiel http://oli.devworx.de abmahnen & ODER? ;-)
     
  10. Irgendeinen Deppen, dessen Anwaltskanzlei nicht richtig läuft, wird man früher oder später immer finden.

    Zumal das Prinziep:"Wo kein kläger da kein Richter" (Henker ist ja nun schon länger hier in der BRD vorbei :) ) zunehmend ausgehebelt wird, weil der Kläger auch durchaus eine Anwaltskanzlei oder gar die Staatsanwaltschaft sein kann - sinnvoller währe sicherlich "Wo kein Schaden, da keine Klage" - aber soweit simmer ja noch net.
     
  11. Siehst Du - ich beindrucke lieber durch mein reales Leben, als durch die rosarote Brille meiner Webseite ;)
     
  12. schnucki

    schnucki New Member

    s gleich drei Kunden innerhalb einer Woche getroffen, obwohl wir glaubten, dem TDG / § 6 genüge getan zu haben: Bei GmbHs z.B. braucht's zusätzlich des ausgeschriebenen Vor- und Nachnamens eines Vertretungsberechtigten (i.d.R. Geschäftsfüher) und für alle Gewerbetreibenden, in welcher Rechtsform auch immer, - kaum zu glauben !!! - der Angabe der USt-ID-Nr. (wofür konnte mir keiner erklären, aber es ist tatsächlich so!), soweit diese vom Finanzamt zugeteilt wurde.

    Bei einem meiner Kunden hat die Justiziarin der IHK allerdings durchsetzen können, dass die Unterlassungserklärung genügte - die Zahlung der "Aufwandsentschädigung" für den Abmahn-Verein (176 EUR !!!) konnte abgewendet werden.
     
  13. grufti

    grufti New Member

    s dann doch nicht ganz so bürokratisch zu:

    Mitte Februar mußte ich wegen einer größeren Sache zu einem mir unbekannten Notar. Alles war fix und fertig per Fax vorbereitet, dann wollte der plötzlich meinen Personalausweis. "Ach, der ist ja nur bis 1986 verlängert, aber Sie wohnen immer noch in Augsburg?" Das Bild mit meinen damals 18 Jahren war nicht mehr sonderlich aufschlussreich, die Adresse hat nicht gestimmt. Was hat er in die Urkunde zur Sicherheit aufgenommen? "Persönlich bekannt..."

    Ich bin rausgegangen und hab' mir ausgemalt, wie einfach man doch so richtige Riesendinger drehen könnte. ...

    grufti
     
  14. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Sehr geehrter Herr Grufti,

    eine wirksame Abmahnung bedarf natürlich zuallererst eines existierenden Adressaten, und mir, dem Oli, ist kein Oli2000 bekannt, höchstens ein gewisser oli2000.

    Dann möchte ich betonen, dass oben genannter Drecksbär immerhin am ganzen Körper bepelzt und als Monchhichi ein Produkt der Firma Sekiguchi Co.,Ltd ist. Und diese hat ihren Sitz im sehr fernen, aber auch sehr verbündeten Japan, welches eine der Achsenmächte ist. Da kann man doch ohne mit der Wimper zu zucken gerne auf irgendwelche verlorenen Ostgebiete verzichten, wenn man noch sowas Hübsches hat.

    & nagut, ich mach vielleicht ein Impressum drauf.

    ;-)
     
  15. grufti

    grufti New Member

    du Feifffffffe,
    weißt du, ich habe einen Schwiegersohn, der auch mit O angeht und mit i aufhört. Der müsste eigentlich allerdings Oli00000000 00000000000000000 000000000 heißen. Oder einfach Doppelnull.

    Hiermit entschuldige ich mich also artigst, bei dem von mir so geachteten oli2000, seinen Namen mit meinem Geschreibsle auch noch verhunzt zu haben. Und ganz so arg war ich sittlich eigentlich auch nicht berührt. War nur ein Versuch, vielleicht freiwillig "Schmerzensgeld" zu kriegen, um die Sache ein für allemal vom Tisch zu haben.....
    Wieder nix.

    Güßle
    ;-))
     
  16. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    >Hiermit entschuldige ich mich also artigst
    Oh, dankeschön!

    >bei dem von mir so geachteten oli2000
    Ohoh, dankeschön!

    >Und ganz so arg war ich sittlich eigentlich auch nicht berührt.
    Habe ich mir auch nicht vorstellen können, grufti, Freund der Nacht und des Wochenendes & ;-)

    >War nur ein Versuch, vielleicht freiwillig "Schmerzensgeld" zu kriegen
    Naklar, versuchen kann mans ja mal. Das lernt man ja schon in der Schule so. Wohin soll das noch führen?

    Grüße
     
  17. Kevin

    Kevin New Member

  18. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

  19. Kevin

    Kevin New Member

    Moment mal, wo ist hier ein geiler Spruch? Ach ja, den hat ugh ja runtergenommen. Schade, unter www.ugh.de steht das gleiche.
    Mensch, da hätte sich ugh ja auch was schönes einfallen lassen. Das hätte ich nicht von ihm gedacht ;-)))

    http://www.mgruppe.org
     
  20. Blaubeere

    Blaubeere Active Member

    Hallo ugh

    also wenn ich die Ausführungen bei advokat.de (siehe den Link von oli) richtig verstehe, gilt diese Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste, nicht aber für rein private Informationen. Und meine Homepage ist rein privat.

    Blaubeere
     

Diese Seite empfehlen