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muss daschner in den bau? ...oder es ist was faul im staate deutschland

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von sepp, 17. November 2004.

  1. Macziege

    Macziege New Member

    Verstehen kommt von Verstand! Man muss ihn haben um zu verstehen!
     
  2. pewe2000

    pewe2000 New Member

    maiden, Hilfeeeeeeeeeee!
     
  3. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Na, hab’ ich’s nich’ geschrieben – Dr. Ziege is’ schon cool.
    :D
     
  4. rollercoaster

    rollercoaster New Member

    Vor geraumer Zeit habe ich durch Entführung mit Mord einen früheren Geschäftsfreund verloren.
    Ihr habt ja keine Ahnung, was ihr alles anstellen würdet, wenn ein Familienmitglied von euch durch die Aussage eines vor euch sitzenden, zweifelsfrei erkennbaren Täters, gerettet werden könnte.
    Alles andere ist hier reine Theorie,in etwa wie bei Günter Jauch die schwierigsten Fragen lösen - aber auf dem Sofa zuhause und nicht im Studio.
     
  5. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Aber du warst nicht der leitende Ermittlungsbeamte, oder?!
     
  6. maiden

    maiden Lever duat us slav

    tut mir leid, da kann ihm keiner helfen. Hoffnungsloser Fall.
     
  7. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ich denke mal, daß hier für beide Seiten das Verständnis aufgebracht wurde, das gerechtfertigt scheint. Für Daschner, der in einer Extremsituation das Gute wollte und eine Fehlentscheidung traf. Fehlentscheidung nicht, weil er sich leichtfertig über das Recht stellte, sondern aus seinem Gewissenskonflikt heraus eine schwere Abwägung traf, deren Folgen er nicht sehen konnte. Hätte er das Leben des Opfers damit retten können, stünde er heute zwar als Held da, wäre aber trotzdem zu bestrafen. Wenigstens könnte er sich damit trösten, das Gute erreicht zu haben. Das blieb ihm aber versagt. Gleichwohl hätte es die Situation für das Gericht noch schwieriger gestaltet, da es gestützt auf bestehende und eindeutige Rechtslage ein Urteil sprechen müßte, das einen Lebensretter bestraft.

    Vielleicht macht es die Urteilsfindung für die Richter leichter, daß der Junge bereits tot war und der Täter unter dem Druck drohender Folter dies zugab. Ja, dies entbehrt nicht einer gewissen Tragik.

    Weder hat man hier auf Daschner eingedroschen, noch das Gesetz angezweifelt. Jeder hier weiß, wie schwierig hier ein Urteil zu finden ist. Ein gerechtes wird es ohnehin nicht.

    Und ja, wir
    "haben ja keine Ahnung, was wir alles anstellen würden, wenn ein Familienmitglied von euch durch die Aussage eines vor euch sitzenden, zweifelsfrei erkennbaren Täters, gerettet werden könnte."

    Wie denn auch, ohne die Erfahrung. Aber es macht einen Unterschied, ob man als Betroffener oder als ermittelnder Beamter mit dem Fall Berührung hat. Daschner und seine Kollegen dürfen sich Emotionen nicht leisten. Sie haben sie, aber sie müssen sie beherrschen. Um der Gerechtigkeit willen.
     
  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Mit dieser Aussage müßten doch die widerstreitenden Parteien zu einen sein.
    Außer, ja außer MacZiege, bei dessem Beitrag mir immer noch die Spucke wegbleibt.
     
  9. Macziege

    Macziege New Member

    Jungs, nun bleibt mal auf dem Teppich und denkt mal nüchtern nach. Vor ein paar Jahren hat es den finalen Rettungsschuss auch noch nicht gegeben. Wer versuchte, auch nur daran zu denken, wurde verteufelt. Heute ist er Bestandteil des Rechts und keiner spricht mehr darüber. Der Entschluss dafür war notwendig, obwohl im Gesetz stand und steht, dass morden nicht erlaubt ist.

    Zumindest mit der Androhung der Folter wird es in absehbarer Zeit genau so gehen.
     
  10. SC50

    SC50 New Member

    Dann bastelt man allso ein Gesetz, in dem steht, daß die Androhung von Folter durch die Strafverfolgungs-Behörden sanktioniert ist, die Ausübung derselben aber nicht. Das nenne ich ja mal extem sinnvoll.

    :shake: :shake:

    Ps: Selbst dafür müßte man ja auch nur das Grungesetz ändern und aus der UN-Menschenrechtcharta austeten.
     
  11. Macziege

    Macziege New Member

    Wo lebst du eigentlich, so hat man das doch schon immer gemacht. Ob ich oder du das für sinnvoll halten, danach wird man uns nicht fragen.
     
  12. maiden

    maiden Lever duat us slav

    der Unterschied ist, daß der finale Rettungsschuß, wie sein Namen ja schon sagt, als letzte Konsequenz gilt, wenn ein Menschenleben in unmittelbarer Lebens-Gefahr eben nur durch die Eliminierung des Täters gerettet werden kann.

    Der Vergleich zur Androhung von Folter ist dumm.
    Es gibt in der Phase der Ermittlungen einen Zeitraum, in dem die Schuld des Verdächtigen nicht erwiesen ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, daß er unschuldig ist. Wer will jetzt wie bestimmen, ab wann Folterungen durchgeführt werden dürfen, um ein Geständnis zu erzwingen? Aus genau diesem Grund hat man Gesetze geschaffen, die die Erzwingung von Geständnissen durch Gewaltanwendung verbeitet. Da auch niemand garantieren kann, daß durch die Anwendung von Gewalt nicht falsche Geständnisse erzwungen werden.

    Dein Vergleich zwischen jenen, die die Einhaltung heutiger, Folter verbietender Gesetzte fordern und Hitlers Helfern ist unverschämt, dumm und disqualifiziert dich komplett.
    Du magst zwar was sagen wollen, aber eine Meinung hast du nicht. Dazu fehlt dir die Ahnung
     
  13. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Soll das etwa heißen, daß die ganzen im Mittelalter gefolterten Hexen gar keine waren?

    Gerade dieser Teil unserer Geschichte (und leider auch europäischer Geschichte) ist doch ein erschreckendes Beispiel dafür, daß durch Folterungen von 98% der Traktierten ein dem Folterer gewünschtes Ergebnis, sprich Geständnis, erzielt wird.
     
  14. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ja, der Verdacht läßt sich einfach nicht von der Hand weisen
     
  15. SC50

    SC50 New Member

    Du scheinst ja anscheinend von sowas wie "Folter light" zu träumen. Natürlich kann man das Kind auch anders nennen, z.B. "Verhör unter extemen Bedingungen" , nur leider bleibt es auch dann noch, was es ist, nämlich Folter. Du solltest mal im GG nachlesen, was das zu diesem Thema steht.
    Das Verbot von Folter ist unverrückbar, fertig.

    Und nochmal, die Androhung von etwas, was man aber in letzter Konsequenz nicht Durchführen darf ist sinnlos.

    Ich finde es üdrigens recht lustig, daß dieselben Leute, die sagen die Türkei gehört nicht zu Europa weil sie Foltern und die Menschenrechte nicht achten, jetzt von der Wiedereinführung der Folter in Deutschland träumen.
    Merkwürdige Welt.
     
  16. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Und das Makaberste an der ganzen Geschichte: Diejenigen, die gegen jedwede Folter sind, sind die potentiellen Schreibtischtäter und würden A.H. Freude bereiten.

    Tut mir leid, daß ich mich über diesen Beitrag von MacZiege noch immer aufrege. Dafür habe ich ihn von der Liste der hiesigen Erzkonservativen gestrichen und ihn den Trolls zugeordnet.
     
  17. sepp

    sepp New Member

    die frage ist doch, wie es sich auf legalem wege einrichten lässt, damit ein opfer aus so einer situation gerettet werden kann.

    ich versteh auch nicht, dass es möglich sein soll den finalen rettungsschuss unter bestimmten situation einzusetzen (in der es wahrscheinlich um die in sekunden getroffene entscheidung eines vollzugsbeamten geht).

    und andererseits soll es nicht möglich sein einen "sozusagen bereits überführten" dergestalt eindringlich zu befragen, dass die wahrheit doch ans licht kommt?

    wohlgemerkt in einer situation, die nicht ad hoc entschieden sein muss, sondern in der zeitlicher spielraum für gewisse freigaberegularien vorhanden wäre.

    sepp
     
  18. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Wenn das mal kommt, wird es auch nicht so wahnsinnig lange dauern, bis z.B. die Stadt Hamburg per Anzeige einen Henker sucht.

    Den sogenannten „finalen Rettungsschuߓ gab es übrigens auch schon früher, ohne daß er extra in Gesetzesform gegossen werden mußte.
     
  19. sepp

    sepp New Member

    ob das mit dem schon früher legalisierten finalen rettungsschuss so stimmt, kann ich nicht sagen.

    aber deinen schluss, dass dann in hamburg gleich die henker eingestellt werden, kann ich nicht nachvollziehen.

    wenn überhaupt, geht zunächst einmal im freistaat der sensenmann ans werk.

    spass beiseite, sowas trau nicht mal ich den deutschen zu.

    grüsse
    sepp
     
  20. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Es gab mal in Süddeutschland (war’s in München?) in den 70ern einen Banküberfall mit Geiselnahme. Dabei wurde eine junge Frau (die Tochter von Nachbarn eines Siegener Freundes) erschossen. Als der Geiselnehmer mit einer Geisel aus der Bank trat, um den bereitgestellten Fluchtwagen zu erreichen, trat von hinten ein Polizeibeamter hinzu und erschoß den Mann. Wie immer bei Schußwaffengebrauch von Polizisten gab’s ein Verfahren, welches für den Schützen aber keine Folgen hatte. Es ging darum das Leben der Geisel zu retten, der skrupellose Bankräuber hatte zuvor bereits eine Frau getötet.
    Das war auch ein finaler Rettungsschuß, obwohl es das Gesetz damals noch nicht gab.
     

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