1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

musikklau

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von triathlet, 20. April 2002.

  1. BassTee

    BassTee New Member

    Mach mal keine Pferde scheu. Die Lizenzgebühren beziehen sich immer auf die Anwendung und auf die Menge der Leute, die sie vorraussichtlich hören und so weiter und so fort, die Gebühren müssen nicht so super hoch sein, aber genaue Zahlen kann nur die GEMA geben. Und Fragen kosten natürlich gar nichts.

    BassT
     
  2. apoc7

    apoc7 New Member

    Haben die drei Sekunden nicht etwas mit der GEMA zu tun?
    Radiosender müssen glaueb ich erst GEMA für ein Musiktitel zahlen, wenn dieser länger als 3 Sekunden zu hören ist... IMHO natürlich :)
     
  3. MoJo

    MoJo New Member

  4. RaMa

    RaMa New Member

    ich werd wohl mozart einbauen,weil
    a.) war der sicher nicht mitglied bei der gema
    b.) kann er mich nur mehr schwer verklagen
    ;-)
    ra.ma.
     
  5. BassTee

    BassTee New Member

    Radiosender zahlen eh eine Grundgebühr, die dann alle Titel erlaubt, da zahlt keiner was für einzelne Lizenzen.

    BassT
     
  6. BassTee

    BassTee New Member

    Du kannst Mozart gerne einbauen, allerdings nur, wenn Du es selbst einspielst, weil es auch noch das Leistungsschutzrecht für die Interpretation der Musiker gibt. Folge, wenn jemand das mal auf CD gebracht hat, dann hat er die Verwertungsrecht und Du darfst es wieder nicht verwenden (gilt natürlich nur für die Aufnahme und nicht das Stück direkt).

    BassT
     
  7. Radiosender und fernsehstationen bezahlen eine Jahresgebühr für die Komplettnutzung.

    Und die Gebühren für "öffentliche Wiederverwertung" (und das sind Webseiten) sind immens hoch - deutlich höher als die 3 cent auf Adio-Rohlinge.
     
  8. yep

    Ugh

    PS: Mozart war eh ein querulanter Quertreiber - der Punk hätte bestimmt auch raubkopiert :)
     

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