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hoffentlich kriegen sie die Sau

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von maiden, 14. Juli 2003.

  1. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

    weiß jetzt nicht ob du auch Jurist bist, aber seit das BVerfG den vergeistigten Gewaltbegriff kaputtgemacht hat haben höchstens noch Amtsgerichte in Hintertupfingen sich getraut, drängeln als Nötigung zu qualifizieren. Im krassen Gegensatz dazu begeht der, der absichtlich 30% unter der erlaubten Geschwindigkeit fährt wirklich eine Nötigung. Denn er ist ein körperliches Hindernis.
    Der Drängler nur ein psychisches. angst ist keine Form körperlicher Gewalt. Irgendwelche AGs haben sich damit beholfen dass sie sagten, es entstehen Schweißperlen auf der Stirn. Das sei dann die körperliche Auswirkung. Damit haben sie sich aber eigentlich ziemlich lächerlich gemacht.
    Mir gehts auch weniger darum ob drängeln verwerflich ist oder nicht. Ich fahr eh rechts vorbei.
    Mir geht es mehr darum, dass hier Todesstrafe für Unfallflucht gefordert wird (und das mit einer Inbrunst, die mir angst macht) und dabei dachte ich, Mac-User seien eine liberale Community und keine Bildzeitung-Prolls die populistische Stammtisch-Phrasen schwingen.
     
  2. thesky

    thesky New Member

    @Philipp
    sorry, aber Du schwaetz ja auch den letzten Scheiss daher. Wer also zu langsam faehrt, noetigt dich??? Laecherlich!!!
    Du faehrst rechts vorbei, also ueberholst rechts? Dann gehoerst Du aber auch zu denen, die sofort mal ihren Fuehrerschein abgeben sollten.
     
  3. maiden

    maiden Lever duat us slav

    Es kommt auf den Einzelfall an, wie ich schrieb. Es KANN sich um Nötigung handeln.
    Ob die Frau zu langsam war, kannst Du nicht sagen. Wenn der Rowdy ein Fahrzeug mit wasweißich 280 PS und 260 Km/h Höchstgeschwindigkeit fährt, kann ein Fiat wasauchimmer nur langsamer sein. Es geht nicht anders.

    Außerdem spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Frau wesentlich langsamer fuhr als der Raser. Sie fuhr so schnell wie es ihr Wagen vielleicht hergab oder sie es mit ihrer Fahrpraxis verantworten konnte. Nicht der Schwächere hat auf den Stärkeren Rücksicht zu nehemen, sondern umgekehrt, der Stärkere auf den Schwächeren.

    Wenn er vor sich einen Überholvorgang bemerkt, hat der Hintermann abzuwarten bis der beendet ist und nicht das Recht, bis auf die Stoßstange heranzubrettern.

    Rechtüberholen ist dabei auch nicht nur verwerflich und verkehrsrechtswidrig, sondern für mich ein Ausdruck von Unreife.
    Abgesehen davon, daß Du irgendwann mal an einen gerätst, der Dich anzeigt und Du dann für eine Weile zu Fuß gehen kannst.

    Im vorliegenden Fall weiß man eigentlich noch zu wenig. Aber es gibt wohl die Aussagen, daß es zu einem Auffahrunfall hätte kommen müssen, wenn die Frau nicht ausgewichen wäre. Stimmte das, würde auch der Tatbestand der Nötigung wieder mehr Gewicht bekommen.
    Unabhängig davon scheint der Typ ein rücksichtsloser Verkehrsrowdy zu sein, der aus dem Verkehr gezogen gehört. Und zwar für immer. Solche Typen haben auf den Straßen nichts zu suchen. Ohne diese Raser und Drängler wäre Straßenverkehr viel sicherer und es würden weitaus weniger Unfälle passieren. Notorische und zu langsame Linksfahrer sind dagegen nur ein verschwindend kleiner Teil und an Unfällen selten beteiligt.

    Jedem vernuftbegabten Menschen muß einleuchten, daß er nicht wie eine gesengte Sau rasen kann, wenn vor ihm auf der linken Spur ein langsameres Fahrzeug fährt.

    Aber es geht ja auch nicht um Termine, um Eile. Es geht ums Rechthaben um Protzerei, Angeberei. Um die Kompensierung eines geistigen Defizits. Es geht darum, anderen zu zeigen, daß man mehr hat, stärker ist und alle anderen gefälligst zu parrieren haben.
     
  4. MacLeod

    MacLeod New Member

    wenn einer mit 110 die linke Spur blockiert und nach einer gewissen Zeit
    immer noch nicht Platz gemacht hat obwohl Platz wäre, überhole ich auch rechts - ganz
    normale Sache, finde ich.
     
  5. maiden

    maiden Lever duat us slav

    dann kennst Du die Verkehrregeln nicht oder mißachtest sie absichtlich. Es ist keine ganz normale Sache, sondern ein Verkehrsverstoß, der immer wieder zu schweren Unfällen führt. Eigentlich einleuchtend.

    Wenn vor Dir einer die linke Spur tatsächlich blockiert obwohl er rechts fahren könnte, kannst Du ihm ein Zeichen mit der Lichthupe geben.
     
  6. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wenn Du das bei mir machst und ich einen Zeugen mehr im Auto habe als Du, dann ist Dein Lappen sofort weg, und zwar für 8 Monate.

    Und im übrigen bin ich dafür, dass sich dieses Land (B.R.D.) so langsam dazu durchringen könnte, endlich mal ein vernünftiges Tempolimit auch auf Autobahnen einzuführen - ganz so, wie der Rest der zivilisierten Welt. Dann wären Diskussionen wie diese hier unnötig und eine Menge Menschen könnte noch leben oder auf eigenen Beinen gehen. Wie ich Euch Schweizer jedesmal beneide, wenn ich durch Euer schönes Land 'cruisen' darf!

    ciao, maximilian
     
  7. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

     
  8. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

    Tja, ich hab null Punkte in Flensburg.
    Und nicht erst seit gestern den Führerschein.
    Ich hatte auch noch nie welche.
    Und auch nur auf der Nordschleife nen leichten Unfall ohne Fremdbeteiligung. Dumm hä, Klischee nicht erfüllt?
    Zum thema dass langsam fahren ja nieeeee stzrafbar sein kann: Ich hab nicht den Fall auf der A5 gemeint.
    Ich hab das generell gemeint, dass Leute auch absichtlich langsamer werden. Und das IST Nötigung, eat this:

    http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/zip/recht/rechtsprechung.htm#4
     
  9. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

    Sachmal, glaubst du das selbst? Buahaha.
    Schau mal in den Bußgeldkatalog: 50€ und 3 Punkte.
    Und wie gesagt, du kannst das nicht anzeigen, ohne amtlich geprüftes Aufzeichnungsgerät wirst du ausgelacht...
    Zweitens: Deutschland hat eine sehr niedrige Unfallzahl und es kann nicht empirisch nachgewiesen werden, dass ein allg. Tempolimit zur Verkehrssicherheit beiträgt, ganz im Gegenteil, in Deutschland wird eher ein 80-Schild akzeptiert und abgebremst. Außerdem führt es dazu, dass verantwortungsvoller gefahren wird, deutsche Autofahrer haben im internationalen Vergleich auch mit die beste Ausbildung genossen.
    Du solltest Dich schlau machen bevor du postest.
    Wenn du aus grün-ideologischen Gesichtspunkten der Meinung bist, von mir aus...
     
  10. friedrich

    friedrich New Member

    Ihr Juristen seid echt eine Pest.
    Das arme gesunde Volksempfinden.

    ;-)
     
  11. Duc916

    Duc916 New Member

    Also erstmal, sollte sich in dem Steifenwagen ein Polizist befinden reicht dessen Aussage vor Gericht.
    Rechtsüberhohlen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann dementsprechend, so sie beobachtet und zur Anzeige gebracht wird, auch geahndet werden.
    Ein Polizist als Zeuge reicht vor Gericht durchaus aus.
    Zu Nahes auffahren ist an sich keine Nötigung, kann aber unter Umständen als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden
    und somit trotzdem zu einem Straftatbestand werden.
     
  12. Duc916

    Duc916 New Member

    Ja, Ja,
    diese verdammten Bodenwellen vor der Breidscheider Brücke ;-))))))
     
  13. Duc916

    Duc916 New Member

    natürlich braucht es kein "amtlich geprüftes Aufzeichnungsgerät", ein Polizist oder ein Bundeswehr Offizier (lustig nicht? stimmt aber)
    reicht durchaus ;-)

    Das in Deutschland "verantwortungsvoller gefahren wird" halte ich allerdings für ein Gerücht.
    In keinem anderen europäischen Land wimmelt so sehr von Oberlehrern, Rechthabern und anderen Idioten, von denen jeder glaubt, daß sich alle anderen an die ihnen genehme Fahrweise zu halten haben.
    Zum einen gibt es die Helden, die glauben, daß man ab Tempo 120 nur noch auf der linken oder zumindest der mittleren Spur fahren darf, und daß man, wenn man in ca 8 Km Entfernung einen LKW sieht, natürlich sofort auf die Überholspur wechseln muß, scheiß egal ob von hinten jemand deutlich schneller herankommt und zu einer Notbremsung gezwungen wird, "was fährt der denn auch so schnell, der Raser, der soll gefälligst besser aufpassen und langsamer fahren".
    Die andere Fraktion ist die, die glaubt, daß die linke Spur ihnen alleine gehört.
    Da wird der Fiat Panda (nur ein Beispiel) Fahrer nach allen Regeln der Kunst gequält bis er verzweifelt aufgibt und panisch zwischen zwei LKWs zieht, nur um den Schwachmaten hinter sich los zu werden.

    Was mir zusätzlich in Deutschland zu Denken gibt, ist daß sich die Art des "Drängelns"geändert hat (zumindest nach meiner Erfahrung).
    Früher machten die tiefer gelegten GTIs (oder so) durch Licht und Musik (Lichthupe, Blinker und Hupe) auf sich aufmerksam.
    Heute scheint es Mode zu werden auf das Opfer, den langsamen Vordermann, zuzuhalten und erst im letzten Moment abzubremsen (ABS sei Dank).
    Macht sicherlich mehr Eindruck, kann aber auch, wie im zitierten Artikel beschrieben, zu hässlichen Unfällen führen.
     
  14. maiden

    maiden Lever duat us slav

    Ich schrieb: Drängeln kann Nötigung sein. Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn, wie beschrieben, durch den herannahenden Fahrer ein Unfall droht, weil aufgrund seines Tempos und seines Abstandes man davon ausgehen muß, daß es kracht, bekommt der Vorwurf der Nötigung ein anderes Gewicht.

    Zur Frage ob die Fahrer schneller großer Autos häufiger an Unfällen beteiligt sind soviel: Es gibt eine Statistik der Versicherungen über die mal vor zwei Jahren kurz diskutiert wurde. Demnach wurde festgestellt, daß die Fahrzeuge, die in Unfälle verwickelt sind wo rücksichtsloses und riskantes Fahrverhalten die Ursache war, BMW 3er, BMW 5er und Opel Korsa sind. In dieser Reihenfolge.

    Ich war seinerzeit etwas erstaunt darüber, weil ich meinte mir einzubilden, daß unter den BMW-Fahrern die penetrantesten und rücksichtslosesten Drängler sind. Durch diese Statistik wurde das u. a. bestätigt.

    Es ist ein Irrtum zu glauben, man müsse über Zeugen und/oder Aufzeichnungsgarät verfügen um einen Verkehrsverstoß erfolgreich zur Anzeige bringen zu können.
    Nicht so sehr wichtig ist nach Meinung von Verkehrsrechtlern die Anzahl der Zeugen auf beiden Seiten, sondern auch Glaubwürdigkeit.
    Ich kenne einige Fälle, wo trotz Zeugen auf Seiten des Rowdies dieser verurteilt wurde.

    Auch im aktuellen Fall sagte ein Verkehrsrechtler, daß Glaubwürdigkeit oft viel mehr im Vordergrund stehe als zwei, drei Zeugen auf einer Seite.


    <<Deutschland hat eine sehr niedrige Unfallzahl und es kann nicht empirisch nachgewiesen werden, dass ein allg. Tempolimit zur Verkehrssicherheit beiträgt, ganz im Gegenteil,>>

    auch das ist nicht ganz korrekt. Es gibt den Beleg, daß auf Strecken, auf denen ein Tempolimit eingeführt wurde, die Unfallzahlen stark gesunken sind. Wurden die Tempolimits wieder aufgehoben (z. B. weil eine neue Landesregierung davon nichts hielt) sind auch die Unfallzahlen wieder deutlich hochgegangen.
    Andererseits konnten durch die Einführung von bleibenden Tempolimits die Unfallzahlen dauerhaft gesenkt werden.
    Und es ist nunmal eine Tatsache, daß die meisten Unfälle auf Autobahnen durch Raserei und Drängeln verursacht werden.
     
  15. thesky

    thesky New Member

    @Philipp
    Schade, dass dichtes Auffahren keine Noetigung mehr ist. Vielleicht schaltest Du mal dein Gehirn ein und ueberlegst, wie gefaehrlich dichtes Auffahren ueberhaupt ist. Wenn Du bei 200 Sachen wenige Zentimeter vor deinem Vordermann klebst, dann brauch der mal kurz auf die Bremse tippen und das wars. Ausserdem kann es immer mal vorkommen, dass man unerwartet bremsen muss.
     
  16. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    zu 1.: Ja, das glaube ich selbst, Buhaha, denn ich kenne jemanden, dem genau das passiert ist (schicke mir eine eMail, dann nenne ich Dir Namen und Adresse). Und selbstverständlich kann ich ich Personen anzeigen, von denen ich mich in irgendeiner Weise bedroht fühle. Was meinst Du wohl, wie viele Autofahrer jedes Jahr ihren Führerschein zeitweise stillegen müssen, weil sie von Fußgängern wegen Rotlichtverstößen (1 Monat) und Nicht-Anhalten-Am-Zebrastreifen (2 Monate) angezeigt werden? Ganz ohne Polizei und Aufzeichnungsgerät. Ein Zeuge genügt.

    zu 2.: Völlig egal, wie niedrig die Unfallzahl in irgendwelchen internationalen Vergleichen sein mag, es sind in Deutschland immer noch 7.028 Tote und 500.000 Verletzte zuviel (Zahlen von 2001). Ein einziger Verkehrstoter ist schon zuviel. Und selbstverständlich ist empirisch schon längst nachgewiesen worden, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen die Zahl der Verkehrsopfer reduzieren. Siehe Italien oder die Schweiz. Aber Du bist sicher einer von denen, die immer noch behaupten, Sicherheitsgurte würden mehr Opfer fordern als verhindern.

    und zu 3.: Was hat die Forderung nach mehr Sicherheit im Verkehr mit Ideologie zu tun? Glaubst Du, dass Nazis es gerne haben, wenn ihre Familien von Rasern in den Graben gescheucht werden?

    ciao, maximilian
     
  17. maiden

    maiden Lever duat us slav

    korrekt. Aber daran denken die Drängler nicht. Ein weiterer Beleg ihrer Unreife.
     
  18. MacLeod

    MacLeod New Member

    Es gab kürzlich eine Reportage im Fernsehen in der ein Verkehrsexperte
    zu den in der Ferienzeit üblichen Verkehrsstaus interviewt wurde. Dieser
    war der Meinung das die Autobahnen 40% mehr Verkehr durchlassen würden,
    wenn die Lücken auf der rechten Seite besser ausgefüllt werden. Wenn
    dann doch ein LKW überholt werden muss, sollte dann das Reisverschluß-
    system angewand werden. Leider weiß ich nicht mehr wo das lief, aber die
    Idee finde ich ganz gut.

    gruß cr
     
  19. Philipp_BK

    Philipp_BK New Member

    hier wird teilweise § 315c, Nötigung und Ordnungswidrigkeiten durcheinander gemischt. Wenn durch das Drängeln oder rechts überholen usw. eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Gegenstände von bedeutendem Wert anderer entstanden ist, dann kann man strafbar sein und dann ist es tatsächlich so, dass dazu Zeugenaussagen herangezogen werden. Dann kann man auch die Fahrerlaubnis für 8 Monate entzogen bekommen. Wenn aber nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, also keine konkrete Gefahr (abstrakte Gefahr liegt beim rechts überholen immer vor, das genügt nicht, z.B. muss man das andere Auto gestreift haben oder so, dann ist man strafbar nach § 315c) dann wird das ja gar nicht vom Gericht erlassen, sondern vom Ordnungsamt und es handelt sich dann um einen Verwaltungsakt in Form des Bußgeldbescheides. Dieser wird im Wege der Anfechtungsklage dann angefochten. Dann erst landet das vor Gericht.
    Man kann nicht zur Polizei gehen, sagen, der und der hat mich rechts überholt, nehmt dem mal den Führerschein ab. Dazu müsste halt § 315c gegeben sein. Die Polizei darf in Deutschland z.B. nicht selbst die Geschwindigkeit schätzen. In Österreich kann sie das. Auch den Abstand kann sie nicht schätzen.
    Die Polizei muss einen Abstandsverstoß auf 250m nachweisen können. Erst recht darf das der Bürger nicht.Sonst bedürfte es doch nicht der Video-Verfolgungswagen.
    Wenn eine einfache Denunziation genügen würde, hätte kein Mensch mehr den Führerschein.
    Natürlich erzählen euch eure Kumpels, dass sie nur wegen dem rechts überholen oder nur weil sie den Zebrastreifen übersehen haben verurteilt wurden. Dass sie fast die Frau mit den 3 Kindern umgenietet hätten verschweigen die.
    Aber einfaches rechts überholen kann nicht angezeigt werden. Das heißt, natürlich kann man das der Polizei erzählen, aber...probierts mal aus. Die Polizei wird nichts unternehmen. Es sei denn, es lag eine konkrete Gefahr vor. Dann wird sie ermitteln.
     
  20. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wie schon in meinem ersten Posting zu dem Thema gesagt: Überhole _mich_ rechts (wenn ich Zeugen im Auto habe) und wir werden dann sehen, was passiert.
    Ich fahre nicht ohne Grund links, und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass ich bereits wieder auf dem Weg nach rechts bin, während Du mich dort zu überholen versuchst. Eine Gefährdung kannst Du daher immer als gegeben annehmen. Ich bin in ca. 1/2 Million Straßenkilometern vielleicht dreimal rechts auf der Autobahn überholt worden, und jedesmal ist es gefährlich gewesen (ausgenommen sind Länder, in denen es erlaubt ist und wo man damit rechnet).

    ciao, maximilian
     

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