1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

die mafia gibt nicht auf...

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Bruchi, 11. Juni 2002.

  1. sleemo

    sleemo New Member

    >>Für sich selbst darf man ja kopieren!>>
    kopieren ist rechtlich gesehen in Deutschland schon strafbar!
    nur gehen die Gesetzgeber (Staatsanwaltschaft) dem nicht nach.
    noch nicht.
    Aber man darf hier eigentlich nur max. 7 Kopien für sich selbst anfertigen.
    davon darf man aber auch keine verschenken. >sonst strafbar!<
     
  2. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    Kann mir mal einer sagen, wo das mit den 7 Kopien steht? Ich hab gesetzestechnisch da nie was finden können....

    Aber egal, der GEMA-Drecksverein kann mich mal.... Allein die Behauptung das ALLE verkauften Rohlinge in diesem Land zum Musikbrennen genutzt werden...

    Aber warum die so laut brüllen ist mir letztens aufgegangen: Die meisten MP3-Sauger kaufen ja schon Musik im Laden, aber oft haben zuvor Probegehört.... Das heißt, wenn die jetzt nichts dagegen unternehmen, können die bald keine Scheisse mehr verkaufen...

    Und wovon lebt unsere Musikindutrie im Moment? :) :) :)

    Gruß Patrick
     
  3. ughugh

    ughugh New Member

    Bei Madonna weiß ich es nicht (glaube aber nicht - zumindest die letzten stammen nicht von ihr) - MJ hat nie ein einziges seiner Lieder selbst geschrieben oder gar komponiert.
     
  4. ughugh

    ughugh New Member

    So wenig Text, und so viel falsche Informationen ...

    sleemo - frag mal eman, was ughs und maidens hier mit Leuten machen, die Unsinn über Urherberrecht verbreiten :)

    Willst Du wirklich, daß ich die große Keule raushole? :)
     
  5. ughugh

    ughugh New Member

    >>Aber egal, der GEMA-Drecksverein kann mich mal.... Allein die Behauptung das ALLE verkauften Rohlinge in diesem Land zum Musikbrennen genutzt werden...

    Das behaubtet nach wie vor nicht die Gema (die auch keine Erhöhung der Gebühren verlangt hat) sondern die Verbandssprecher der Mi - kleiner, aber feiner Unterschied.

    Und 7 Kopien ist ein ziemlich hartnäckiges Gerücht - das steht nirgendwo, und wird immer wieder gerne von Leuten zietiert, die Kopieren für Verboten und §53 für ein Allheilmittel halten. :)
     
  6. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Find ich gerecht.
    Habe mich gerade als Textautor registrieren lassen.
    Die "Rohling-Rente " möchte ich genießen.
     
  7. ughugh

    ughugh New Member

    >>auch eine geliehene cd kann so im einklang mit der rechtsordnung kopiert werden.<<

    Das ist nach wie vor strittig - ich bin auch dieser Meinung, aber es gibt tatsächlich Urteile, welche dieses verneinen oder einschränken - auf wirklich sicherem Boden steht man dabei nicht.

    >>wer selbstgebrannte cds weitergibt, sollte beachten, dass er hierbei niemals das zulässige höchtmaß (vgl. oben, etwa drei exemplare) überschreiten und kein geld dafür verlangen darf, nicht einmal den kaufpreis für den rohling. <<

    Es gibt kein "zulässiges Höchstmaß" in der Menge - die Begrenzung erfolgt durch die Defenition des "Verbreitungsgrades" - und der wird teilweise sogar schon auf die Familie beschränkt, eher selten und nur minimal darüber hinaus. Sprich, für sich selbst kann man auch 2.000.000 Kopien machen - aber nicht eine für den Schulkumpel den man einmal die Woche sieht.
     
  8. eman

    eman New Member

    ... Du meinst die Moralkeule? ;-)
    Ich sagte ja bereits, von der moralischen Seite her hattet ihr Recht, nicht aber von der juristischen Seite. Wenn diese nämlich schon bestand hätte, würde die Musikindustrie schwerlich eine Gesetztesnovellierung einforden. (Dann wäre für sie ja bereits alles paletti und der Staatsanwalt müsste nur noch durchgreifen.) Und diese Novellierung wird sicherlich kommen. Dann nix mehr mit CD kopieren, und Provider werden sich für den illegalen Datenverkehr verantworten müssen. Hoffentlich beeilt sich der Bundesrat damit, ich kann diese Diskussionen nicht mehr hören! ;-))
     
  9. oxmox

    oxmox New Member

    äääähh...in welchem zeitraum verzeichnen die herren denn 40% umsatzeinbruch?

    könnte es vielleicht am (T)Euro liegen, daß alle einen Igel in der Tasche haben?

    gruß

    oxmox
     
  10. eman

    eman New Member

    40% ? Die haben einfach auf die Schnappsflasche geschaut, als sie diese Zahl in die Diskussion geworfen haben. Wie unkreativ! ;-)
    Die Musikindustrie, das sind Lable-Konglomerate, die zum Teil auch Geld mit Abspielgeräten, Rohlingen, etc verdienen. Sicher haben sie jene Gewinne von der Zahl abgezogen. Also müsste der Verlust weitaus höher liegen, ich schätze so bei 80-90%
    Die armen Künstler. Bald will doch niemand mehr den ehrbaren Beruf des Popstars ergreifen. Ich höre schon das typische Schülerargument der Zukunft: "Für was brauche ich Mathe, wenn ich später doch nur Popstar werde?"
    ;-))
     
  11. eman

    eman New Member

  12. ughugh

    ughugh New Member

    Eman - die Gesetzteslage ist eindeutig - geht der MI aber nicht weit genug - die wollen auch die Möglichkeit der Privatkopie verhindern - schlicht darum geht es in der angestrebten Novelle. Um nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Alles andere hatten wir ja schon bis zum abkotzen, das müssen wir uns nicht nochmal antuen - ich erinnere da aber gerne nochmals an die t-online-Abmahnungswelle, ausgelöst durch einen Rechteinhaber. Die Gesetze sind da, es ist nur zu aufwendig sie auch tatsächlich anzuwenden, eben weil die Rechtslage da sehr kritisch ist.

    (Beispiel: Das Anbieten eines MP3-Songs ist auf alle Fälle eine Rechteverletzung, das eigentliche herunterladen wiederrum nicht (oder vielleicht doch?), der besitz dann wiederrum irgendwie schon, obwohl niemand mehr die Quelle feststellen kann (z.B. Radiomitschnitt) und die ja eigentlich auch wurscht ist, wenn ich diesen Song aber anschließend auf einen mit einer GEMA-Abgabe, belegten Rohling brenne ... ist sie dann plötzlich legal, oder nicht?)

    Wenn denn dereinst die Privatkopie verboten, die Umgehung eines Kopierschutzes unter Strafe gestellt wurde, dann wird die Sache viel einfacher.

    BTW - der Staatsanwalt schaltet sich nicht einfach so in Deutschland ein - das benötigt eine Straftat, keine Verfehlung.

    Und nein, ich meinte die Gesetzeskeule - mit Moral braucht man euch verzogenen Gören doch gar net zu kommen :)
     
  13. ughugh

    ughugh New Member

    Ist ihr gutes Recht - wirkt aber doch etwas hilflos :)

    Ugh

    PS: Interessanter finde ich da schon: Was hat das mit Onlinekosten zu tuen? :)
     
  14. charly68

    charly68 Gast

    jungs kopiert weiter was das zeug hält ähhh bzw. bis der brenner brennt :))
     
  15. eman

    eman New Member

    >die wollen auch die Möglichkeit der Privatkopie verhindern..

    Ja eben, darum ging es ja auch zum Teil in den alten Threads. Aber wie Du Dein Statement jetzt formulierst, klingt es für mich auch weniger mißverständlich....
    Ich will das auch nicht mehr aufwärmen. Wo Du aber auf alle Fälle recht hast, ist der Punkt mit der Moral! ;-))
     
  16. eman

    eman New Member

    "onlinekosten" war früher ein griffiger Name, als man in präDSL-Zeiten noch in viertel Pfennigen gerechnet hat!
    Heute sind die Themen etwas vielfältiger...
     
  17. sleemo

    sleemo New Member

    >>>>>>So wenig Text, und so viel falsche Informationen ...
    sleemo - frag mal eman, was ughs und maidens hier mit Leuten machen, die Unsinn über Urherberrecht verbreiten :)
    Willst Du wirklich, daß ich die große Keule raushole? :) >>>>>>

    also ich möchte nicht hier im forum stehen, dass ich falsche informationen hier reinschreibe. nur ughugh, wenn man keine ahnung hat, sollte "mann" sich lieber ganz raushalten. am besten wäre es doch, sich voerst einmal zu informieren, um dann den mund aufzumachen. wenn "mann" aber unfähig ist, sich informationen schon sehr einfach und effektiv aus dem internet zu besorgen, sollte "mann" die finger davon lassen. ausserdem gibt es immer noch die möglichkeit eine telefonnummer zu wählen. zum beispiel die verbraucherzentrale.

    übrigens ganz nebenbei ein kleiner auszug zum thema kopieren = illegal und anzahl der kopien ist festgelegt !!!!!

    Musikstücke dürfen grundsätzlich ohne Zustimmung der Nutzungsberechtigten nicht vervielfältigt und verbreitet werden, auch nicht in gekürzter Form oder ausschnittsweise. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber jedoch in gewissem Umfang in § 53 Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes für das private Kopieren vorgesehen.

    Danach ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Musikstückes für den privaten Bedarf herzustellen. Der Bundesgerichtshof versteht darunter den Gebrauch in der Privatsphäre zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person oder die mit ihr durch ein persönliches Band verbundenen Personen. Nach wohl richtiger überwiegender Auffassung ist es somit auch erlaubt, private Kopien an den Familien- und Freundeskreis weiterzugeben.

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass man den gesamten Freundeskreis mit Kopien versorgen darf, da das Recht zum Anfertigen privater Kopien auf "einzelne Vervielfältigungsstücke" beschränkt ist; eine konkrete Zahl nennt das Gesetz jedoch nicht. Nach der derzeitigen urheberrechtlichen Literatur, insbesondere einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Papierkopien aus dem Jahr 1978, liegt die Obergrenze bei maximal drei bis sieben Exemplaren.

    Nicht erforderlich ist, dass die privaten Kopien selbst hergestellt werden. Zulässig ist es auch diese durch einen anderen, beispielsweise durch einen Freund, anfertigen zu lassen. Dies muss jedoch unentgeltlich geschehen, d.h. mehr als die Erstattung der tatsächlichen Unkosten, z.B. der Kosten für den CD-Rohling, darf nicht verlangt werden.

    Die Weitergabe von privaten Kopien an Personen, zu denen keine persönliche Beziehung besteht ist jedoch ohne Zustimmung der Rechteinhaber ebenso wenig erlaubt, wie solche Kopien in das "Internet zu stellen" und sie dort Wiederzugeben oder zum "Downloaden" anzubieten."

    alles klar?
     
  18. sleemo

    sleemo New Member

    >>>>>>So wenig Text, und so viel falsche Informationen ...
    sleemo - frag mal eman, was ughs und maidens hier mit Leuten machen, die Unsinn über Urherberrecht verbreiten :)
    Willst Du wirklich, daß ich die große Keule raushole? :) >>>>>>

    also ich möchte nicht hier im forum stehen, dass ich falsche informationen hier reinschreibe. nur ughugh, wenn man keine ahnung hat, sollte "mann" sich lieber ganz raushalten. am besten wäre es doch, sich voerst einmal zu informieren, um dann den mund aufzumachen. wenn "mann" aber unfähig ist, sich informationen schon sehr einfach und effektiv aus dem internet zu besorgen, sollte "mann" die finger davon lassen. ausserdem gibt es immer noch die möglichkeit eine telefonnummer zu wählen. zum beispiel die verbraucherzentrale.
    übrigens ganz nebenbei ein kleiner auszug zum thema kopieren = illegal und anzahl der kopien ist festgelegt !!!!!

    Musikstücke dürfen grundsätzlich ohne Zustimmung der Nutzungsberechtigten nicht vervielfältigt und verbreitet werden, auch nicht in gekürzter Form oder ausschnittsweise. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber jedoch in gewissem Umfang in § 53 Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes für das private Kopieren vorgesehen.
    Danach ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Musikstückes für den privaten Bedarf herzustellen.

    Der Bundesgerichtshof versteht darunter den Gebrauch in der Privatsphäre zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person oder die mit ihr durch ein persönliches Band verbundenen Personen. Nach wohl richtiger überwiegender Auffassung ist es somit auch erlaubt, private Kopien an den Familien- und Freundeskreis weiterzugeben.

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass man den gesamten Freundeskreis mit Kopien versorgen darf, da das Recht zum Anfertigen privater Kopien auf "einzelne Vervielfältigungsstücke" beschränkt ist; eine konkrete Zahl nennt das Gesetz jedoch nicht. Nach der derzeitigen urheberrechtlichen Literatur, insbesondere einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Papierkopien aus dem Jahr 1978, liegt die Obergrenze bei maximal drei bis sieben Exemplaren.

    Nicht erforderlich ist, dass die privaten Kopien selbst hergestellt werden. Zulässig ist es auch diese durch einen anderen, beispielsweise durch einen Freund, anfertigen zu lassen. Dies muss jedoch unentgeltlich geschehen, d.h. mehr als die Erstattung der tatsächlichen Unkosten, z.B. der Kosten für den CD-Rohling, darf nicht verlangt werden.
    Die Weitergabe von privaten Kopien an Personen, zu denen keine persönliche Beziehung besteht ist jedoch ohne Zustimmung der Rechteinhaber ebenso wenig erlaubt, wie solche Kopien in das "Internet zu stellen" und sie dort Wiederzugeben oder zum "Downloaden" anzubieten."

    alles klar?
     
  19. sleemo

    sleemo New Member

    ich möchte auch noch hinzufügen, das die bundesregierung etwa seit letzter woche am überlegen ist, diese grenze auf max EINE kopie zu beschränken. raus ist da zwar noch nichts, aber wer will das schon kontrollieren?
     
  20. Hast Du wenigstens einen direkten Bezug zum Urteil, einen urteilstext, einen urteilstext der sich auf dieses urteil beruft? Irgendwas?
    Ist durchaus ernstgemeint - das könnte endlich mal die Herkunft dieses Ominösen "7 Kopien sind erlaubt, egal was ich damit mache"-Gerüchtes klähren, das sich so hartnäckig hält (und das auzusagen ich Dir unterstellt hatte).

    Schon deshalb würde es mich interessieren, denn die Dame beim Verbraucherschutz konnte mit das auch nicht sagen - aber dafür werde ich ganz bestimmt keine Kanzlei anrufen ;) ... währe ja auch für meinen Job nicht ganz unwichtig :)
     

Diese Seite empfehlen