1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

die mafia gibt nicht auf...

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Bruchi, 11. Juni 2002.

  1. charly68

    charly68 Gast

    jungs kopiert weiter was das zeug hält ähhh bzw. bis der brenner brennt :))
     
  2. eman

    eman New Member

    >die wollen auch die Möglichkeit der Privatkopie verhindern..

    Ja eben, darum ging es ja auch zum Teil in den alten Threads. Aber wie Du Dein Statement jetzt formulierst, klingt es für mich auch weniger mißverständlich....
    Ich will das auch nicht mehr aufwärmen. Wo Du aber auf alle Fälle recht hast, ist der Punkt mit der Moral! ;-))
     
  3. eman

    eman New Member

    "onlinekosten" war früher ein griffiger Name, als man in präDSL-Zeiten noch in viertel Pfennigen gerechnet hat!
    Heute sind die Themen etwas vielfältiger...
     
  4. sleemo

    sleemo New Member

    >>>>>>So wenig Text, und so viel falsche Informationen ...
    sleemo - frag mal eman, was ughs und maidens hier mit Leuten machen, die Unsinn über Urherberrecht verbreiten :)
    Willst Du wirklich, daß ich die große Keule raushole? :) >>>>>>

    also ich möchte nicht hier im forum stehen, dass ich falsche informationen hier reinschreibe. nur ughugh, wenn man keine ahnung hat, sollte "mann" sich lieber ganz raushalten. am besten wäre es doch, sich voerst einmal zu informieren, um dann den mund aufzumachen. wenn "mann" aber unfähig ist, sich informationen schon sehr einfach und effektiv aus dem internet zu besorgen, sollte "mann" die finger davon lassen. ausserdem gibt es immer noch die möglichkeit eine telefonnummer zu wählen. zum beispiel die verbraucherzentrale.

    übrigens ganz nebenbei ein kleiner auszug zum thema kopieren = illegal und anzahl der kopien ist festgelegt !!!!!

    Musikstücke dürfen grundsätzlich ohne Zustimmung der Nutzungsberechtigten nicht vervielfältigt und verbreitet werden, auch nicht in gekürzter Form oder ausschnittsweise. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber jedoch in gewissem Umfang in § 53 Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes für das private Kopieren vorgesehen.

    Danach ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Musikstückes für den privaten Bedarf herzustellen. Der Bundesgerichtshof versteht darunter den Gebrauch in der Privatsphäre zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person oder die mit ihr durch ein persönliches Band verbundenen Personen. Nach wohl richtiger überwiegender Auffassung ist es somit auch erlaubt, private Kopien an den Familien- und Freundeskreis weiterzugeben.

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass man den gesamten Freundeskreis mit Kopien versorgen darf, da das Recht zum Anfertigen privater Kopien auf "einzelne Vervielfältigungsstücke" beschränkt ist; eine konkrete Zahl nennt das Gesetz jedoch nicht. Nach der derzeitigen urheberrechtlichen Literatur, insbesondere einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Papierkopien aus dem Jahr 1978, liegt die Obergrenze bei maximal drei bis sieben Exemplaren.

    Nicht erforderlich ist, dass die privaten Kopien selbst hergestellt werden. Zulässig ist es auch diese durch einen anderen, beispielsweise durch einen Freund, anfertigen zu lassen. Dies muss jedoch unentgeltlich geschehen, d.h. mehr als die Erstattung der tatsächlichen Unkosten, z.B. der Kosten für den CD-Rohling, darf nicht verlangt werden.

    Die Weitergabe von privaten Kopien an Personen, zu denen keine persönliche Beziehung besteht ist jedoch ohne Zustimmung der Rechteinhaber ebenso wenig erlaubt, wie solche Kopien in das "Internet zu stellen" und sie dort Wiederzugeben oder zum "Downloaden" anzubieten."

    alles klar?
     
  5. sleemo

    sleemo New Member

    >>>>>>So wenig Text, und so viel falsche Informationen ...
    sleemo - frag mal eman, was ughs und maidens hier mit Leuten machen, die Unsinn über Urherberrecht verbreiten :)
    Willst Du wirklich, daß ich die große Keule raushole? :) >>>>>>

    also ich möchte nicht hier im forum stehen, dass ich falsche informationen hier reinschreibe. nur ughugh, wenn man keine ahnung hat, sollte "mann" sich lieber ganz raushalten. am besten wäre es doch, sich voerst einmal zu informieren, um dann den mund aufzumachen. wenn "mann" aber unfähig ist, sich informationen schon sehr einfach und effektiv aus dem internet zu besorgen, sollte "mann" die finger davon lassen. ausserdem gibt es immer noch die möglichkeit eine telefonnummer zu wählen. zum beispiel die verbraucherzentrale.
    übrigens ganz nebenbei ein kleiner auszug zum thema kopieren = illegal und anzahl der kopien ist festgelegt !!!!!

    Musikstücke dürfen grundsätzlich ohne Zustimmung der Nutzungsberechtigten nicht vervielfältigt und verbreitet werden, auch nicht in gekürzter Form oder ausschnittsweise. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber jedoch in gewissem Umfang in § 53 Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes für das private Kopieren vorgesehen.
    Danach ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Musikstückes für den privaten Bedarf herzustellen.

    Der Bundesgerichtshof versteht darunter den Gebrauch in der Privatsphäre zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person oder die mit ihr durch ein persönliches Band verbundenen Personen. Nach wohl richtiger überwiegender Auffassung ist es somit auch erlaubt, private Kopien an den Familien- und Freundeskreis weiterzugeben.

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass man den gesamten Freundeskreis mit Kopien versorgen darf, da das Recht zum Anfertigen privater Kopien auf "einzelne Vervielfältigungsstücke" beschränkt ist; eine konkrete Zahl nennt das Gesetz jedoch nicht. Nach der derzeitigen urheberrechtlichen Literatur, insbesondere einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Papierkopien aus dem Jahr 1978, liegt die Obergrenze bei maximal drei bis sieben Exemplaren.

    Nicht erforderlich ist, dass die privaten Kopien selbst hergestellt werden. Zulässig ist es auch diese durch einen anderen, beispielsweise durch einen Freund, anfertigen zu lassen. Dies muss jedoch unentgeltlich geschehen, d.h. mehr als die Erstattung der tatsächlichen Unkosten, z.B. der Kosten für den CD-Rohling, darf nicht verlangt werden.
    Die Weitergabe von privaten Kopien an Personen, zu denen keine persönliche Beziehung besteht ist jedoch ohne Zustimmung der Rechteinhaber ebenso wenig erlaubt, wie solche Kopien in das "Internet zu stellen" und sie dort Wiederzugeben oder zum "Downloaden" anzubieten."

    alles klar?
     
  6. sleemo

    sleemo New Member

    ich möchte auch noch hinzufügen, das die bundesregierung etwa seit letzter woche am überlegen ist, diese grenze auf max EINE kopie zu beschränken. raus ist da zwar noch nichts, aber wer will das schon kontrollieren?
     
  7. Hast Du wenigstens einen direkten Bezug zum Urteil, einen urteilstext, einen urteilstext der sich auf dieses urteil beruft? Irgendwas?
    Ist durchaus ernstgemeint - das könnte endlich mal die Herkunft dieses Ominösen "7 Kopien sind erlaubt, egal was ich damit mache"-Gerüchtes klähren, das sich so hartnäckig hält (und das auzusagen ich Dir unterstellt hatte).

    Schon deshalb würde es mich interessieren, denn die Dame beim Verbraucherschutz konnte mit das auch nicht sagen - aber dafür werde ich ganz bestimmt keine Kanzlei anrufen ;) ... währe ja auch für meinen Job nicht ganz unwichtig :)
     
  8. Hast recht Sleemo, ich habe keine Ahnung.

    Und natürlich hast Du auch das Aktenzeichen zum Urteil oder?

    Oder wenigstens eine Quelle, in der man den urteilstext nachlesen kann.

    Ansonnsten schreibst Du eh dasselbe wie ich, also was solls - dafür muss ich nicht Texte abändern.
     
  9. sleemo

    sleemo New Member

    ich ändere keine texte ab! wieso auch? und ich schreibe auch nicht das selbe, dass du schreibst! lesen!
    aber wenn du es genau wissen möchtest:

    §53 Absatz 1 Satz 1 Urheberrechtsgesetz
     
  10. sleemo

    sleemo New Member

    ansonsten hole ich mal die keule raus. die ist aber definitiv größer! *fg*
     
  11. Nach wie vor hätte ich gerne ein Aktenzeichen des Urteils - den Paragraphen kenne ich ebenso wie 1-52 ;) - denn das Urteil kommt in meiner Literatur irgendwie nicht vor - und die ist nach 1978 ;) entstanden ... aber ich lerne ja gerne noch dazu.

    Wir schreiben - abgesehen von der 7er-Grenze - welche Du mit einem nicht verifizierten Urteil begründest - und die GEMA-Grundlagen (§54) exakt dasselbe, macht aber nix.
     
  12. sleemo

    sleemo New Member

    ... bezieht sich auf eine entscheidung vom bundesgerichtshof aus dem jahre 1978. ein aktenzeichen kann ich dir hier leider nicht nennen. aber ich kann dir zum beispiel eine kanzlei nenen die sich damit umfassend beschäftigt hat.

    www.skskw.de

    (war ja auch nicht böse gemeint, nur ich mag es nicht, wenn leute gleich vorverurteilt werden)
     
  13. sleemo

    sleemo New Member

    das ging doch letzte woche sogar durch die presse....hmm.. ich habe den originaltext leider nicht vorliegen.
    ich könnte versuchen nochmal nach zu haken und dir per mail infos zukommen lassen.
     
  14. sleemo

    sleemo New Member

    es stellt sich auch niemand ausserhalb des rechts, solang er diese kopien für seinen eigenen privaten zweck verwendet. sobald aber cd-kopien, oder kopien in welcher art auch immer, veräußert macht er sich strafbar. veräußern heißt hier; wenn er mehr geld bekommt, als der eigentliche materialwert beträgt. und das wäre in diesem falle der wert eines cd-rohlings. kopierst du also eine cd und schenkst diese dann einem mitglied deiner familie oder einem guten freund, machst du dich nicht strafbar. erst, wenn dir jemand dafür geld in die hände drückt.
     
  15. sleemo

    sleemo New Member

    aber anscheinend noch nicht verstanden.
     
  16. Nein, machs ruhig öffentlich, ist schließlich eine öffentliche Diskussion - und durch die Presse ging auch, daß Möllemann behauptet hat "Juden seien selbst Schuld am Antisemetismus" - da muß man nicht viel drauf geben.

    Aber ich bin bescheiden, mir würde schön ein urteil genügen, daß sich auf dieses urteil beruft, oder wenigstens ein Aktenzeichen, ein Gesetzesblatt - Irgendwas. Ist schließlich ein Urteil des Bundesgerichtshofes, die entscheiden im Allgemeinen nicht über Zaunhöhe und Rosenabstände - da wird es doch irgendwas geben.
     
  17. Der Kopierschutz ist nicht Illegal - derweil Du kein RECHT auf eine Privatkopie hast. Es ist nur nicht verboten.

    Insofern ist es legetimes Recht der Musikindustrie, einen Kopierschutz draufzuklatschen (in der zwischenzeit fehlt ja auch meist das CDA-Logo) - ob man sich das als Verbraucher gefallen läßt, sei dahingestellt.
     
  18. Apple IIGS User

    Apple IIGS User Und Mac-Anwender ;-)

    > "Umsatz um etwa 40 Prozent eingebrochen" oder so ähnlich,

    jedenfalls hat ein Musikverleger zu mir gesagt, "der Branche gehe es schlecht" und würde mir deshalb mein Material zurückschicken. Ist noch nicht zurückgekommen (POST!!!????, verdammt!?), er sagte aber auch, ich könne ihm jederzeit wieder etwas zuschicken. Wann geht es denn nun der Branche wieder besser?
     
  19. cubeATfrankfurt

    cubeATfrankfurt New Member

    BGH GRUR 1978, 474

    Weiterhin zu empfehlen ist die Lektüre in einem Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, insbesondere zu § 53 Abs. 1 desselbigen, z.B.

    Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage 1998
    Schricker, Urheberrecht, 2. Auflage 1999
    Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage 2000
     
  20. Danke, hätte es gestern noch gefunzt, hätte es gestern auch drin gestanden (habe es sogar in den eigenen Unterlagen gefunden - peinlich) - wir haben es selbst entdeckt und via eMail schonmal ausgetauscht.

    Im Kern ging es in dem Urteil zwar um eine andere Sache, aber es war eineutig von 1-3 Stückern die Rede. Tja, man lernt nie aus.
     

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