1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Apple und verweigerte Reparatur

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von pintjoe, 16. Oktober 2002.

  1. pintjoe

    pintjoe New Member

    mein ibook 500 dvd hat seit einigen wochen ein defektes dvd - laufwerk. das laufwerk schließt nicht ( rastet nicht ein ). eigentlich ein klassischer garantiefall. habe mich bei apple gemeldet, problem beschrieben. man sagte mir das sowas ein grantiefall wäre und das gerät von dhl abgeholt werde. 4 wochen später, nachdem sich apple meine adresse nicht merken konnte war es dann soweit. dhl kam und nahm das ibook mit. 2 wochen später habe ich mich dann mal bei apple gemeldet, um mich nach dem stand der dinge zu erkundigen. 5 anrufe später sagte man mir dann, daß die techniker festgestellt hätten, daß jemand gewaltsam an dem laufwerk gezogen haben muß und aus diesem Grund kein Garantiefall vorliegt.

    die reparatur beläuft sich auf 810 ¬ - ich möchte das nicht kommentieren.

    hat jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir einen tip geben, wie man in solchen fällen vorgeht um eine berechtigte kostenfreie reparatur zu erreichen?
     
  2. palaver

    palaver New Member

    Die Apple-Trottel sparen an der Qualitätssicherung und am falschen Platz. Vergleichen wir Rechner einmal mit Autos, dann hatte Apple jahrelang Europaqualität. Jetzt sind sie auf dem Wege, US-Müll zu bauen.

    http://forum.macwelt.de/cgi-bin/mac_forum/topic_show.pl?id=39693

    Stellen wir uns nur einmal vor, eine europäische Firma sieht die Lücke, bei dem schlappen Hardwaremarkt wäre sie in Zukunft auf der sicheren Seite: Qualität = USP.
     
  3. mikrokokkus

    mikrokokkus New Member

    Du hast einen grundlegenden Fehler gemacht (wenn Du nicht im Apple-Store gekauft hast):
    Nutze Deine 2-jährige Gewährleistung beim Händler, nicht beim Hersteller!
     
  4. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Vermutlich bluffen die nur, um fein Kohle zu kassieren. Ich würde
    dann auch mal bluffen und schriftlich mit rechtlichen Schritten und Ein-
    schaltung eines Sachverständigen zur tatsächlichen Ursachenermittlung drohen.

    Da man leider immer öfter sich mit solchem Mist herumschlagen muss, hier mal
    etwas allgemeine Jurisprudenz zum Thema Garantie und Gewährleistung für alle, die´s vielleicht interessiert:

    Das neue Schuldrecht

    Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (BGB) tritt am 01.01.02 in Kraft und bringt grundlegende Änderungen im Bereich

    - des Leistungsstörungsrechts
    - des Kaufrechts
    - des Werkvertragrechts
    - des Verjährungsrechts.

    Außerdem werden wichtige Verbraucherschutzgesetze, wie z.B. Vorschriften des AGBG (Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen)in das BGB integriert.

    Das neue Recht gilt für Verträge, die ab 01.01.02 abgeschlossen werden. Laufende Verträge werden nach bisherigem Recht abgewickelt. Für Dauerschuldverhältnisse findet das neue Recht erst ab 01.01.03 Anwendung.

    Das geänderte Leistungsstörungsrecht

    Zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen wird in Zukunft der Terminus "Pflichtverletzung" sein. Bei Nicht-,Schlechtleistung sowie verspäteter Leistung sollen dem Kunden in Zukunft neben dem Rücktritts-, auch das Schadensersatzrecht zustehen, während sich der Kunde nach geltendem Recht für das eine oder andere entscheiden muss. Für den Geschäftsverkehr werden die gesetzlichen Verzugszinsen angehoben.

    Das geänderte Kaufrecht

    Die gegenwärtig geltende sechsmonatige Verjährungsfrist für die Mängelgewährleistung wird auf zwei Jahre ausgedehnt.Folge:Unternehmen auf der Lieferanten-, wie auf der Weiterverarbeitungsseite werden sich in Zukunft vermehrt mit Nachlieferungs-,Nachbesserungs-,Rückgabe- und Minderungsbegehren auseinandersetzen müssen.
    Wird eine bewegliche Sache verkauft, handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs ist ein Haftungsausschluß in Zukunft unzulässig (Ausnahme:Gebrauchte Artikel).
    Durch die Verlängerung der Laufzeit der Gewährleistungsfrist wird es in Zukunft häufiger Auseinandersetzungen darüber geben,ob der Gewährleistungsanspruch wegen eines Mangels der Sache berechtigt ist oder z.B. wegen
    Verschleißes der Sache (der keinen Gewähleistungsanspruch auslösen kann)zurückgewiesen werden kann.(also auch in Zukunft keine Haftung für unsachgemäßen Gebrauch, Abnutzung oder unbegrenzte Haltbarkeit)

    Die fünfjährige Gewährleistungsfrist bei Kauf von Baumaterialien ist einerseits nicht abdingbar, andererseits eröffnet diese Regelung viele Möglichkeiten zur Austragung von Rechtstreitigkeiten bei durch Mangelhaftigkeit des Materials verursachten Schäden.
    Neu ist in Zukunft, daß der Käufer einen Nachlieferungs- oder Nachbesserungsanspruch hat und diesen Anspruch auch geltend gemacht haben muß, ehe er einen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen kann.
    Durch die neuen Vorschriften wird auch geregelt, daß falsche Werbeaussagen Gewährleistungsansprüche auslösen können.

    Das geänderte Werkvertragsrecht

    Das Werkvertragsrecht gewährt dem Besteller ein Recht zur Selbstvornahme gemäß § 637 BGB.
    Weist das Werk einen Mangel auf, kann der Besteller als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Herstellung eines neuen Werkes verlangen (§635 BGB).
    Auf den Werklieferungsvertrag, also den Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Sachen zum Gegenstand hat, findet in Zukunft ausschließlich das Kaufrecht Anwendung (§ 651 BGB)

    Das geänderte Verjährungsrecht

    Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche wird gemäß § 195 BGB in Zukunft drei Jahre betragen.
    Für die regelmäßige Verjährungsfrist (s.o.) beginnt der Lauf der Verjährung nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres. Bei allen übrigen Ansprüchen beginnt der Lauf der Verjährung mit der Entstehung des Anspruchs.
    Durch diese Änderung der Verjährungsvorschriften soll eine bessere Transparenz und Vereinheitlichung der Vorschriften gewährleistet werden.

    Dies ist natürlich keine individuelle Rechtsberatung - das dürfen ja nur die
    Anwäte machen.

    Grüße Tom
     
  5. kawi

    kawi Revolution 666

    ja, aber reklamier ich deswegen nicht zuallererst da wo ich gekauft habe?
    Wenn meine Milchpackung schlecht ist geh zurück zum Supermarkt und nicht zur Molkerei. Wenn mein Videorekorder kaputt ist gehe ich zurück zum Händler und nicht sofort zum Hersteller.
    Der Händler muss doch die 2 Jahres garantie umsetzen und SEINE aufgabe ist es das mit dem hersteller zu klären
     
  6. aika

    aika New Member

    haben die das teil einfach ohne rücksprache für 810 euro repariert?
     
  7. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hallo kawi,

    genauso ist es. Wenn pintjoe beim Händler gekauft hat, ist nur der der
    richtige Ansprechpartner. Insofern haftet Apple nur dann direkt - siehe
    der erste Satz meines ersten Postings - wenn das Gerät direkt bei Apple
    (ohne Zwischenhändler) erworben wurde. Davon war ich zunächst einmal aus-
    gegangen. Grundsätzlich sieht es entsprechend so aus:

    Letztverkäufer oder andere Personen in einer sog. Lieferkette, also z. B.
    Händler und Handwerker, werden nunmehr von der bisher für sie nach-
    teiligen Gewährleistungsfalle bewahrt. Nach dem neuen Recht haben
    sie für die Dauer von in der Regel zwei, bei Baustoffen fünf Jahren, einen
    Rückgriffsanspruch gegen ihren eigenen Lieferanten, wenn sie wegen des
    Verkaufes eines defekten Gegenstandes an einen Endverbraucher von die-
    sem in Anspruch genommen werden.

    Im Klartext: Gegenüber dir als Mac-Käufer haftet der unmittelbare Lieferant.
    Dort ist zu reklamieren. Der Lieferant selbst wiederum hätte in diesem Falle
    einen Rückgriffsanspruch gegen Apple, um sich schadlos zu halten. Grund-
    sätzlich haftet also zunächst einmal der Verkäufer für die Mangelfreiheit der
    Waren. Darum ist er der richtige Ansprechpartner für Mängeleinreden, Scha-
    densersatzforderungen, Reklamationen u. ä.

    Auch gibt es für die ersten sechs Monate der in der Regel zweijährigen Verjäh-
    rungsfrist für Mängelansprüche eine Beweislastumkehr. Danach gilt folgendes:
    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung der Ware ein Mangel,
    so wird im Gegensatz zum alten Recht jetzt zugunsten des Käufers vermutet,
    dass die Ware bereits von Beginn an mangelhaft war. Anderes müsste der
    Lieferant beweisen.
    Grüße
    Tom
     
  8. nanoloop

    nanoloop Active Member

    Eine Freundin von mir hat ein ähnliches Problem mit dem ibook 500 DVD.
    Laufwerk ging zuerst nur noch auf, wenn Medium eingelegt war, ständig eine hakelige Sache.
    Später hat das Laufwerk dann garnichts mehr angezeigt.
    Sicherheitshalber hat Sie sich nun AppleCare zugelegt, da das Teil schon 4 oder 5-mal zur Reperatur war (solltest du mal drüber nachdenken, geht im ersten jahr nach Kauf).
    Hast du auch so ein Pech mit dem ibook oder ist das der erste Fehler?
    Ihr Laufwerk läuft noch immer nicht, sie hat allerdings ein zweites externes.
    Zur Zeit ist sie in den USA und hält sich so über Wasser.
    Wenn sie wieder hier ist geht das Ding sofort zum Händler (!)
    und sie überlegt ernsthaft das ibook dann zu verscherbeln.
    Schwere Enttäuschung bei Apple.
     
  9. pintjoe

    pintjoe New Member

    erstmal vielen dank für die postings.
    apple hat das teil natürlich nicht einfach repariert und 810 ¬ verlangt.

    ich habe schon das zweite mal dieses problem. beim ersten mal hat das laufwerk exakt die selben probleme gemacht. damals habe ich das ding eingeschickt und 2 Tage später ohne probleme zurückbekommen. ich war wirklich sehr beeindruckt, daß damals alles so schnell und ohne probleme ablief.

    ich habe heute bei apple eine beschwerdestelle verlangt und das problem beschrieben. der nette herr am anderen ende bot mir die möglichkeit das gerät zu einer anderen servicestelle zu schicken und dort abermals untersuchen zu lassen. Weil ich nicht glaube, daß das zu erfolg führt, habe ich weitergenervt. er meinte dann, daß er mit seinem management spricht und man sich überlegt, welche möglichkeiten es sonst noch gibt. ich habe keine ahnung ob das ein gutes oder schlechtes zeichen ist. man sagte mir bei apple, daß ich ende dieser anfang nächster woche einen anruf erhalte.

    auf jeden fall ist heute das defekte gerät bei mir wieder angekommen.

    das gerät habe ich übrigens bei cancom gekauft. ich versuche gerade dort einen ansprechpartner zu bekommen. ich habe mich übrigen schon zuerst bei cancom gemeldet. da meine garantie abgelaufen war sagte man mir dort ich solle eine garantieverlängerung bei apple beantragen (mein gerät hatte damals nur eine 1jährige garantie, weshalb apple in diesen fällen kulant ist). dann solle ich das gerät bei apple direkt als reparaturfall melden und abholen lassen.

    es bringt übrigens nicht das ibook über den händler als reparaturfall zu melden. dieser geht den absolut gleichen weg wie ich selber. ich habe eben mit cancom telefoniert. leider kann man mir dort auch nicht helfen, hat mich aber ermutigt weiter druck zu machen und auch die lange wartezeit (ich hatte das ibook 2 wochen nicht und es hat 4 wochen gedauert bis es abgeholt wurde) zu erwähnen.
     
  10. Russe

    Russe New Member

    also wenn du das gerät jetzt wieder hast, dann würde ich zum händler gehen, der muss 2 jahre garantie geben.
     
  11. pintjoe

    pintjoe New Member

    wie eben in obigem artikel beschrieben habe ich mich bei cancom gemeldet.
    da das ibook vom 07. 2001 ist muß cancom keine 2 jahre garantie geben.
     
  12. heiki

    heiki New Member

    Moin,
    habe gerade mein iBook 600 (04/02) zurückbekomen, CD-Schublade ließ sich nicht mehr öffnen.
    Der Techniker erzählte mir, daß es häufig Probleme gibt, das Gehäuse verzieht sich und dann geht die Schublade nicht mehr oder der Bildschirm lässt sich nicht mehr zuklappen.
    :-(
    Da muß man wahrscheinlich Apple nochmal Geld in den Rachen werfen, um die Garantie auf 3 Jahre zu verlängern.
    Mit Qualität hat das alles nix mehr zu tun.
    Heike
     
  13. spock

    spock Active Member

    - nett, euch so zu lesen.....

    ich denke gerade über die Anschaffung eines iBook 14" nach (und das kostet ja ein paar Euro....);

    vorhin habe ich bei Feinkost-Aldi ein paar Tüten Milch etc. gekauft und gesehen , dass es ab 21.10. mal wieder ein Medion Notebook gibt:

    2,5 GHZ P4, 15"Display, 40GB Festplatte,DVD/CD-RW mit 16facher Brenn-Geschwindigkeit, Geforce4(!) 440go Grafikchip, Firewire + USB, Modem etc. pp.

    - man kann am Notebook arbeiten und gleichzeitig DVDs über den Fernseher wiedergeben !

    kostet 1679,- ¬

    warum soll ich also für ein 700Mhz Low-Quality iBook 2200,- ¬ bezahlen ???
    - die Akkustandzeit kann es nicht sein, bei 1679,- kann ich ja noch ein ganzes Stromaggregat oder 10 Akkus dazukaufen.....

    - vielleicht weil mein Riesenärger mit dem iMac Rev.B (auch so ein Qualitätsprodukt....) gerade so vergessen war ?!!

    ich glaub´ ich werde zum "Switcher"........

    ahoi, spock geht von bord.....
     
  14. mikrokokkus

    mikrokokkus New Member

    Na ja: Wenn Du Dich neben der tollen Pentium-Hardware auch auf die üblicherweise damit verbundene Systemsoftware freuen kannst -- dann ab mit Dir ;-))
    Damit will ich noch nichts darüber gesagt haben, ob der Medion-Penguter überhaupt taugt: Gibt schon noch mehr Kriterien: Gewicht, Größe, Lärmbelästigung, Akkulaufzeit (doch, doch, 10 Akkus mitschleppen bedeutet bei den ersten beiden Kriterien zu verlieren&)!
    Zudem hat c't in seiner letzten Ausgabe den Gebrauchtmarkt für Compis unter die Lupe genommen und festgestellt, dass auf Ebay kaum iBooks zu bekommen sind. Das lässt zwei Schlussfolgerungen zu:
    Entweder sind die alle so früh am Arsch, dass die nach kurzer Zeit beim Erstbesitzer versterben ODER die jeweiligen Besitzer sind so zufrieden damit, dass sie die Dinger nicht mehr hergeben wollen&
     
  15. spock

    spock Active Member

    - natürlich provoziere ich hier etwas und zugegebenermassen sind Marken-PC-Notebooks auch nicht billiger als die iBooks;

    - ich gebe auch zu, dass z.B. meinem Bruder das tolle Windows XP schon dreimal ohne erkennbaren Anlass total gecrasht ist;

    - werde auch beim Apple bleiben - trotzdem:

    wenn ich das oben lese und meine eigenen Erfahrungen addiere, frage ich mich, wie wir immer noch soviel Sympathie und Geld für diese Marke aufbringen und wer das wohl sonst noch tut, denn wir sind ja doch schon Freaks.......
     
  16. Black Eddy

    Black Eddy Member

    @Macmacfriend
    Hallo!

    Du hast das neue Schuldrecht gut erläutert.

    Im Faltblatt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen "Gewährleistung/Reklamation/Verjährung" heißt es u. a.:

    "... Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf, können Sie vom Verkäufer zunächst verlangen, dass, er Ihnen die gleiche Sache noch einmal liefert - jetzt allerdings ohne Fehler - oder für eine Reparatur sorgt. Der Verkäufer muss dabei sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen. ..."

    Der Ursprung ist hier:

    RICHTLINIE 1999/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter:

    " ... Artikel 3(4) Der Begriff "unentgeltlich" in den Absätzen 2 und 3 umfasst die für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes notwendigen Kosten, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten. "

    Frage: Gilt das auch für Reklamationskosten? Wenn ich z. B. ein Gerät nicht zum Händler bringe oder versende und er deshalb keine Transportkosten tragen muss, sondern ich ihn aufgrund seiner AGB auf einer Hotline mit 0180/5 oder 0190/... anrufen muss? Explizit sind Telefonkosten im Schuldrecht nicht aufgeführt! Sind sie dem Kunden dennoch zu ersetzen bzw. muss der Händler eine 0800-Hotline anbieten?

    Beispiel: Was wäre denn, wenn ich in einer Aldi-Filiale den Filialleiter wegen Gewährleistung in Anspruch nehmen will? Entweder gibt er mir das Geld für den Artikel zurück oder verweist mich z. B. an Medion. Per Gesetz ist aber der Verkäufer für Gewährleistung zuständig und darf nicht an den Hersteller verweisen. Medion hat übrigens vor kurzem von der Ortsvorwahl 0208 (Mülheim) auf 0180/5 umgestellt. Und es kann 20 Minuten dauern, bis ein Techniker statt der Warteschleife dran ist!

    Aus eigener Erfahrung (WIN98SE an XI520 mit ZyXel omninet USB) und bei zwei Verwandten (Medion XP an XI420 sowie WIN98 an Teledat X120 = ca. Fritz!32) hab' ich erlebt, zwischen PC-Hersteller, M$ und Telekom-Servicehotlines für Telefonanlagen bei aufgetretenen Fehlern hin- und hergeschoben zu werden.

    Als ich im Juli an meinem G4/933 den omninet USB anschloss, war er in wenigen Minuten störungsfrei installiert!

    Ich würde mich freuen, wenn Du das Thema Telefonkosten für Reklamationen erläutern könntest.

    Liebe Grüße
    Black Eddy
     
  17. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hallo Black Eddy,

    so, ich glaube bald brüllen charly, akiem, 2112, MacElch
    und die anderen: He, ihr beiden - falsches Forum!!! ;-)

    Also noch mal ein kurzer Ausflug ins BGB:

    Nach dem neuen Recht ist neben
    dem Anspruch des Kunden auf Wandlung, Umtausch,
    Minderung, Nachbesserung oder Vertragsrücktritt (der
    Kunde hat zwischen diesen die Wahl) auch Schadenser-
    satz zu leisten, sofern ein beziffer- und nachweisbarer
    Schaden dem durch den Mangel betroffenen Kunden ent-
    standen ist.

    Hier gilt es jedoch, eine Erheblichkeitsgrenze zu beachten,
    d. h. ein Autokäufer kann z. B. nicht vom Kaufvertrag zurücktreten,
    nur weil etwa der Sicherheitsgurt klemmt. Es entscheiden also
    immer die Umstände des Einzelfalls.

    Die von dir angesprochenen Telefongebühren dürften meines Er-
    achtens als Schadensersatz zu erstatten sein, da sie mit Mangel
    und Mangelbeseitigung in ursächlichem Zusammenhang stehen und
    zumal sie dem Händler schließlich die wesentlich höheren Transport-
    kosten sparen helfen sollen, die er ansonsten nach dem neuen Recht
    schließlich zu tragen hätte.

    Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen Händler und
    Hersteller können dir egal sein. Gegenüber dem Verbraucher
    haftet stets der Händler. Wenn dieser der Meinung ist, der Her-
    steller oder Zwischenhändler hafte für den Schaden, muss der
    Händler im Zuge des Rückgriffs (vgl. Regress) dies im Rahmen
    seines eigenen rechtlichen Innenverhältnisses zum Händler mit
    diesem eben bitteschön selbst verhackstücken.

    In deinem Beispielfall haftet also tatsächlich und ausschließ-
    lich Aldi. Aldi selbst müsste/könnte dann Medion in Anspruch
    nehmen - aber das ist nicht dein Bier.

    Viele Grüße

    Tom
     
  18. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    ein bisserl verrückt sind wir schon - drum
    wird`s einem ja auchnicht langweilig ;-))
     
  19. AOlbertz

    AOlbertz New Member

    Moin,

    du scheinst ja rechtlich ziemlich fit zu sein, deshalb gib mir doch bitte mal einen Tipp: Ich habe meinen Epson Photo 1200 verkauft, weil es für den keinen OS X Treiber gab. Stattdessen habe ich zum 1290 gegriffen. Für den gibt es OS X-Treiber, Jaguar spricht ihn sogar direkt an.

    Dummerweise erlauben diese Treiber keinen Randlosdruck, keine Verwendung von Rollenpapier und auch die Tools für Reinigung und Tintenstand fehlen. Und das, obwohl die Funktionen Randlosdruck und Bannerdruck ausdrücklich beworben werden. Die Randlosfunktion ist mir sehr wichtig.

    Ich habe aus der Berufsschule noch den Begriff "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" in Erinnerung. Wie sieht es in diesem Fall aus? Kann ich das auch nach einigen Monaten (6-7) noch geltend machen? Ich habe eben erst jetzt den letzten Rechner umgerüstet und bislang tatsächlich an mir selber gezweifelt.

    Würde mich über eine Antwort freuen
    Gruß
    Andreas
     
  20. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hi,

    sofern du das Teil nicht vor dem 01.01.2002 gekauft hast,
    gilt dafür das neue Schuld- und Gewährleistungsrecht.

    Mit deiner Einschätzung liegst du meines Erachtens daher
    schon ganz richtig:

    1. Die Haftung ergibt sich bereits daraus, das ausdrückliche
    Werbeversprechen vom Produkt nicht erfüllt werden. (Das mit den
    nicht eingehaltenen Zusagen der Werbung stand früher nicht im Gesetz.)

    2. Durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist
    die Mängeleinrede ebenfalls zulässig. Die Frist dürfte auch hier
    zwei Jahre betragen und somit noch gewahrt sein.

    Du hast, so meine ich, also ein Anrecht auf Wandlung, Umtausch,
    Minderung - Nachbesserung geht wohl nicht - oder vollständigen
    Rücktritt vom Kaufvertrag, müsstest dir beim Rücktritt aber vermut-
    lich einen Abschlag wegen des 6-7 monatigen Gebrauchs anrechnen lassen.
    Das hängst letztlich von der Kulanz des Händlers ab.

    Kurzum: Gut aufgepasst in der Hauptschule ;-))
     

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