1. Liebe Forumsgemeinde,

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Zoran Djindjic erschossen!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von GigaSven, 12. März 2003.

  1. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Wenn ich mich recht erinnere, blieb der UNO-"Segen" wegen des Vetos Russlands (und Chinas) aus. So blieb es bei einem "NATO-Mandat" für die Gewaltanwendung im Kosovo.
     
  2. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    & und Vertrauensfrage. Der Beginn vom Ende.
     
  3. Peter Mueller

    Peter Mueller Administrator Mitarbeiter

    >Kürzlich konnte man in den Nachrichten von 3sat (nicht aber in der Tagesschau...) den
    >"großserbischen" Mob sehen und hören, als sich ein Stellvertreter Milosevics (Name
    >habe ich jetzt nicht drauf) dem Gerichtshof in Den Haag "freiwillig" stellte. Dazu
    >Auszüge seiner Rede an das "Volk".

    Vojislav Seselj. Mit seiner serbisch-nationalen Partei zeitweise Koalitionspartner von Milosevic.
    Ging nach Den Haag, um sich freisprechen zu lassen, war ja "nur" ein Agitator und Schreibtischtäter.
    Biljana Plavsic hat erst kürzlich als erste "Prominente" 11 Jahre aufgebrummt bekommen. Klingt nach wenig, das Urteil war zwar milde, aber durchaus gerecht, meinte die S.Z. Denn erstmals hat das Haager Tribunal so etwas wie Anerkennung erfahren.
     
  4. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Danke PM.

    Es gibt halt auch gute "Schreibtischtäter" wie dich, die mit Namen und Urteilen dienen können, statt Reden an das Volk zu halten ;-)
     
  5. Harlequin

    Harlequin Gast

  6. Harlequin

    Harlequin Gast

    Das Attentat ist ein Hinweis darauf, dass unter der Oberflaeche in Yugoslavien weiterhin ein Buergerkrieg schlummert und der innere Frieden sehr zerbrechlich ist.
    Yugoslavien ist zwar aus den Schlagzeilen verschwunden, aber die Probleme dort weitestgehend immer noch nicht geloest.
    Das annektierte Kosovo ist immer noch besetzt, die Menschen erinnern sich noch gut an die Nato Kriegsverbrechen, wie die Bombardierungen Belgrads, die bis heute ungesuehnt geblieben sind.
    Mann kann nur hoffen, dass die Menschen die Moeglichkeit erhalten die Probleme im Innern ohne auslaendische Interventionen loesen zu koennen.

    .
     
  7. RadioMan

    RadioMan New Member

    Anscheinend geht´s aber nicht ohne Hilfe, sonst wäre einer der wenigen, der die ganze Sümpfe austrocknen wollte und so etwas wie Ordnung in dieses Land brngen wollte, nicht umgebracht worden. :(
     
  8. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    >die Nato Kriegsverbrechen<

    Manchmal ist es geradezu gespenstisch, dem Plätschern der Wellen an die Innenseite deines Hohlkopfes zu lauschen.
     
  9. Harlequin

    Harlequin Gast

    Ein Teil der Probleme entsteht ja leider erst durch auslaendische Einflussnahme.

    .
     
  10. neumi

    neumi New Member

    zumindest was die verwendung von uranmunition angeht, hat harlequin sehr wohl recht mit dieser bezeichnung.
     
  11. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Jetzt musst du dem geneigten Leser nur noch den Zusammenhang von Uranmunition mit Kriegsverbrechen erläutern. Man darf also gespannt sein...
     
  12. RadioMan

    RadioMan New Member

    Ja. Es ist leider sehr schwierig, die richtige Balance zwischen Hilfe und taktvoller Zurückhaltung zu finden. Hilfe brauchen die Länder, aber manches muss man ihnen selbst überlassen. Schwierig, schwierig. ich jedenfalls möchte nicht gerade da unten sein. Nationaler Notstand und so ...
     
  13. Harlequin

    Harlequin Gast

  14. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    *plätscher*

    Du meinst also tatsächlich, wenn ein Dr. med. Ralf Cüppers, Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, behauptet, dass die Gesundheitsgefährdungen durch Uranmunition ein "Kriegsverbrechen" sein sollen, dann sind sie es auch?

    Schon im Kriegsvölkerrecht was dazu gefunden?

    Ich habe dafür wieder was vom Genossen Biermann für dich:

    "Gerade eben haben die Soldaten der Vereinigten Staaten auf dem Hinterhof Europas im Kosovo die Moslembevölkerung gegen die serbischen Völkermörder gerettet. Und wir Europäer sassen dabei auf dem Sofa und begutachteten vor der Glotze diesen Rettungsversuch. Ohne den Militäreinsatz der USA aber sässe Milosevic heute machtvollkommen in Belgrad und nicht als Kriegsverbrecher vor dem Tribunal in Den Haag."

    In Den Haag geht es tatsächlich um Kriegsverbrechen.
     
  15. Harlequin

    Harlequin Gast

    macixus, Du koenntest Dir viele Deiner peinlichen Auftritte ersparen, wenn Du Dich einfach mehr bilden wuerdest, insbesondere bevor Du Deine Umwelt mit Deiner ideologisch verbohrten Nibelungentreue zum US Regime behelligst.

    Nach Voelkerrecht sind Angriffe auf zivile Ziele und die Zivilbevoelkerung Kriegsverbrechen.
    Das Haager Schauprozess Tribunal klagt beim Gegner an, was die eigenen Truppen verbrechen.


    Zur Uranmunition:

    Nach Art. 22 Haager Landkriegsordnung (HLKO) und Art. 35 Abs. 1 Zusatzprotokoll 1 zu den Genfer Abkommen (ZP 1) haben die Konfliktparteien keine unbeschraenkte Wahl hinsichtlich der Mittel und Methoden der Kriegfuehrung. Diese grundsaetzliche Regel hat die Pflicht zur Ueberpruefung neuer Waffen zur Folge (Art. 36 ZP 1).
    Als Ausformung des eben genannten Grundsatzes ist ein entsprechendes Zufuegungsverbot in Art. 23 Abs. 1 e HLKO und Art. 35 Abs. 2 ZPI formuliert. Es findet auf Uranwaffen Anwendung.


    Harlequin

    .
     
  16. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Nein. Uranmunition ist keine Waffe.
     
  17. Harlequin

    Harlequin Gast

    Ahhh so - Ich Dummerle . . .

    .
     
  18. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Vielleicht wusstest du ja auch noch nicht, dass das Kriegsvölkerrecht noch nicht einmal den Einsatz der Nuklearwaffe verbietet...

    Es regelt ganz allgemein die "Rechtmässigkeit" eines Krieges zwischen Nationen und die Rechte und Pflichten von Kombattanten und Nichtkombattanten. Nicht mehr - aber auch nicht weniger. Und das ist schon komplex genug - also nichts zum "plätschern".
     
  19. Harlequin

    Harlequin Gast

    Du irrst - siehe Posting weiter oben.

    Und zur Rechtmaessigkeit war der Krieg gegen Yugoslavien ein Paradebeispiel fuer den Bruch des Voelkerrechts.

    .
     
  20. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    *sülz*

    Stattdessen bisschen Lesestoff für die Rote Fahne:

    "Rechtmäßigkeit der Drohung mit oder des Einsatzes von Atomwaffen

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Drohung mit oder des Einsatzes von Atomwaffen
    Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996:

    Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte im Dezember 1994 beschlossen, den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag um ein Gutachten zu der Frage zu bitten, ob die Drohung mit oder der Einsatz von Atomwaffen durch das Völkerrecht erlaubt ist. Der IGH konnte sich nicht zu einer eindeutigen Antwort durchringen. Der Einsatz von Atomwaffen oder die Drohung damit sei zwar nach dem geltenden Völkervertrags- und Gewohnheitsrecht nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht schlechthin verboten. Zwar verpflichte Art. 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen die Mitgliedstaaten, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen. Davon mache aber Art. 51 der Charta eine Ausnahme für den Fall individueller oder kollektiver Selbstverteidigung (also im Falle eines Angriffs durch einen anderen Staat). Ebenso erlaube Art. 42 der Charta die Anwendung von Gewalt im Zuge von Zwangsmaßnahmen durch den Sicherheitsrat nach Kapitel VII der Charta. Auch in diesen Fällen sei jedoch der Einsatz von Atomwaffen am Kriegsvölkerrecht, insb. an den Grundsätzen und Regeln des Humanitären Völkerrechts zu messen. Dieses verbiete insb. den Einsatz von unterschiedslos wirkenden Waffen, das heißt solchen Waffen, die nicht auf militärische Zielobjekte beschränkt werden können, sowie von Waffen, die unnötige Leiden verursachen. Der Gerichtshof folgert daraus, daß zwar das Humanitäre Völkerrecht im allgemeinen ("generally") den Einsatz von Atomwaffen verbiete. Der Gerichtshof könne aber auf der Grundlage des bestehenden Völkerrechts nicht endgültig darüber befinden, ob in einem extremen Fall der Selbstverteidigung, in dem das Überleben des Staates auf dem Spiel steht, der Einsatz von Atomwaffen rechtmäßig wäre oder nicht. "
     

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