1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Wer Safari v60 haben möchte ...

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von tasker, 12. Februar 2003.

  1. kawi

    kawi Revolution 666

    > Gibt es eigentlich eine Stellungnahme von Apple zu diesen Safariversionen?

    Nein, muss es das? es sind Entwicklerversionen, die ausschlißelich für developer gedacht sind und an solche verschickt werden. Was soll es da für "öffentliche" Stellungnahmen geben?
     
  2. ato

    ato New Member

    Vielen Dank Tasker!

    Gruss
    ATO
     
  3. sevenm

    sevenm New Member

    von mir auch vielen dank
     
  4. Kate

    Kate New Member

    ...sicher gibt es da Stellungnahmen, kann man in den Developernutzungsvereinbarungen nachlesen.Es gibt da eine ausführliche Regelung bezüglich der NDA (NonDisclosureAgreement) also eine Geheimhaltungsverpflichtung.

    Ausserdem gibt es noch die Apple EULA (EndUserLicenseAgreement) also die allgemeinen Nutzungsbedingungen für uns Endkunden.

    Alle diese Stellungnahmen laufen auf ganz wenige Sachen hinaus, nämlich: (keiner hätt's erraten)

    Es ist untersagt Entwicklerversionen zu verbreiten und es ist untersagt illegal verbreitete AppleSoftware auf einem Apple Mac mit Apple OS zu installieren.

    Der Klauer und der Hehler und der Abnehmer sind somit alle Gangster, nicht nur der Klauer, alles klar?
     
  5. quick

    quick New Member

    Die Definition von Klauer betont die Interaktion zwischen den beteiligten Individuen, bei der ein Individuum die Lern- und Entwicklungsbedingungen eines anderen (absichtsvoll oder nicht) verändert. Die Absichten bzw. die Zielgerichtetheit des pädagogischen Handelns, die tatsächlich erzielten Wirkungen sowie deren Wertung bleiben jedoch unberücksichtigt.
     

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