1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Wann genau gilt ein Produkt als gekauft?

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von SHeise, 11. Juni 2001.

  1. SHeise

    SHeise New Member

    Rechtlich eine ganz einfache Sache: Wenn man ihn bezahlt hat (also am Tag des Rechnungsdatums).

    Was aber, wenn dieses Produkt mich erst Tage später erreicht? Genau diese Tatsache hat mich in den letzten Wochen (mal wieder) richtig sauer auf Apple bzw. den Kundenservice gemacht.
    Wie einige es sich jetzt vielleicht schon denken können, habe einen Apple-Rechner (genauer ein Powerbook) gekauft - am 18.5.2001. Oder doch erst am 21.5.? Das ist nämlich das Datum, an dem ich das Produkt bekam. Normalerweise ist diese Zeitspanne relativ unwichtig - wenn Apple nicht den Stichtag für das MacOS X (zu jedem Rechner) auf das letztere Datum gesetzt hätte. Das bedeutet für mich, nicht in das Update-Programm zu gehören.

    Beim Kundenservice sagte man mir, Apple hätte eine externe Firma mit dem Update-Programm beauftragt und deshalb wären sie nicht verantwortlich und könnten mir nicht helfen. Ich könne es aber versuchen, vielleicht hätt ich Glück. naja. beschwichtigende Worte...
    Ich bewarb mich also für das Programm und schilderte meine Situation. (Sogar das Auslieferungsdatum wurde von GermanParcel bestätigt.) Wie erwartet ohne Erfolg, ich bekam einen unpersönlichen Standard-Brief zurück, in dem mir mitgeteilt wurde, nicht für das Programm qualifiziert zu sein. Ach!? Das war mir so auch klar.... Dennoch ist es unfair. Ich hätte von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen sollen. Dann hätte ich den Recher umgetauscht und im gleichen Atemzug einen neuen bestellt. Das wäre wesentlich mehr Verwaltungsaufwand gewesen, ich hätte einen MacOS X-Rechner und mein alter, also der selbe(!) Rechner wäre nochmal verkauft worden - diesmal nach dem 21.5. und damit für MacOS X qualifiziert. Das nenn ich wirtschaftlich sinnvoll........

    Ich sehe mich in meinem Umkreis als sehr starker Apple-Verfechter, der seinen Teil zur Strategie von Apple beiträgt.

    5 down. 95 to go.
     ... Because if only 5 of those remaining 95 people
    switch to Macs, well double our market share
    and, more importantly, earn the chance to delight
    another 25 million customers.

    So ist das neue Powerbook G4 mittlerweile das fünfte Gerät aus dem Hause Apple - in einem Vier-Personen Haushalt (more to go...). Hinzu kommen diverse Freunde, die ich vom Mac überzeugte und damit immer noch aktiv helfe, die Mac-Gemeinde zu vergrößern.

    Eigentlich sollte man denken, dass es für eine Firma nur von Vorteil sein kann, im Sinne ihrer Kunden zu entscheiden - aber Apple ist das anscheinend egal. Ich bezweifle langsam wirklich ob ich es weiterhin vertreten kann, Apple zu empfehlen...

    Mit freundlichem Gruß
    Sebastian
     
  2. DonRene

    DonRene New Member

    so wie ich das verstehe 14 tage umtauschrecht -mac zurück-neubetellen, vielleicht nicht bei apple, eher da wos billiger ist wenn du x dabei haben willst.

    ansonsten würde ich sagen zählt der tag deiner bestellung würd ich sagen, du hast es ja ohne x bestellt!!.

    du könntest ja auch sagen das will ich garnicht. ;-)
     
  3. SHeise

    SHeise New Member

    tja... ich habs telefonisch bestellt - vor dem 21.5. - sonst wäre es ja nicht am 21.5 per Versand gekommen... :)

    Aber das mit dem wollen.... naja. - es ist einfach ein "Mehrwert" von 330 DM der mir flöten geht (ausserdem will ichs schon, da ich Informatik studier und mich das System einfach interessiert...

    naja. is wohl leider nix zu machen... :(

    Gruß,
    Sebastian
     
  4. Carsten

    Carsten New Member

    <Rechtlich eine ganz einfache Sache: Wenn man ihn bezahlt hat (also am Tag des Rechnungsdatums).

    So einach ist die Sache auch nicht.
    Wenn Du ein Teil in einem Ladengeschäft kaufst ist das Kaufdatum wenn Verkäufer und Käufer ihre Pflichten erfüllt haben, also der Käufer das Geld und der Verkäufer die Ware übergeben hat.
    Bei deinem Fall wäre das Verkaufsdatum dann das Lieferdatum.
    Dies kann natürlich je nach Vertragsausarbeitung anders gelegt werden und müßte vielleicht in den AGB nachgelesen werden.

    Ich habe gerade gelesen das Du studierst, schau doch mal ob in deiner FH/Uni nicht eine Vorlesung Rechtkunde stattfindet und frag den Prof. bzw. denjenigen der diese hält. Ich kenn das von meiner FH, bei uns läuft ein Richter rum den man in solchen Fällen fragen kann.
     
  5. jasm

    jasm New Member

    ... heißt 14 Tage Rückgaberecht nicht, dass man das Produkt zurückgeben kann? Also nicht erst auspacken und Fingerabdrücke drauf machen, sondern gleich zurückgeben/senden und woanders -- wo's billiger ist -- neu kaufen.
     
  6. mfs

    mfs New Member

    Es gibt, entgegen landläufiger Meinung KEIN gesetzliches Rücktrittsrecht bei normalen Einkäufen. Nur wer per Haustürgeschäft oder über Versandhandel/Teleshopping einkauft, hat ein solches Recht. Alle anderen NICHT. Ehrlich Leute, viele meinen ein Rücktrittsrecht zu haben und in der Tat räumen auch viele Firmen (freiwillig) ein solches "Recht" ein. Man kann aber nicht darauf bestehen, wenn es nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Probiert's aus: kauft Euch einen Ferrari und versucht ihn wieder zurückzugeben. Der Händler wird Euch einen Vogel zeigen.
    Also: macht keine Fehler

    Gruß mfs
     
  7. jasm

    jasm New Member

    ... heißt 14 Tage Rückgaberecht nicht, dass man das Produkt zurückgeben kann? Also nicht erst auspacken und Fingerabdrücke drauf machen, sondern gleich zurückgeben/senden und woanders -- wo's billiger ist -- neu kaufen.
     
  8. mfs

    mfs New Member

    Es gibt, entgegen landläufiger Meinung KEIN gesetzliches Rücktrittsrecht bei normalen Einkäufen. Nur wer per Haustürgeschäft oder über Versandhandel/Teleshopping einkauft, hat ein solches Recht. Alle anderen NICHT. Ehrlich Leute, viele meinen ein Rücktrittsrecht zu haben und in der Tat räumen auch viele Firmen (freiwillig) ein solches "Recht" ein. Man kann aber nicht darauf bestehen, wenn es nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Probiert's aus: kauft Euch einen Ferrari und versucht ihn wieder zurückzugeben. Der Händler wird Euch einen Vogel zeigen.
    Also: macht keine Fehler

    Gruß mfs
     

Diese Seite empfehlen