1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Ust.-Voranmeldung selbst erstellen leicht? Und mit welcher Software?

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von niko67, 5. Dezember 2004.

  1. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Ja, das ist mir schon klar. Du beschreibst ja uach den Normalfall. Allerdings neigt das Berufsleben dazu, sich nicht immer an den Normalfall zu halten. Da kommt auf ein mal ein Kunde aus dem Drittland (was ist das überhaupt, fragt sich der Unkundige...), oder eine Fremdleistung einer Produktionsfirma aus Maastricht schickt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (korrekt), also denkt sich der Unkundige, auch keine Vorsteuer geltend zu machen. Leider falsch (§ 13 b UStG; Leistungsempfänger als Steuerschuldner) und bleibt auf der zu erklärenden Umsatzsteuer sitzen.

    Ok, sicherlich Einzelfälle, aber wie sieht es mit der Vorsteuer der Rechnungen bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers aus? Die Versteuerung des Eigenverbrauchs des betrieblichen Pkws? ....
     
  2. thosiw

    thosiw Member

    Pst...! Deswegen muss ich ja meistens was nachzahlen.

    Bei Rechnungen ins EU Ausland musste ich mich auch erstmal schlau machen. Also schreib ich diese Rechnungen auch ohne Umsatzsteuer und laut Steuerberater tauchen diese Rechnungen auch nicht in der Voranmeldung auf. Ob das korrekt ist?

    Thosi
     

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