1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Urteil bzgl. Storo. einer BTO-Bestellung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von much75, 2. März 2004.

  1. much75

    much75 New Member

    eine Gerichtsurteil bzgl. Stornierung eines "massgeschneiderten" (BTO) Rechners kann man über mac-kauf.de auf den Seiten von Michael Burat nachlesen.
    »Es ist verboten, gegenüber Verbrauchern in einer Rechnung durch den Hinweis:

    „Die Ware wird speziell für Sie bestellt und kann nicht storniert oder zurückgegeben werden.“

    das Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB auszuschließen.

    Das Landgericht Memmingen verbot auf meine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage hin, Europas größtem Distributer für Apple- und Adobeprodukte eine solche Vorgehensweise.« Zitat der Internetseite von MB.
    Berechtigt die Überlegung von th (mac-kauf.de) ob es denn dann noch BTO-Versionen von Rechnern in Zukunft geben wird...


    Andreas
     
  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    BTO wird es sicherlich auch weiterhin geben. Für die Firmen ist es doch nur ein geringer technischer Aufwand, die verbauten Rechnerteile wieder auseinander zu puzzlen. Und die Stornoquote wird sich vermutlich in Grenzen halten.
     

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