1. Liebe Forumsgemeinde,

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Urheberrecht - Besitze LP, darf ich CD kopieren?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Necromantikerin, 4. August 2004.

  1. SC50

    SC50 New Member

    Dieses ominöse Gerücht von den sieben Kopien geistert zwar schon ewig durch die Gegend, leider wird es dadurch auch nicht richtiger.
    Das Urheberrechtsgesetz sieht kein "Recht" auf eine Privatkopie vor, weder in der alten, noch in der neuen Fassung.
    Es gibt lediglich eine Duldung, und die Anzahl der Kopien ist Ermessenssache.
    Es geht hier aber nicht um eine selbst angefertigte Kopie eines vorhandenen Tonträgers, sondern um das Herunterladen von MP3 Dateien aus dem Internet.
    Rechtlich gesehen ist es völlig unerheblich ob eine andere Version des Tonträgers sich schon im eigenen Besitz befindet.
    Eine selbst angefertigte Kopie der LP würde geduldet, das Herunterladen der Dateien aus dem Internet nicht.
    Allerdings gilt auch hier, wo kein Kläger da kein Richter.
     
  2. Macziege

    Macziege New Member

    Ich glaube nicht, dass der Focus Gerüchte verbreitet. Meine Erfahrung ist die, dass jeder von sich glaubt, das Gelbe vom Ei selbst erfunden zu haben!
     
  3. SC50

    SC50 New Member

    Da hast du natürlich auch wieder Recht.
    Der Focus verbreitet nur Fakten Fakten Fakten.

    zur Info:
    (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

    1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
    2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
    3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

    (2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

    1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
    2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
    3. das Senderecht (§ 20),
    4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
    5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher
    Zugänglichmachung (§ 22).

    (3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

    Zitat aus: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

    In dem Gesetz steht viel, aber in keiner Weise etwas von einer Anzahl von zulässigen Privatkopien.
    Es steht noch nichtmal etwas von einem grundsätzlichen Recht auf eine Privatkopie darin.
    Aber vielleicht hat der Focus ja eine andere Fassung des Gesetzestextes.
    Man kann ja nie wissen ;)
     

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