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TiBook: Festplatte selbst austauschen?

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von SHeise, 19. März 2002.

  1. SHeise

    SHeise New Member

    Hallo,
    irgendwer hatte mir erzählt, dass die Garantie auf's TiBook flöten geht, wenn man selbst die Festplatte austauscht. Was ist da dran?
    Ich trau mir das duraus auch selbst zu, und habe eigentlich keine Große Lust bei meinem Händler 45 EUR (!!) für den austausch zu zahlen... hm.

    Gruß,
    Sebastian
     
  2. Tweety

    Tweety New Member

    hallo sebastian,

    das mit der garantie kann ich dir zwar nicht sagen, aber ich hab die festplatte in meinem powerbook g4 selber ausgetauscht. ist ganz einfach wenn du handwerklich etwas geschickt bist. man muß nur die rückseite und den aku entfernen und dann noch im akkufach die zwei kleinen schraubenauf der seite rausdrehen und die blatte herausnehmen. falls du eine anleitung brauchst, meld dich nochmal!

    mathias
     
  3. SHeise

    SHeise New Member

    Hallo Mathias,

    ich glaub ich schau's mir erstmal so an, danke Dir! Handwerklich sollte es kein Problem sein. Baus schon seit Ewigkeiten an Rechnern herum. Bisher habe ich es immer für moderneres Lego angesehen.. ;)

    Nun würd ich nur noch gern wissen wie es sich mit der Garantie verhält? Mal schaun ob sich hier wer meldet, der bescheid weiss.
    Eigentlich können die das doch nicht machen, dass die verloren geht, oder?...

    Gruß,
    Sebastian
     
  4. curious

    curious New Member

    ..die das doch machen, dass die verloren geht, keine Frage!...*

    *meine Einschätzung

    ...im Ti-book Handbuch wird illustriert: Einbau von Airport Karte, Rambaussteinen
    etc. Also das Notebook darf schon für die vorgesehenen Erweiterungen aufgeschraubt etc. werden.

    Festplatte ausbauen wird im Handbuch nicht illustriert ;-)

    So wie da hier im Thread beschrieben wird ist das Einbauen einer HD relativ einfach und das erneute Wechsel zur alten HD im Bedarfsfall dementsprechend auch.

    Gruß
    curious
     
  5. henningberg

    henningberg New Member

    Die gesetzliche Garantie (bei Kauf vor 01.01.2002: 6 Monate; danach 2 Jahre) geht nicht flöten, es sei denn, Du machst was beim Rumschrauben kaputt.
    Die vertragliche Garantie (im Auge des Gesetzes eine freiwillige Zusatzleistung) geht allerdings flöten, wenn das so in den (vertraglichen) Garantiebestimmungen bestimmt ist.
    Henning
     

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