1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

T-Online-User Vorsicht!

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von macixus, 4. November 2002.

  1. maiden

    maiden Lever duat us slav

    auch das weiß ich natürlich. Aber mach Dir auch da nicht allzuviel Hoffnungen. Kannst den ganzen Sermon jedesmal von neuem und jedes mal jemand anders erklären. Wieder wird ein Rückruf versprochen. Und wieder wirst Du mit Deinem Telefon hinterhertelefonieren, weil kein Rückruf erfolgt ist. Und wieder wirst Du den Sermon jemand anderem von neuem undsoweiter.
    Nach einem halben Jahr klappts dann vielleicht.

    Auch ich habe meine Erfahrungen gemacht.
     
  2. hakru

    hakru New Member

    nicht dass ich den Teufel an die Wand malen will: aber eine wirklich kompetent wirkende (und freundliche) Mitarbeiterin hatte ich auch am Apparat, die mir prompte Klärung zugesagt hat ... Als ich dann wieder anrief, kannte man "dort" nicht einmal ihren Namen (ich weiss, das klingt unglaublich ... ist aber Telekom!)

    Dennoch: freundlich bleiben, Mut nicht verlieren, aber Geld zurückholen!

    hakru
     
  3. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Danke nochmal, alter Schnittlauchschnibbler (oder war's Dill?).

    Mal sehen, ob ich sie morgen früh noch mal an den Apparat kriege. Aber unabhängig davon werde ich morgen die Rücküberweisung der Telekomrechnung veranlassen und an die Telekom und T-Online ein nettes Brieflein schreiben ;-)
     
  4. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    @ all

    Heute morgen erfolgte tatsächlich ein Rückruf der Telekom (!).

    Es liege eindeutig "ein Arbeitsfehler" von T-Online vor. Es werde intern geprüft, wie es zu dem Tarifwechsel kommen konnte. Der Differenzbetrag zum Flat-Tarif werde mir mit der nächsten Rechnung Mitte November zurückerstattet...Darüber hinaus erhalte ich noch diese Woche eine neue Zugangskennung, um künftig Fehler bei meinem Anschluss auszuschliessen.

    Jetzt warte ich darauf. Falls das diese Woche nicht passiert, erfolgt die Rückbuchung, was ich der (wieder freundlichen) Dame der Rechnungsreklamationsabteilung angekündigt habe.

    So let's hope for a happy end.
     
  5. jowe

    jowe New Member

    Hi,
    eigentlich ist das nicht unglaublich, dass sie den Namen nicht mehr wussten.
    In Deutschland gibt es etliche Telekom-Service-Center und es gibt eine Service-Nummer. D. h. beim ersten Anruf wirst du mit München beim nächsten mit Dresden und dann vielleicht mit Hamburg verbunden. Es kommt halt darauf an, wo gerade eine Leitung frei ist.

    Und deshalb muss man immer wieder das Problem von Adam und Eva an neu erläutern.

    jowe
     
  6. Radschlaeger

    Radschlaeger New Member

    nein, auf der entsprechenden seite stand NIX von weiteren kosten...
     
  7. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Der Tag ist gerettet :)
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hallo mikrokokkus,

    meines Wissens macht es rechtlich keinen großen
    Unterschied, ob du eine Rechnung unter
    ausdrücklichem Vorbehalt vollständig be-
    zahlst oder ob man den von dir vorge-
    schlagenen Weg begeht.

    Im ersten Fall hast du einen Rückforderungs-
    anspruch, im zweiten Fall verliert die andere
    Partei ihren Anspruch.

    Manchmal führen mehrere Wege nach Rom.

    Viele Grüße!
    Tom
     
  9. mikrokokkus

    mikrokokkus New Member

    Der Unterschied ist der, dass Du im von mir aufgezeigten Weg GARANTIERT Deine Kohle wieder hast.
    Bei der von Dir vorgeschlagenen Verfahrensweise bist Du davon abhängig, dass der "Gegner" ein Einsehen hat, oder Du bist gezwungen, ihm das Einsehen mittels "richterlicher Verfügung" einzuprügeln.
    Sechs Wochen lang kannst Du Dir über Deine Bank das Geld wieder holen (auch wenn die Zahlung korrekt war -- dann hast Du halt ein anderes Problem&). Danach ist Schluss. Dann gibz das Geld nur noch bei demjenigen, der's gekriegt hat.

    Der Unterschied ist mir persönlich groß genug ;-)
     
  10. Rotweinfreund

    Rotweinfreund + Jevers Liebhaber

    ....komm zu uns nach Meck-Pomm! Hier gibt es nur ihrlige Lüüt un ihrlige Preise! ;-))
    http://www.media-n.de/
     
  11. jowe

    jowe New Member

    Hi,
    eigentlich ist das nicht unglaublich, dass sie den Namen nicht mehr wussten.
    In Deutschland gibt es etliche Telekom-Service-Center und es gibt eine Service-Nummer. D. h. beim ersten Anruf wirst du mit München beim nächsten mit Dresden und dann vielleicht mit Hamburg verbunden. Es kommt halt darauf an, wo gerade eine Leitung frei ist.

    Und deshalb muss man immer wieder das Problem von Adam und Eva an neu erläutern.

    jowe
     
  12. Radschlaeger

    Radschlaeger New Member

    nein, auf der entsprechenden seite stand NIX von weiteren kosten...
     
  13. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Der Tag ist gerettet :)
     
  14. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hallo mikrokokkus,

    meines Wissens macht es rechtlich keinen großen
    Unterschied, ob du eine Rechnung unter
    ausdrücklichem Vorbehalt vollständig be-
    zahlst oder ob man den von dir vorge-
    schlagenen Weg begeht.

    Im ersten Fall hast du einen Rückforderungs-
    anspruch, im zweiten Fall verliert die andere
    Partei ihren Anspruch.

    Manchmal führen mehrere Wege nach Rom.

    Viele Grüße!
    Tom
     
  15. mikrokokkus

    mikrokokkus New Member

    Der Unterschied ist der, dass Du im von mir aufgezeigten Weg GARANTIERT Deine Kohle wieder hast.
    Bei der von Dir vorgeschlagenen Verfahrensweise bist Du davon abhängig, dass der "Gegner" ein Einsehen hat, oder Du bist gezwungen, ihm das Einsehen mittels "richterlicher Verfügung" einzuprügeln.
    Sechs Wochen lang kannst Du Dir über Deine Bank das Geld wieder holen (auch wenn die Zahlung korrekt war -- dann hast Du halt ein anderes Problem&). Danach ist Schluss. Dann gibz das Geld nur noch bei demjenigen, der's gekriegt hat.

    Der Unterschied ist mir persönlich groß genug ;-)
     
  16. Rotweinfreund

    Rotweinfreund + Jevers Liebhaber

    ....komm zu uns nach Meck-Pomm! Hier gibt es nur ihrlige Lüüt un ihrlige Preise! ;-))
    http://www.media-n.de/
     
  17. graphitto

    graphitto Wanderer

    @macixus
    Wie heißt der fragliche rechnungsposten genau? Steht da
    a) Nutzungsentgelt TDSLflat via Telefon,
    oder
    b) Nutzungsentgelt by call?

    Fall a) bedeutet, du bist entweder als hauptnutzer nicht per DSL, sondern per Modem/ISDN unterwegs gewesen, oder per DSL als Mitbenutzer (so du welche eingerichtet hast).

    Fall b) heißt, dringendst Rechnungstelle (01805/305000-1-3-1) anrufen und Dampf machen.

    gruß graphitto
     
  18. graphitto

    graphitto Wanderer

    1&1, ist 'n blaues Logo. ;-)
    gruß
     
  19. graphitto

    graphitto Wanderer

    Lies mal die AGBs. Steht klar drin, was die Nutzung der DSLflat über Mitbenutzer kostet. Jetzt neu: 1,59 Cent/min
     
  20. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Fall b)

    Dampf ist schon im Kessel (vgl. Posting bisschen weiter oben mit dem Rückruf der Rechnungstelle). Falls es nicht hinhaut, hetz ich denen graphitto auf den Hals ;-)
     

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