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Software - gebraucht kaufen oder verkaufen

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von ROMA, 12. August 2003.

  1. ROMA

    ROMA New Member

    Hallo,
    ist es juristisch legal, >gebrauchte< Software zu kaufen bzw. zum Kauf anzubieten?

    ROMA
     
  2. Macci

    Macci ausgewandert.

    natürlich, da du in der Regel nicht die Software, sondern eine Nutzungslizenz erwirbst. Beim Verkäufer muss die Software dann allerdings deaktiviert werden...gelöscht nicht, er darf sie nur nicht mehr verwenden...;)
     
  3. DasBo

    DasBo New Member

    Dabei ist das wichtigste (von wegen formaljuristischer Belegung), dass der dann rechtmäßige Besitzer das Teil hat (CD-Cover, Handbuch, Shortkey-Karte o. ä.), auf dem der Aufkleber mit der Seriennummer pappt. Dann kann man sich (als Privatperson) sogar eine Rechnung sparen.
     
  4. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Vor allem dann, wenn die Software bereits beim Hersteller registriert war, ist es nützlich, sich vom Vorbesitzer eine Abtretungserklärung ausstellen zu lassen. Das kann ein formloses Schreiben (auch Handschriftlich), z.B. auf einer leeren Seite im Handbuch sein. Für den Käufer hat das zwei Vorteile: Er kann Support und Updates für die Software bekommen und ist juristisch aus dem Schneider, falls der Vorbesitzer die Software trotzdem selbst weiterverwendet.

    Hier noch ein Link zum Thema: http://www.aachen-online.de/software/computer_software/handel/versand/gebrauchte_Software.htm .

    ciao, maximilian
     
  5. ROMA

    ROMA New Member

    Danke für alle antworten!

    ROMA
     
  6. DasBo

    DasBo New Member

    Dabei ist das wichtigste (von wegen formaljuristischer Belegung), dass der dann rechtmäßige Besitzer das Teil hat (CD-Cover, Handbuch, Shortkey-Karte o. ä.), auf dem der Aufkleber mit der Seriennummer pappt. Dann kann man sich (als Privatperson) sogar eine Rechnung sparen.
     
  7. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Vor allem dann, wenn die Software bereits beim Hersteller registriert war, ist es nützlich, sich vom Vorbesitzer eine Abtretungserklärung ausstellen zu lassen. Das kann ein formloses Schreiben (auch Handschriftlich), z.B. auf einer leeren Seite im Handbuch sein. Für den Käufer hat das zwei Vorteile: Er kann Support und Updates für die Software bekommen und ist juristisch aus dem Schneider, falls der Vorbesitzer die Software trotzdem selbst weiterverwendet.

    Hier noch ein Link zum Thema: http://www.aachen-online.de/software/computer_software/handel/versand/gebrauchte_Software.htm .

    ciao, maximilian
     
  8. ROMA

    ROMA New Member

    Danke für alle antworten!

    ROMA
     
  9. DasBo

    DasBo New Member

    Dabei ist das wichtigste (von wegen formaljuristischer Belegung), dass der dann rechtmäßige Besitzer das Teil hat (CD-Cover, Handbuch, Shortkey-Karte o. ä.), auf dem der Aufkleber mit der Seriennummer pappt. Dann kann man sich (als Privatperson) sogar eine Rechnung sparen.
     
  10. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Vor allem dann, wenn die Software bereits beim Hersteller registriert war, ist es nützlich, sich vom Vorbesitzer eine Abtretungserklärung ausstellen zu lassen. Das kann ein formloses Schreiben (auch Handschriftlich), z.B. auf einer leeren Seite im Handbuch sein. Für den Käufer hat das zwei Vorteile: Er kann Support und Updates für die Software bekommen und ist juristisch aus dem Schneider, falls der Vorbesitzer die Software trotzdem selbst weiterverwendet.

    Hier noch ein Link zum Thema: http://www.aachen-online.de/software/computer_software/handel/versand/gebrauchte_Software.htm .

    ciao, maximilian
     
  11. ROMA

    ROMA New Member

    Danke für alle antworten!

    ROMA
     

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