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Rechtliche Frage

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Larsi, 2. Mai 2002.

  1. Larsi

    Larsi New Member

    Angenommen man lässt zu Hause seinen Rechner rund um die Uhr laufen. Doch irgendwann muss man ja auch mal sein Haus verlassen, um soziale Kontakte aufrecht zu erhalten. Doch was passiert, wenn der Rechner zu Hause zu heiß wird (durch irgendeinen technischen Defekt - ausgefallener Lüfter zum Beispiel) und dann die Bude in Flammen aufgeht. Handelt man dann fahrlässig, weil man den Rechner hätte ausschalten müssen und muss die ganz normale Hausratsversicherung dann trotzdem für den Schaden aufkommen? Oder gibt es dafür Zusatzversicherungen, um sich in einem solchen Fall absichern zu können? Oder geht keine Versicherung so ein Risiko gar nicht erst ein?

    Larsi
     
  2. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Ich versuch's mal mit dem sog. gesunden Menschenverstand (der mit der Juristerei kaum was zu tun hat ;-)

    Ich denke, die Hausratversicherung würde den Schaden ersetzen. Von einem Computer wird heutzutage ein hohes Maß an Betriebssicherheit vorausgesetzt, der einen Betrieb rund um die Uhr zulässt.

    Es gibt ja auch "Home-Server", die 24h durchlaufen (den HDs ist das eh lieber als An/Aus).

    Zusatzversicherungen gibt es m.W. keine. T-Online-Nutzer sind versichert gegen Blitzschlag und andere höhere Gewalt bis zu einer Schadenssumme von ca. 5000 ¬, wenn ich mich recht erinnere.
     
  3. schnucki

    schnucki New Member

    Wenn du schon eine Hausratversicherung hast, frag am besten den für dich zuständigen Vertreter/Makler, bei dem du die Versicherung abgeschlossen hast, was da eingeschlossen ist oder nicht. Offenes Feuer ist eigentlich in der Privatwohnung immer eine Sache der Hausratversicherung.
    Die Konditionen sind von Versicherung zu Versicherung aber so unterschiedlich, und es gibt immer wieder die tollsten Ausnahmen.
    Es gibt auf jeden Fall spezielle Elektronikversicherungen, die zum Beispiel auch "Tollpatschigkeit" (Kaffeetasse über den Rechner gekippt oder so) abdecken, in der Regel aber nur eine Versicherungslücke schließen, z. B. geschäftlich genutzter Rechner in der Privatwohnung. Aber auch hier gilt: Immer nach den genauen Konditionen der einzelnen Versicherern erkundigen - bis ins Detail - dafür sind die Vertreter und Makler da, um all das zu beantworten!
     
  4. Pexx

    Pexx New Member

    Am Besten, Du wendest Dich direkt an Deine Versicherung, Makler bzw. Verteter würde ich außen vor lassen. Lass es Dir schriftlich geben, damit Du auch was in der Hand hast, wenn Dein Haus abgebrannt ist ;-)
    Pexx
     
  5. Larsi

    Larsi New Member

    Angenommen man lässt zu Hause seinen Rechner rund um die Uhr laufen. Doch irgendwann muss man ja auch mal sein Haus verlassen, um soziale Kontakte aufrecht zu erhalten. Doch was passiert, wenn der Rechner zu Hause zu heiß wird (durch irgendeinen technischen Defekt - ausgefallener Lüfter zum Beispiel) und dann die Bude in Flammen aufgeht. Handelt man dann fahrlässig, weil man den Rechner hätte ausschalten müssen und muss die ganz normale Hausratsversicherung dann trotzdem für den Schaden aufkommen? Oder gibt es dafür Zusatzversicherungen, um sich in einem solchen Fall absichern zu können? Oder geht keine Versicherung so ein Risiko gar nicht erst ein?

    Larsi
     
  6. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Ich versuch's mal mit dem sog. gesunden Menschenverstand (der mit der Juristerei kaum was zu tun hat ;-)

    Ich denke, die Hausratversicherung würde den Schaden ersetzen. Von einem Computer wird heutzutage ein hohes Maß an Betriebssicherheit vorausgesetzt, der einen Betrieb rund um die Uhr zulässt.

    Es gibt ja auch "Home-Server", die 24h durchlaufen (den HDs ist das eh lieber als An/Aus).

    Zusatzversicherungen gibt es m.W. keine. T-Online-Nutzer sind versichert gegen Blitzschlag und andere höhere Gewalt bis zu einer Schadenssumme von ca. 5000 ¬, wenn ich mich recht erinnere.
     
  7. schnucki

    schnucki New Member

    Wenn du schon eine Hausratversicherung hast, frag am besten den für dich zuständigen Vertreter/Makler, bei dem du die Versicherung abgeschlossen hast, was da eingeschlossen ist oder nicht. Offenes Feuer ist eigentlich in der Privatwohnung immer eine Sache der Hausratversicherung.
    Die Konditionen sind von Versicherung zu Versicherung aber so unterschiedlich, und es gibt immer wieder die tollsten Ausnahmen.
    Es gibt auf jeden Fall spezielle Elektronikversicherungen, die zum Beispiel auch "Tollpatschigkeit" (Kaffeetasse über den Rechner gekippt oder so) abdecken, in der Regel aber nur eine Versicherungslücke schließen, z. B. geschäftlich genutzter Rechner in der Privatwohnung. Aber auch hier gilt: Immer nach den genauen Konditionen der einzelnen Versicherern erkundigen - bis ins Detail - dafür sind die Vertreter und Makler da, um all das zu beantworten!
     
  8. Pexx

    Pexx New Member

    Am Besten, Du wendest Dich direkt an Deine Versicherung, Makler bzw. Verteter würde ich außen vor lassen. Lass es Dir schriftlich geben, damit Du auch was in der Hand hast, wenn Dein Haus abgebrannt ist ;-)
    Pexx
     

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