1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Rechtliche Frage... !!

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von MacLake, 15. April 2002.

  1. MacLake

    MacLake New Member

    Schönen guten Morgen,

    wie ist denn das, wenn ich für eine Kundin ein Heft gesetzt habe, die Anzeigen und Bilder dazu von mir eingescannt wurden und diese Kundin nun die Geschäftsbeziehung beenden möchte. Darf Sie die Daten fordern?

    1000 Dank.

    MacLake
     
  2. stegman

    stegman New Member

    ich denke sie kann, falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
     
  3. grufti

    grufti New Member

    Die Daten sind Eigentum deines Kunden, sofern er die Rechnungen bezahlt hat.
    Deine Auslagerungskosten kannst du jedoch berechnen.
     
  4. Russe

    Russe New Member

    hi
    sag doch einfach deine sicherheitskopien sind defekt. ist zwar nicht die feine englische, aber ich weiß ja auch nicht warum sie die geschäftsbeziehung beenden will.
    oder aber auf jeden fall für die bereitstellung bezahlen lassen (siehe oben)!!!

    russe
     
  5. MacLake

    MacLake New Member

    Herzlichen Dank!

    Bei Druckereien ist es ja so, dass Stanzwerkzeuge, Druckplatten und Filme, wenn nicht extra auf der Rechnung ausgewiesen, Eigentum der Druckerei bleiben, weil es notwendige Betriebsmittel zur Produktion des Auftrags waren.

    Wie aber ist das bei Daten in dem Fall. Wenn ich beauftragt werde, ein Heft zu liefern, dann ist es doch mein Ding, wie ich das mache?

    Sorry, wenn das jetzt einen neue Situation aufwirft, bin ja leider auch kein Anwalt!

    Kann ich eine so abgesicherte PDF liefern, die mit Passwort geschützt, sich zwar öffnen und drucken lässt, die man aber mit Illustrator/Photoshop nicht aufbekommt?

    Gruß vom MacLake
     
  6. Das hängt davon ab - obwohl es eigentlich in Dein AGb gehört!

    Wenn z.B. Du die Scanns berechnet hast, hat sie auch einen anspruch auf die Daten.

    Anders sieht es z.B. mit Deinen Satzdateien: Hier hat die Kundin im Allgemeinen die gestaltung bzw. das Endprodukt gekauft - Deine QXP-Datei ist nur ein Werkzeug, um dahin zu kommen. Wenn nichts anderes vereinbahrt dann ist es Dein Eigentum.

    Ist also eher eine Fallfrage.

    In Zukunft aber UNBEDINGT in die AGBs mit aufnehmen, wie Du es gerne hättest, weil die Rechtssprechung da doch etwas schwammig ist.

    ABER: Wenn Sie jetzt Deinen Entwurf nimmt und diesen einem Studenten in die Hand drückt, damit der ein paar Preise ändert um das Ding dan neu zu Drucken, ist es immer noch Dein Entwurf, an dem Du entsprechendes Nutzungshonorar berechnen kannst. Jeh nach Rechtslage (ich kenne ja Deine Verträge nicht genau) kannst Du sogar die Veröffentlichung verhindern, weil ihr zwar die Daten zustehen, Du aber nach wie vor Urherber bist - verzwickte Sache das, da bedarf es schon etwas mehr Information.

    Das fängt schon bei der Frage an: hast Du es layoutet oder gesetzt?

    Und ... mit großzügiger freundlichkeit kommt man immer weiter - auch wenn Geschäftsbeziehungen beendet werden. Wer weiß, vielleicht kommt sie ja wieder. Es macht sich immer gut, wenn Du die Daten selbst dann rausgibst, obwohl Du es nicht müßtest - mit einer (NORMALEN) Rechnung zur Datenüberlassung würde ich es da bewenden lassen - vielleicht noch mit dem Zusatz, daß Du es Dir selbstverständlich vorbehälst, bei entsprechender Nutzung Deiner Daten(-rechte) diese auch zu berechnen.
     
  7. grufti

    grufti New Member

    Euro ein neues Bandlaufwerk zu kaufen, um die Daten dann auch noch passend für einen Kollegenbetrieb zu konvertieren. Er hat die Jahre über auch nichts für die Pflege seiner Daten bei uns bezahlt. Also, der bekommt jetzt das Tape und kann damit machen, was er will.

    In deinem Fall war das ja wohl eine kurzfristige Angelegenheit. Copyrights gibt es für deine Leistungen nicht. Den Kunden hast du nun mal verloren, da würde ich auch nicht gross rumtun und dabei meinen Reststolz verlieren. Schick ihm das Zeug einfach. Ist eh vorbei.

    Aber wenn du z.B. noch irgendein exotisches Speichermedium auftreiben kannst, das keiner heutzutage mehr einsetzt... koste es was es wolle... drauf damit. Deine rechtliche Pflicht ist damit erfüllt. Anfangen kann keiner was damit. Niemand kann dir vorschreiben, mit welchem Medium du deine Daten archivierst oder auslagerst. Es sei denn, er bezahlt dafür.

    Wenn du jetzt nur stinkig und enttäuscht von deinem Kunden bist. Schick mir das Zeug über Leonardo. Kriegst gerne umgehend ein IBM-Tape zurück. Wenn du meinst. Aber ausser Spass an der Freud...
    das kannst nur du beurteilen.

    Schau lieber, dass du einen neuen, verlässlicheren Kunden bekommst.

    Gruß und alles Gute!

    ...darfst das nicht so eng sehen. Passiert sicher noch öfters. Am Anfang tut's halt noch weh... Verstehe ich.
     
  8. grufti

    grufti New Member

    hallo ughugh,
    sehe gerade dass du, wie immer, etwas schneller warst.
    Insgesamt sehen wir beide das Problem gleich. Eventuelle geistige Urheberrechte treffen bei mir als Setzerle ja kaum zu. Und unser Kollege hat anfangs ja auch diese Möglichkeit nicht angesprochen.

    Es ist jedoch immer vernüftig, so wie du das auch siehst, einen abspringenden Kunden mit solchen Kinkerlitzchen nicht zu verprellen. Der soll erst mal ruhig ausprobieren, ob der Kollegenbetrieb insgesamt wirklich auch besser ist.
    Mir war das oft genug eine Wohltat, dem reumütig zurückkehrenden Kunden sagen zu können:
    "...gell, des hat sich jetzt aber echt rentiert, die 2 Mark billiger je Seite..."
    "Oh Herr Bauer, fraget se joh net, was mir alles hinter uns hend..."
    Aber der Kunde ist wieder zu uns zurück und hat sich nicht mehr weiter umgeschaut. Diesen möglichen Rückzug darf man wirklich nur verbauen, wenn's grad recht ist, dass der Kunde abwandert.

    grufti
     
  9. Obwohl ich zugeben muss, daß man sich solchen Gedanken immer wieder hingibt :) ... ich bin auch schon ein paar mal über den Tisch gezogen worden - aber man lernt halt daraus ... und wenn es nur das ist, daß man solche Dinge vorher klar macht. Das ist halt das Lehrgeld, daß man bezahlen muss.

    Also ich habe bisher in all den Jahren nur einmal einen Anwalt gebraucht - und das war wirklich eine ziemlich verfahrene Sache.

    Ach ja - und da ich das gerade sehe - ein PDF bekommt man - IMMER auf - egal wie geschützt Du es abspeicherst ... aber warum der Aufwand?
     
  10. grufti

    grufti New Member

    nebst Zinsen auf einen Schlag bezahlen zu können. Dem hat die Richterin zugestimmt und das Protokoll als beschlossen und verkündet in ihr Diktaphon reingesprochen. Hab' nicht mitgeschrieben, weil ich stinksauer war. Ich warte und warte auf den offiziellen Beschluss. War aber überzeugt, gehört zu haben, am 15.4. den ersten Teilbetrag zahlen zu müssen.
    Rufe am 2.4. meinen Anwalt an, dass ich in Sorge sei, vom Arbeitsgericht immer noch nichts gehört zu haben. Da meint der, das hätte er mir doch längst wahrscheinlich geschickt. Bekomme diesen Beschluss dann als Fax und sehe, 2.500 hätte ich am 15.3. bereits bezahlen müssen. Umgehend dann gemacht.
    Gestern, 14.4. am Sonntag abend, war ich schon am Auto und sehe, dass was im Briefkasten ist. War morgens garantiert noch nicht drin. Ein Schreiben von meinem Anwalt, datiert mit dem 5.4. mit dem Original des Gerichtsbeschlusses vom 27.2. Dazu eine Kopie des Gegenanwalts vom 21.3., dass er nun die Zwangsvollstrechung für den Gesamtbetrag eingeleitet hätte, weil mein Teilbetrag nicht am 15.3. bezahlt worden sei. Poststempel von dem Brief-Service war der 9.4., eingeworfen wurde es am 14.4.

    Bräuchte jetzt echt einen Anwalt, um meiner Pfeife eins auf die Mütze zu hauen. Bei dem läppischen Streitwert? Und dann sind die Anwälte garantiert noch im gleichen Golfclub?

    Passt jetzt eigentlich hier jetzt gar nicht rein. Unser junger Freund kennt die Vorgeschichte dazu ja wahrscheinlich auch nicht.

    Es ist aber meistens doch klüger, gleich gewisse innere Abstriche zu machen, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Recht haben und Recht bekommen, da liegt schon eine Welt dazwischen. Leider.

    Und auch in seinem Fall könnte er sich durchaus auf die Herausgabe der Daten veklagen lassen. Nach frühestens 3 Monaten wäre der erste Termin. Der Kunde hat zwischenzeitlich längst alles neu herstellen lassen müssen. Diese Kosten hat er dann garantiert zu übermehmen. Bringt also auch nichts.

    Rechnung schreiben über 120¬ Auslagerungskosten. Ist die bezahlt, dann weg damit.
     
  11. tobiasg

    tobiasg New Member

    hallo. wir als kleine agentur rücken keine offenen daten raus. das steht auch in unseren AGBs. alle anderen agenturen, die ich kenne handeln das auch so. logos o.ä. kriegt der kunde natürlich, und wenn unbedingt gewünscht, geben wir halt geschlossene EPSe oder PDFs an den kunden weiter. der kunde erwirbt mit dem bezahlen der rechnung nämlich keinen anspruch auf die daten, sondern in der regel ein nutzungsrecht an dem design/satz/layout oderwieauchimmer. die daten bleiben unbedingt ewigentum der agentur!
    beste grüsse,

    tobias @ basis1, mainz
     

Diese Seite empfehlen