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Post von einem Anwalt – eine Ente oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Wolli, 4. Dezember 2006.

  1. Wolfgang1956

    Wolfgang1956 New Member

    Etwa am Stück? Dieses Betrügertrio gehört inne Luft zerrissen. :nicken: :nicken:
     
  2. Noch einmal: falls man sich dort unter falschen Namen angemeldet hat oder ein falsches Geburtsdatum angegeben hat, braucht man nichts tun.
    Eine gespeicherte IP bedeutet nichts,
    da die Betrüger 1. Strafanzeige stellen müssten und 2. der Staatsanwalt ermitteln müsste (beides ist nicht geschehen und lohnt sich für die Gauner nicht). Der Provider selbst darf die Daten nicht herausgeben. Also cool bleiben, nicht zahlen, ggf. selbst Strafanzeige wegen Erpressung stellen. Die Firma ist bei der Polizei, beim gericht und in den Medien bestens bekannt.
     
  3. Wolfgang1956

    Wolfgang1956 New Member

    Vor Jahren stand auch mal in der c't ein Bericht über eine Münchner Anwaltskanzlei, die vordergründig mit Kindern über das Internet Spielprogramme tauschte. Da gingen die Unterlassungsklagen gegen die Eltern, obgleich die Kinder heute alle durch den PC-Spieletausch Millionäre sind.

    Das ist das schizophrene an unserem Rechtsstaat. Wenn dem Formalen genüge getan wurde, war's das. Die Überprüfung auch moralischer und ethischer Nebenfragen kommt – wenn überhaupt – da erst zum Schluß. Eltern haben Aufsichtspflichten über ihre Kinder und wenn sie diese „vernachlässigen“, sind sie haftbar – so einfach ist das??

    Aber schnellstes Handeln unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts wäre da schon angesagt, wenn Schmidtleins & Tank loslegen. Unterschätzen würde ich das nicht. Schnell geht hier und/oder da eine Kleinigkeit vergessen. Wie den Links von Wolli zu entnehmen ist, bekommen diese Kerle ab und zu auch noch Recht.
     
  4. joko

    joko Member

    auf jeden fall die arschnasen anzeigen, wegen erpressung/betrug/unterstellung, sowas kostet übrigens nichts !

    kann man das nicht schon irgendwo online machen ?, hihihi
     
  5. Kein eniziger Fall ist bekannt, das jemals eine Klage seitens Schmidtleinchens/Tank jemals Erfolg hatte. Solche Schreiben kann man faken - und das gehört zur Einschüchterungsstrategie. Ihr müsst den Spiess umdrehen - anzeigen. Ob Tank überhaupt noch seine Zulassung hat, sei dahingestellt. Sogar die könnt ihr einfordern. Bei der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft sind die Leute bestens bekannt. Also: hebt alles auf und seid genauso dreist wie die. Streitet alles ab. Sie müssen euch alles nachweisen: Punkt für Punkt. Und das gelingt ihnen nicht.
    Ihre Strategie ist doch folgende: wenn vielleicht 5 % von 20000, die in ihre Falle getappt sind, zahlen, lohnt sich das doch schon. Das sind dann nämlich schon 40.000 EUR durch Einschüchterungspolitk. Wahrscheinlich zahlen sogar noch mehr.
     
  6. Wolfgang1956

    Wolfgang1956 New Member

    Da siehst du die Angelegenheit sehr naiv und blauäugig. Wenn du im 2. Link von Wolli die Urteile siehst, wäre ich mir nicht so sicher. Wie es scheint, hat der Tank noch seine Zulassung und die letzten Prozesse noch Ende 2006 gewonnen. Natürlich ist jeder Rechtsanwalt, der irgendwie Richtung Strafrecht zu tun hat, auch bei den Staatsanwaltschaften seines Umkreises bekannt.

    5% von 20000 sind bei mir 1000. Was ist das für eine merkwürdige Rechnung?

    Auf jeden Fall rate ich dem Wolli, sich schnellstens bei einem Fachanwalt beraten zu lassen und Widerspruch einzulegen.
     
  7. Du hast Recht, was die Rechnung angeht. Andererseits hast du ganz und gar nicht recht. Einfach mal googlen - Schmidtlein/Tank und du findest genug Empfehlungen, wie du dich verhalten kannst.

    DEN WIDERSPRUCH MUSS ER ABER EINSCHREIBEN, das ist richtig.

    Gegen Schmidtlein/Tank laufen 1200 Strafanzeigen und bei jeder Verbraucherzentrale sind die bestens bekannt.

    Links dazu gibt es genug und eine Seite, die gewonnene Prozesse darstellt, gehört zur Einschüchterungsstrategie. Ich bleibe dabei: Widerspruch einlegen, Strafanzeige stellen wegen versuchter Erpressung oder wie es fachlich heisst - arglistiger Täuschung.

    Im Übrigen bitte noch einmal diesen Link folgen:

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=68660

    Was soll man dem noch hinzufügen?
     
  8. Wolfgang1956

    Wolfgang1956 New Member

    Wenn ich darauf hingewiesen habe, das der 2. Link von Wolli „Tanker-Siege“ zum Besten gibt, so ist das doch richtig. Das heißt aber nicht, andere Seiten würden dies auch bestätigen. Richtig lesen!!

    Ansonsten sind wir uns ja generell einig. Der Anwalt sollte dieses Einschreiben tätigen. Das ist hoffentlich ein einschließendes oder. Erpressung und arglistige Täuschung sind dann schon zwei Starftatbestände!!
     
  9. Okay. Einverstanden.

    Ein Bekannter von mir hat bei denen seine korrekte E-Mailadresse angegeben, aber einen falschen Namen und Anschrift. Er erhielt dann natürlich eine Rechnung mit dem üblichen Blabla IP und so schrieb denen via Mail zurück, daß er nichts aktiviert habe und an dem Service nicht interessiert sei. Ich sagte ihm, daß er die Leute ignorieren soll, denn mit seiner IP können die gar nichts anfangen. Da müssen sie nämlich erst Strafantrag stellen und der Staatsanwalt muss ermitteln und den Provider rechtlich veranlassen, die Zugangsdaten herauszurücken, was kaum zu befürchten ist, da kein Staatsanwalt sich die Hände schmutzig machen möchte.
     

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