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Post von einem Anwalt – eine Ente oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Wolli, 4. Dezember 2006.

  1. Wolli

    Wolli New Member

    meine kleine schwester hat heute post von einem anwalt aus deutschland bekommen (wir sind aus der schweiz).

    darin schreibt der anwalt, dass sie über die website http://www.songtexte-heute.com/affiliate/layout2/
    einen dienstleistungsvertrag abgeschlossen habe. ausserdem habe sie diese rechnung nicht bezahlt.
    hier die adresse vom anwalt. http://forderungseinzug.de/

    den genauen brief habe ich leider (noch) nicht hier. falls nötig, kann ich den morgen abend noch posten.

    deshalb werden nun gebühren von rund euro 130.– fällig.

    ich persönlich glaube, dass das ganze eine ente ist und diese arschlöcher halt einfach probieren. der eine oder andere wird ja sicherlich bezahlen.

    nun ist die frage, ob sie diese seite wirklich besucht hat und diesen vertrag abgeschlossen hat.
    der anwalt schreibt, dass ihre ip-adresse geloggt wurde etc...

    meine schwester behauptet, nie auf dieser seite gewesen zu sein. ob das aber wirklich so ist, weiss ich nicht.


    ach ja, meine kleine schwester ist noch keine 18...


    kennt jemand von euch diese adressen? hat jemand von euch auch so einen brief bekommen? und was meint ihr so dazu?

    wie würdet ihr da vorgehen? die history im browser checken? beim provider anfragen?
    rechtsschutzversicherung ist leider keine vorhanden. ich habe zwar eine, aber das wird wohl nix helfen, da ich nicht der erziehungsberechtigte bin.


    thankx, wolli
     
  2. TomPo

    TomPo Active Member

    Ist ja nun nicht mehr so alles ganz neu, aber man sollte schon alles und vor allem richtig lesen, bevor man irgendwo klickt. Besonders heikel ist auf solchen Seiten das (meist sehr versteckte) Kleingedruckte.

    mehr dazu:
    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=68660

    die Gebrüder Schmidtlein sind kein unbeschriebenes Blatt in dieser Angelegenheit, und Olaf Tank ist das "Sprachrohr" der Schmidtleins.
    Auf jeden Fall so schnell als möglich den "Vertrag" widerrufen (Einschreiben mit Rückschein) und zum Anwalt gehen.
     
  3. Sluggahs

    Sluggahs Teilzeitschizzo

    Naja, ich sag mal so, wenn das Kleingedruckte da auch schon stand, als deine Schwester sich bei der Seite angemeldet hat, dann hat sie einen Vertrag abgeschlossen.

    Tipps zum Vorgehen gabs ja schon. Aber einfach nix machen, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, das kann teuer werden. Auf jeden Fall is sowas eine richtig miese Masche.
     

    Anhänge:

  4. Wolli

    Wolli New Member

    vielen dank schon mal für eure antworten. diese arschgesichter scheinen wohl wirklich kein unbeschriebenes blatt zu sein.

    habe hier einen 40-seitigen forenbeitrag zu diesem thema gefunden...

    http://forum.lycos.de/showthread.php?t=1881


    es fragt sich nur, wie das jetzt aus der schweiz aussieht und wie man da jetzt am besten vorgeht. naja, mal sehen
     
  5. mutonia

    mutonia New Member

    Betr.: Ihr Schreiben vom xxxxxxxxx?* * * ** Widerspruch gegen Ihre Forderung???Sehr geehrter Herr Tank,??Hiermit lege ich gegen Ihre Forderung vom xxxxxxxxxx, Aktenzeichen xxxxxxxxx Widerspruch ein. Ich bestreite das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages.??Ich fordere Sie auf, mir bis zum 27.07.06 folgende Unterlagen im Original zur Verfügung zu stellen:
    ? Original Inkassovollmacht der Firma Schmidtlein GbR bezogen auf unseren Fall (Rechnung Nr. xxxxxxx
    ? Vollständige Anmeldedaten, die von mir angeblich eingetragen wurden.
    ? Genaue Daten der Bestätigungs-Email zur Anmeldung auf der Internetseite xxxxxxx
    ? Genauer Zeitpunkt meiner Email Anmeldebestätigung.
    ? Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung.
    ? Abschrift der Rechnung der Firma Schmidtlein GbR.
    ? Abschrift der Mahnung der Firma Schmidtlein GbR.
    ? Weiterhin einen beglaubigten Beleg des Internetproviders, der beweist, dass die angegebene IP auch aus meinem Hause stammt.
    ? Nachweis der Email-Adresse (inkl. IP-Nummer), unter der die Anmeldebestätigung abgegeben wurde.
    ? Ihre beglaubigte anwaltliche Zulassung.??Sollte ich bis zum xxxxxxxxx keine Antwort und auch keine Unterlagen von Ihnen erhalten haben, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR und Sie einzuleiten.???Hochachtungsvoll

    Herr Tank Sie Ober Arsch !!
     
  6. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ich hätte Oberarsch zusammen geschrieben.
     
  7. Wolli

    Wolli New Member


    *lol*. vielen dank für den text. klingt gut! hast du denen das so geschickt? oder hast du den jetzt einfach mal geschrieben?
     
  8. mutonia

    mutonia New Member

    beim zusammenschreiben findet es der content finder eventuell. aber ich werde immer gerne für meine rechtschreibunk kritisiert.

    also besser Ober_arsch-mit-Ohren schreiben :)

    hab ich für ne bekannte aufgesetzt die exact dasselbe problem hatte mit ihrer tochter ist nach diesem schreiben nix mehr gekommen ..
    r
    Ach Convenant kann ich dir Texte zum koriggikgieren senden ?
     
  9. filmstricker

    filmstricker New Member

    Die Herren Schmidtlein sind mir aus irgendeinem Fernsehbericht (ich glaube "Planetopia" oder "Bizz") noch in negativer Erinnerung.
    Da deine Schwester unter 18 ist, stellt sich die Frage, ob überhaupt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist. Vielleicht auch mal mit allen gesammelten Informationen beim Verbraucherschutz anfragen (wird's ja in der Schweiz auch wohl geben). Dort sind die Schmidtleins bestimmt in irgendeiner Kartei / schwarzen Liste.

    Gruß
    Michael
     
  10. mutonia

    mutonia New Member

    22.715 FBt ich weiss jetzt wie´s geht ...
     
  11. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Sälbstpfäständlich!
     
  12. mutonia

    mutonia New Member

  13. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    282. Und nun?
     
  14. Sluggahs

    Sluggahs Teilzeitschizzo

    ...hast du 22.717 :biggrin:
     
  15. benqt

    benqt New Member

    130,- EUR? Wie hoch war noch gleich der psychologisch korrekte Betrag, der den Otto-Normalverbraucher gerade noch so den Geldbeutel zücken und mit der Tochter schimpfen lässt, anstatt die Sache rechtlich auszufechten?

    Bedeutet unter 18 Jahren in Deutschland nicht beschränkt geschäftsfähig (Erlaubnis der Eltern notwendig, außer bei Geringfügigkeit oder Taschengeldgeschäften)? Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist, aber ich würd auch sagen, dass ihr nicht zahlen solltet und auch so in der Sache gute Karten habt.


    Gruß
    Markus
     
  16. Mathias

    Mathias New Member

  17. WoSoft

    WoSoft Debugger

    Es gibt auch -- wie hier -- unwirksame Verträge. Z.B. wenn der Preis nicht auf der Seite sichtbar ist, wo der Bestell-Button ist.
    Wenn nicht deutlich genug auf das Widerrufsrecht verwiesen wurde.
    Wenn die AGBs Klauseln enthalten, die gültige Gesetze auße Kraft setzen wollen.
     
  18. Celtic

    Celtic New Member

    Also diese Art von Schreiben habe ich auch bekommen. Ich habe da lediglich mitgeteilt, daß ich nicht diese Seite besucht habe und sie möchten mir belegen daß ich es doch getan habe.
    Danach war Funkstille.
     
  19. Sie drohen mit gespeicherten IP-Adressen. Na und? Der Provider handelt gesetzeswidrig, wenn er deine Daten herausgibt. Sie drohen auch mit einer Betrugsanzeige. Mein Tipp: Strafanzeige wegen versuchter Erpressung.
     
  20. Wolfgang1956

    Wolfgang1956 New Member

    Einwurfeinschreiben ist billiger! Mehr sind diese Anwälte nicht wert. Den Einlieferungsbeleg bitte aufheben. :D
     

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