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Notwehr

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von batrat, 15. Dezember 2010.

  1. batrat

    batrat Wolpertinger

    Wenn er sich er sich zusammenschlagen hätte lassen oder gar umbringen, dann hätt er jetzt keinen Ärger: :augenring

    http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1728525/Todesschuss-auf-Raeuber-war-es-Notwehr.html

    "Seit dem missglückten Raubüberfall ermitteln die Polizei in Rotenburg und die Staatsanwaltschaft in Stade nicht nur gegen die fünf Täter. Sie werden in den kommenden Tagen auch klären müssen, ob der 77-Jährige in Notwehr und angemessen reagierte."

    Vielleicht hätte er sie erst mit einem Stock bedrohen sollen ! :kotz:
     
  2. maximilian

    maximilian Active Member

    Täter von hinten zu erschiessen, die bereits auf der Flucht sind, entspricht aber auch nicht unbedingt der Definition des Begriffs „Notwehr“. Ansonsten: Gut gemacht, Rentner! Nächstesmal aber bitte mit dem Schrotgewehr, so dass es alle trifft. Keine Gefangenen.
     
  3. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Warum hat die Justiz diesen Intensivtäter nicht schon längst substanziell anders juristisch behandelt?

    Es ist ein Irrglauben dieser hochwohllöblichen Kreise zu meinen, dass das Instrumentarium des JGG auch für entwurzelte Jungmachos greift.

    Die verstehen zuweilen wirklich nicht, dass ein Bewährungstrafe überhaupt eine Strafe ist.
    Die gehen aus dem Gerichtssaal raus und erzählen ihrem Kumpels, dass alles gut gegangen sei.

    Hätte in diesem Falle die Justiz ihr Instrumentarium besser genutzt, würde dieser Deutsch-Albaner heute noch leben.

    Ansonsten wegen der Notwehr einfach mal ins Gesetz gucken:

    Vierter Titel
    Notwehr und Notstand
    § 32 ff StGB
     
  4. Singer

    Singer Active Member

    Das wird ja interessant. Einen bereits Fliehenden zu erschießen ist, meiner Meinung nach, keine Notwehr, sondern eher ein Akt, seinem verständlichen Zorn Luft zu machen - ein niederer Beweggrund. Nach der Schilderung in dem Artikel war der Raub ja abgebrochen worden und eine Gefährdung für Leib, Leben und Besitz des Rentners bereits nicht mehr gegeben zu dem Zeitpunkt, als dieser geschossen hat.

    Rechtlich könnte es sich also um einen Notwehrexzess handeln:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehrexzess#Notwehrexzess
     
  5. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Das ist natürlich keine Notwehr und er wird dafür verurteilt werden!
    Hätte er ins Bein geschossen, hätte ich noch ein ganz klein wenig Verständnis aufgebracht.
     
  6. batrat

    batrat Wolpertinger

    Der Schuss kam von hinten. Wohl eher keine Notwehr.

    Aber Mitleid habe ich trotzdem keins. Zu fünft bei einem Rentner einbrechen. :meckert:
    Wer will es da dem Rentner verdenken, wenn der evtl. auch im Schock über die potentiell lebensbedrohliche Gesamtsituation zur Knarre greift.
    Bin gespannt auf all die Reortagen im Fernsehen ala "er war doch noch ein Kind" "fehlgeleitet" usw.
    Den Rentner wird niemand bedauern.


    Ich empfehle Gerhard Polt: http://www.youtube.com/watch?v=_FLbgd11uSM :teufel:
     
  7. McDil

    McDil Gast

    Na eben . . das mit Polts "jesuleinschnitzendem" Tankstelleninhaber trifft doch hier sehr genau.

    Und was den Rentner angeht: Jäger . . . Tresor im Haus . . . Hundezwinger im Garten . . . geladene Schusswaffe bei der Hand:

    Ein Held in Palins Welt :augenring

    Bei uns wird er wohl . . . zu Recht . . . verknackt. Das war ja nicht mal Putativnotwehr.

    Obwohl . . . Jäger . . . hat vielleicht einflussreiche Freunde. Er hat sein Eigentum verteidigt. Dann geht was!
     
  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Mein Mitleid mit dem Opfer hält sich auch in sehr engen Grenzen.
    Aber ich möchte auch keine US-Verhältnisse hier haben, dass jeder eine Waffe besitzt und sie auch nutzt.

    Übernimmt Palin nicht für solche Menschen Patenschaften?
     
  9. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Der Getötete kann sich ja auch im Augenblick der Abgabe des Schusses gerade umgedreht haben, um von einem Angriff auf den Eigentümer abzulassen.

    In diesem Augenblick fiel der Schuss.


    Alles andere bitte im Obduktionsbericht nachlesen (Schusskanal usw.).
     
  10. batrat

    batrat Wolpertinger

  11. batrat

    batrat Wolpertinger

    Jetzt haben sich die Überlebenden gestellt:

    http://www.welt.de/vermischtes/welt...-getoeteten-Intensivtaeters-stellen-sich.html



    Evtl doch Notwehr oder nicht und doch straffrei :)

    "Auch bei einem Schuss in den Rücken könne das Überfallopfer in Notwehr gehandelt haben, etwa wenn der Jugendliche sich gerade erst umgedreht habe, sagte Breas. Der Schütze könnte aber auch die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten haben. Auch dann würde der gehbehinderte Rentner straffrei ausgehen. Für die Frage der Notwehr kann Breas zufolge auch der gewaltsame Tod eines 51 Jahre alten Mannes im rund 50 Kilometer entfernten Oldendorf eine Rolle spielen, der am Wochenende bei einem Raubüberfall getötet worden war. Wenn der Rentner in Sittensen von der Tat wusste, habe er bei dem Überfall vielleicht schneller zur Waffe gegriffen, als er es sonst getan hätte. "

    Ganz ehrlich :

    Hätte ich eine Waffe und jemand bricht bei mir ein, dann würde ich bei erster Gelegenheit schiessen. :boese:
    Aber ich habe keine Waffe nur eine beherzte Katze. :xmas:
     
  12. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Aus der Regionalzeitung

    Die Täter von Sittensen sind gefasst

    Vier Männer stellten sich in Neumünster freiwillig - In Oldendorf haben die Fahnder Bewegungsprofile der Räuber erstellt
    Wolfgang StephanLandkreis. Die mutmaßlichen Räuber von Sittensen sind gefasst: Die ersten drei Tatverdächtigen stellten sich gestern um 14 Uhr bei der
    Polizei in Neumünster. Um 15.30 Uhr erschien auch der Letzte der
    gesuchten Verbrecher mit seinem Anwalt. Die Männer sind zwischen 22 und 24 Jahre alt - auch das Tatfahrzeug ist inzwischen von den Fahndern sichergestellt.
    Weil offenbar der Fahndungsdruck so hoch war, stellten sich die vier mutmaßlichen Täter am Mittwoch in Neumünster freiwillig. Es war ziemlich wahrscheinlich, dass die Männer, die am Montagabend den 77-jährigen Rentner überfallen haben, aus dem Umfeld des 16-jährigen Jungen aus Neumünster kamen, der von dem Überfallenen mit einem Pistolenschuss tödlich getroffen wurde.
    Bei den vier Männern handelt es sich um einen 23-jährigen kurdischstämmigen Iraker aus Neumünster, einen 22-jährigen Kongolesen aus Flensburg, einen 22-jährigen Deutschen mit Migrationshintergrund aus Neumünster und einen 24-jährigen Deutschen mit Migrationshintergrund, der in Neumünster geboren und aufgewachsen ist, inzwischen aber in Bayern wohnt.
    Alle vier Personen wurden vorläufig festgenommen. Auch die Herkunft des Täterfahrzeugs konnte geklärt werden. Ein Alfa- Romeo-Besitzer hatte sein Auto an einen der Täter verliehen und es beschädigt zurückbekommen. Als er hörte, dass der getötete Räuber aus Neumünster stammt, schloss er sofort auf einen Zusammenhang und meldete sich freiwillig bei der Polizei.
    Die Fahnder hatten zuvor bereits in unmittelbarer Nähe des Tatortes eine Plastiktüte mit Kleidungsstücken und einer Softair-Pistole (siehe Foto) gefunden. An der Waffe und der Kleidung wurden Fingerabdrücke und DNA-Spuren gefunden. Nach Angaben des überfallenen 77-jährigen Rentners hatten die Maskierten eine Waffe von hinten an seinen Kopf gehalten.
    Inzwischen wurde der erschossene 16-jährige Tatverdächtige obduziert. Er ist an einem Schuss in den Rücken gestorben.
    Nach wie vor ist aber nicht klar, unter welchen Umständen der Überfallene auf den Jungen geschossen hat. Die Staatsanwaltschaft Stade hat die Ermittlungen aufgenommen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob der Rentner aus Notwehr geschossen hat. Diese Frage beschäftigte am Mittwoch auch die Medien.
    Im Strafgesetzbuch, § 32 steht:
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Juristen gehen möglicherweise auch von einer sogenannten "Putativnotwehr" aus - ein Begriff aus dem Strafrecht, der sich darauf bezieht, dass der Täter irrig davon ausgeht, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr bei dem vermeintlichen Angriff gegeben seien. Dies könnte insbesondere dann vorliegen, wenn der Rentner den Fall in Oldendorf vor Augen hatte, bei dem am Sonnabend ein 50-jähriger Unternehmer an den Folgen eines Raubüberfalls starb.
    Juristen könnten auch mit dem "Intensiven Notwehrexzess" argumentieren. Der Verteidiger handelt in diesem Fall rechtswidrig, kann aber dennoch straflos bleiben, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken reagiert.
    Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer: "Das bisher bekannte Spurenbild mit dem Schuss in den Rücken eines Täters ist eigentlich keine klassische Notwehrsituation der Rechtsprechung."
    In Oldendorf machten sich die Ermittler mit dem auf Personensuche geschulten Bloodhound "Dandy" auf die Spur der beiden Täter, die am Sonnabend das Haus der Unternehmerfamilie Hennig überfallen hatten. Nach Recherchen der Ermittler hat sich mindestens einer der Männer vom Koppelring über die von-Arentschild-Straße und Hauptstraße zur Volksbankfiliale begeben. Weiter führt die Spur durch die Feldstraße, zurück über die Hauptstraße, durch den Lämmerhof, die Sunder Straße, die Schulstraße und über den Asternweg und die Blumenstraße bis in den Ginsterweg - der direkte Weg vom Haus der Hennigs zur Volksbank-Filiale ist dies nicht. Nicht auszuschließen ist, dass der oder die Täter Teile des Weges mit dem Auto oder zu Fuß zurücklegten oder an der Strecke ein Fahrzeug abgestellt hatten.

    Die Fragen der Polizei

    "Wer hat in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag oder auch am Tag davor verdächtige Fahrzeuge in Oldendorf beobachtet, die durch die angegebenen Straßen gefahren sind, oder hat Personen gesehen, auf die die veröffentlichte Beschreibung beziehungsweise das Fahndungsfoto passen?"

    16.12.2010
     
  13. pewe2000

    pewe2000 New Member

    In was für eine Gegend bist Du nur gezogen?

    :augenring
     
  14. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Das ist der Nachbarlandkreis.

    In Sittensen habe ich mal ganz in der Nähe dieses Tatortes gewohnt.
     
  15. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte


    Genau das verstehe ich an der ewigen Selbstverteidigungs-Waffenrechts-Diskussion nicht: Solange es um materielle Güter geht würde ich niemals (!) mein Gewissen mit der Tötung eines Menschen belasten wollen, völlig unabhängig wie sehr mir Gesetz, Moral oder allgemeines Empfinden Recht geben. Ich will keine Gewalt ausüben müssen, schon gar nicht für irgendwelche profanen Dinge die ein paar läppische Euro wert sind. Ich werde mich auch nicht für ein weing Geld auf eine Auseinandersetzung einlassen die meine Gesundheit latent gefährdet (Der Unhold könnte sich ja schließlich wehren wollen).

    Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben ist das etwas anderes, da würde sich vermutlich auch mein Selbsterhaltungstrieb regen, aber beim schnöden Mammon sehe ich da keinerlei Veranlassung mich von irgendwelchen Kriminellen runterziehen zu lassen.
    Nein mein Herr, no way! (Gut das das hier zumindest ein bisschen anonym ist, sonst würden die bösen Diebe und Räuber wohl demnächst bei mir Schlange stehen (um meinen 8 Jahre alten Röhrenfernseher zu klauen?))
     
  16. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Und zu dem oben angesprochenen Wehrhaften Rentner: Einsperren sollen sie ihn, bis er verottet! Wie mir diese Blut-und-Ehre-mein-Haus-mein-Garten-meine-Pumpgun-Bildzeitungslesenden-"from-my-cold-dead-hands"-geifernden-Gewalt Fanatiker auf den Sack gehen!
    Am Ende knalllt so ein Idiot aus Senilität noch ein paar Kinder ab die im garten nur einen Fussball holen wollen.
    :meckert::meckert:
     
  17. batrat

    batrat Wolpertinger

    Um das näher zu erklären:

    Materielles wäre mir auch wurst.

    Aber nur mal angenommen:

    Ich liege mit Frau im Bett, im Nebenzimmer die Kinder. Ich höre wie jemand im Haus rumschleicht.
    Wenn ich in der Situation eine Gelegenheit bekäme, den Einbrecher auszuschalten, dann würde ich abdrücken. Wer weis, was der alles an Waffen dabei hat, wer weis welche Gefahr von ihm ausgeht.
    Eine Flucht scheidet mit Kindern wohl aus, ohne sowieso.

    Also würde ich schiessen, auch in den Rücken, ohne Gewissensbisse, weil ich eine Gefahr für meine Familie gar nicht erst abwarten will. :boese:

    Aber wie gesagt: Ich habe keine Waffe.
     
  18. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Jetzt leg mal die Bild-Zeitung aus der Hand und hör mir gut zu, batrat!

    *kicher*
     
  19. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Deine Einstellung gefällt mir! Denn genau zu so etwas käme es, hätten wir derart „liberale“ Waffengesetze wie die Amerikaner. Auch bei uns würden ab und an Nachbarschaftsstreitigkeiten mit der Waffe ausgetragen.

    Ich war mal Soldat und ein sehr guter Schütze, ich käme aber nie auf die Idee, mir eine Knarre zulegen zu wollen. ich schieße noch nicht einmal an Schießbuden. Lediglich wenn Guttenberg in der Nähe ist, habe ich ein unbestimmtes Jucken im Abzugsfinger. Nur Satire, nur Satire!

    :augenring
     
  20. McDil

    McDil Gast

    Bis jetzt hat er ja . . . eigentlich . . . noch nichts gemacht, aber die Art und Weise, wie er sich für einflussreichere Ämter aufbrezelt, lässt Schlimmstes befürchten.
     

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