1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Nebenjob

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suj, 28. August 2002.

  1. >>Ach so, hatte ich Missverstanden, es soll ein Amazon <<

    Ja, mit dieser Vision sollte man anfangen - 20 CDs kann man dann immer noch produzieren :)

    Aber Ag ist ein schlechter Vorschlag, das lohnt sich erst bei Börsennotierung :) ... AGCoKG wäre ok denke ich.
     
  2. >>Das geht auch erst mit Börsennotierung.....:)<<

    Es gibt eine ganze Reihe von AGs, die nicht an den Börsen notiert sind :)

    Wg. Verunsicherung: S.o. ich würde es erstmal als Freiberufler probieren - einen Gewerbeschein anmelden kann man immer noch, wenn das Finanzamt das nicht anderkennen sollte.
     
  3. ughugh

    ughugh New Member

    Hast recht, mein Verwirrtheitsfehler.
     
  4. suj arbeitet

    suj arbeitet dtp seelsorge

    oh danke danke für die vielen Infos.
    Jetzt bin ich etwas schlauer!

    Hatte gestern gar keine Zeit mehr reinzuschauen :)
    Heut nachmittag schau ich mir das nochmal in Ruhe an, jetzt ists echt zu früh '-(
     
  5. suj arbeitet

    suj arbeitet dtp seelsorge

    moinmoin. Entwickeln. Das meinte ich.
    Master-CD erstellen. (Das reicht auch schon :))
    Danke für die Tipps!
     
  6. suj arbeitet

    suj arbeitet dtp seelsorge

  7. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Noch etwas zum Thema Gewerbe oder Freiberufler:
    Seit letztem Jahr kann man die Gewerbesteuer als Aufwand verbuchen. Das schmälert den Gewinn und die Einkommensteuer schlägt für diesen Betrag nicht nochmals zu (ich hoffe, ich habe das steuerlich richtig formuliert). Damit schmilzt der Vorteil eines Freiberuflers dahin, der keine Gewerbesteuer zahlen muß. Mit der Umsatzsteuer hat das Thema Gewerbe/Freiberufler meines Erachtens nichts zu tun, sondern nur mit der ausgeführten Tätigkeit und den Einkommensgrenzen. Ich kenne einige Freiberufler, die eine Umsatzsteuervoranmeldung machen (müssen).

    Ciao
    Napfekarl
     
  8. friedrich

    friedrich New Member

    Viel gesagt hierzu bisher. Aber nochmal ein paar Sätze mehr:

    Die Höhe der Gewerbesteuer ist ortsabhängig, aber auf jeden Fall gilt: Sie ist kein durchlaufender Posten, sondern schmälert den Gewinn bzw. macht einen teurer. Ich meine, der Satz liegt meist irgedwo in der Nähe von 15%. Wenn es sich irgendwie rechtfertigen läßt, sollte man auf jeden Fall verhindern, daß man da auch nur erfaßt wird.

    Man muß unterscheiden zwischen Gewerbe, Freiberufler und freiberuflicher Künstler.
    Gewerbe und Freiberufler haben 16% Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen, Künstler 7%.
    Als Künstler kommt man nicht in die Verlegenheit, mit der Gewerbesteuer in Berührung zu kommen - soweit ich weiß müssen reguläre Freiberufler ab einem gewissen Umsatz auch Gewerbesteuer zahlen.
    Künstler sind alle, die eigenständig erbrachte geistige oder künstlerische Leistungen zur Nutzung an Dritte verkaufen, ein kleiner Anteil anderer nicht künstlerischer Leistungen darf aber erbracht werden. Künstler sind also Graphiker, illustratoren, Internetgestalter, Werbetexter, freie Journalisten, Modedesigner, etc.

    Umsatzsteuer: Wenn Umsatzsteuer berechnet wird beim Kunden, muß sie auch abgeführt werden ans Finanzamt. Man kann sich davon befreien lassen, wenn man unter einer gewissen Umsatzgrenze bleibt. Wenn man befreit ist, braucht man sie nicht abführen, darf sie aber auch nicht berechnen. (Das war oben sehr konfus, deshalb nochmal in aller Klarheit.)
     
  9. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Sorry, dass ich nochmals nachhake, aber ich habe gerade die Unterlagen meines Steuerberaters in die Finger bekommen. Da steht:

    Änderungen GewSt:
    - Fiktive Anrechnung der GewSt auf die ESt ab 2001 aus Gewerbebetrieb in Höhe des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags
    - Vollständige Entlastung, falls Spitzensteuersatz und Hebesatz 360% oder weniger und Gewinne aus Gewerbebetrieb

    Bsp.:
    Messbetrag bei Gewinn Einzelunternehmer von DM 100000 (nach GewSt): 840
    GewSt bei Hebesatz von 330% = 2772
    Anrechnung: 840 * 1,8 = 1512
    Durch GewSt von DM 2772 weniger ESt DM 1232
    ESt-Ersparnis durch GewSt: DM 1232 + Anrechnung 1512 = 2744

    In diesem Beispiel GewSt bis auf DM 28 neutralisiert (Anm. von Napfekarl: Das meinte ich mit dahinschmelzen)

    - Falls keine ESt zu zahlen, aber GewSt: Keine Entlastung
    - Gilt nicht für Kapitalgesellschaften

    Was ich daran nicht verstehe, ist die Herkunft des Messbetrages. Vielleicht kann da ja noch jemand was sagen.

    Ciao
    Napfekarl
     
  10. friedrich

    friedrich New Member

    Das Problem ist wohl, daß es keine professionelle Steuerberatungssoftware für den Mac gibt. Sonst fände sich hier ja wohl ein helfender Steuerberater...
     

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