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Nebenjob

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suj, 28. August 2002.

  1. suj

    suj sammelt pixel.

    Ich habe mal eine Frage an alle die sich da auskennen:
    Ich habe eine Festanstellung, und die Erlaubnis, nebenher zu jobben.
    Ich habe einen Gewerbeschein (in 3h habe ich den) und beabsichtige, Multimedia-Projekte zu machen. Quasi in Heimarbeit, alleine oder im Team, je nach dem.
    Was muss ich da noch beachten ?
    Zweite Lohnsteuerkarte brauche ich doch nicht, oder?
    Über Tipps freue ich mich, damits mal losgehen kann.
    :)
     
  2. macfux

    macfux New Member

    Zu versteuerndem Einkommen' angerechnet. Steuerberater wäre gut :))
    Gruß
    macfux
     
  3. suj

    suj sammelt pixel.

    ja super. Steuerberater wird dann auch da sein ;-)
     
  4. suj

    suj sammelt pixel.

    Ich habe mal eine Frage an alle die sich da auskennen:
    Ich habe eine Festanstellung, und die Erlaubnis, nebenher zu jobben.
    Ich habe einen Gewerbeschein (in 3h habe ich den) und beabsichtige, Multimedia-Projekte zu machen. Quasi in Heimarbeit, alleine oder im Team, je nach dem.
    Was muss ich da noch beachten ?
    Zweite Lohnsteuerkarte brauche ich doch nicht, oder?
    Über Tipps freue ich mich, damits mal losgehen kann.
    :)
     
  5. macfux

    macfux New Member

    Zu versteuerndem Einkommen' angerechnet. Steuerberater wäre gut :))
    Gruß
    macfux
     
  6. suj

    suj sammelt pixel.

    ja super. Steuerberater wird dann auch da sein ;-)
     
  7. Ergänzend. Sieh zu, daß Du den Gewerbeschein gleich wieder los wirst, und betätige Dich als Freiberufler, stellst Du Dich steuerlich besser mit.

    @polemik - und genau das beantwortet auch Deine Frage :) MwSt. führst Du ab einer bestimmten Einnahmehöhe ab (bezogen alleine auf die freuberufliche Tätigkeit). Vorversteuert werden nur Gewerbe, nicht Freiberufler.

    Ist halt jedes Jahr ein Kampf, genug "Verluste," sprich Abschreibungen, aufzubringen, um nicht zu stark der Progression unterworfen zu sein, aber noch genug "Gewinn" zu machen, als daß daraus beim Finanzamt keine "Liebhaberei" wird.
     
  8. suj

    suj sammelt pixel.

    wie, ich brauche gar keinen Gewerbeschein?
    Aber wenn ich zB eine CDROM produziere, dann ist das doch ein Produkt, und keine geistige Leistung!?
     
  9. suj

    suj sammelt pixel.

    Das ist aber auch nicht das wahre. Also: mit Gewerbeschein schreibe ich eine Rechnung, mit 16(?)% MwSt. Ist da so richtig?
    Und ohne Schein, bin ich Freiberufler, was ich ja nicht bin, weil ich ja angestellt bin.
    Also brauch ich doch den Schein.
    Es handelt sich hier auch nicht um 3x Rechnung schreiben pro Woche, sondern hier mal eine und da mal eine, eher selten also.
     
  10. suj

    suj sammelt pixel.

    auja klasse.
     
  11. Wenn Du sie produzierst - ja, wenn Du sie nur entwickelst, nein.
     
  12. Deckt sich mit meinen Infos :)

    Vorsteuer ist trotzdem schei... macht nur Arbeit, ich würde es auf alle Fälle erstmal als Freiberufler probieren.

    Wenn man die CD tatsächlich PRODUZIERT und am Ende etwas in der Hand hat, das man ans Lager legt, ist ein Gewerbeschein sowieso das falsche - in solchen Dimensionen empfiehlt sich dann gleich eine Personengesellschaft wie eine GmbH z.B.

    Ich denke, hier geht es aber eher um das PreMastering :)
     
  13. Wenn er die CD entwickelt und als Master an einen Kunden weiterreicht geht er als Freiberufler durch.

    Wenn er am Ende 20.000 CDs in einer Packung irgendwo im Lager hat, wird er um eine ordentliche Gesellschaftsform, deren unterste Stufe der Gewerbeschein darstellt, nicht umhinkommen.

    Habe ich alles schon mal durchgemacht ;)
     
  14. SHeise

    SHeise New Member

    na, man kann doch ne CD designen, lauffähig erstellen und n Master brennen. - Das eigentliche Produzieren (vervielfältigen) kann man ja jemandem anderen überlassen (zumindest offiziell... ?) - musst halt nur zusehen, dass Du entsprechend der Menge Lizenzgebühren nimmst ... :)
     
  15. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    >Habe ich alles schon mal durchgemacht ;)

    Du meinst doch bestimmt: durchgebracht ;)
     
  16. Ja, solche Trickesereien machen einem beim Finanzamt sehr beliebt, und sorgen dafür, daß der zuständige Beamte viel Großzügiger über eventuell fragwürdige Dinge entscheidet. :)
    Steuer ist Glückssache, und das sollte man nicht gleich herausfordern, Finanzbeamte sind auch kein Idioten.
     
  17. SHeise

    SHeise New Member

    Wieso Tricksereien?
    Du schreibst doch im Grunde das gleiche.
    Man muss halt für seine Arbeit (die Master-CD) nur eine entsprechende Entlohnung abmachen. - je höher die Auflage sein soll, desto mehr muss es auch dafür geben - oder nicht?

    Für die Produktion des ganzen entstehen einem selbst ja dann keine Kosten mehr, wenn jemand anders das macht (naja, bei 20.000 macht das sowieso eine prof. Firma - und wer der den Auftrag gibt, ist auch egal).

    Ich hab nicht gemeint, dass man irgendwen (=Finanzamt) hinters Licht führen sollte! Damit sowas möglich ist, gibt es schliesslich den Status des Freiberuflers. - oder irre ich mich?

    Gruß,
    Sebastian
     
  18. terkil

    terkil Gast

    Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Eine Personengesellschaft ist z.B. ein oHG.
     
  19. Das Entscheidende ist, in wessen Lager die Kisten nachher liegen - unrelevant ist, welcher Dienstleister die Ware dann tatsächlich produziert hat.
     
  20. SHeise

    SHeise New Member

    ahh - ok. das war mir nicht klar. aber da ich die eh nicht bei mir im Wohnzimmer stapeln wollen würde... ;-)
    Meist produziert man die Sachen ja für jemanden, der sie dann auch weiterverwenden will - ich glaub es ging auch ehr um 10 - 20 Exemplare als um tausende.... na wie auch immer: Nun ists wohl klar. :)
     

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