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muss daschner in den bau? ...oder es ist was faul im staate deutschland

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von sepp, 17. November 2004.

  1. sepp

    sepp New Member

    hallo donald, keine ursache,

    als lederhosentragender, stammtischseppel im land des reaktionären bayerischen rundfunks, darf man das

    grüsse

    sepp
     
  2. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ich auch niiiiicht.

    Diesmal also nicht die üblichen Verdächtigen!

    :crazy:
     
  3. sepp

    sepp New Member

    war wohl unhöflich, mich so lange nicht gemeldet zu haben.

    in diesem fall gehe ich davon aus, dass der täter so oder so den aufenthaltsort nicht mitgeteilt hätte.

    "ausserdem denke ich, dass man den fundort schon rauskitzeln kann, wenn mans drauf anlegen würde."

    wer was macht, macht logischerweise fehler. wer viel macht, macht wahrscheinlich mehr fehler. wer nichts macht, macht keine fehler. ob er aber trotzdem ein gut bekommt?

    grüsse

    sepp
     
  4. friedrich

    friedrich New Member

    Ähemmm. Ich sag jetzt mal: Wenns Dir hier nicht paßt, kannste ja auswandern.
    In so schöne Rechtsstaaten, die Du alle sauber aufgelistet im Jahresbericht von amnesty international finden kannst.
     
  5. sepp

    sepp New Member

    dachte nicht, dass ich dich in irgendeiner art angepinkelt habe.

    falls doch, entschuldige ich mich nochmals aufrichtig.

    deine früheren beiträge find ich sehr gut und hilfreich zum thema.

    aber was soll ich denn woanders, wo´s doch zuhaus am schönsten ist.

    ich habe den satz doch in anführungszeichen eingepackt, damit man gleich merkt, dass das nicht ernst gemeint sein kann.

    ich wollte nur maidens gedanken weiter führen, in dem er einwendet, dass der täter nach ein bischen folter ne schnute zieht und nicht mehr kooperieren würde.

    also nochmals tschuldigung

    und weiter so

    sepp
     
  6. donald105

    donald105 New Member

    Auch von mir sorry - aber ich war gestern wirklich wütend wegen dieser endlosschleife-

    > zitat:von maiden

    Insbesondere interessiert mich die Frage, wie dieser Fall aussähe, wenn es nicht nur die Folterandrohung sondern gar Folter gegeben hätte. Gesetzt den Fall, das Kind lebte und der Täter würde aus Wut und Rache über die Folter den Aufenthaltsort verschweigen und das Kind käme erst in dieser Folge ums Leben - was Dann?<

    hab mich wohl nicht genau ausgedrückt:
    Meine persönliche meinung ist, dass der polizist daschner nicht gefoltert hätte.

    Der mann war in einer scheiß-situation: vor sich ein aalglattes etwas, den typen, von dem er inzwischen wusste, dass er den jakob entführt hatte.
    Warum redet der typ jetzt nicht?
    Der schweigt. Der sagt gar nichts. Während der normalen befragung. Wie krieg ich den zum reden?
    Man weiß, dass er an der tat zumindest beteiligt ist. Er könnte helfen, sich entlasten, tut es aber nicht.
    Geld wird er nicht mehr sehen, er ist ja schon verhaftet.
    Wieso sagt er immer noch nichts?
    Die zeit läuft. Keiner weiß, was mit dem kind ist.
    Was jetzt?
    Fern jeden heldentums entscheidet sich jemand wider besseres wissen, etwas anzuwenden, was er nicht anwenden darf: die drohung mit schmerzen.
    >Wir könnten auch ganz anders...<
    Und zwar mit dem impetus, das kind zu retten, falls das noch möglich ist.
    Am nächsten tag zeigt er sich selber an, weil er weiß, dass das gegen das gesetz war.

    Ein held ist das nicht.
    das ist ein mann, der verzweifelt versucht, eine lösung zu finden.
    Ob die medien einen helden aus ihm gemacht haben, weiß ich nicht. Ich habe über den fall im spiegel und im stern und in der süddeutschen gelesen, und die haben ziemlich sachlich berichtet, auch über die versuchte klage des entführers und mörders.
    Blöd und andere blätter lese ich nicht, und stammtische suche ich auch nicht auf.

    Ich kann das verhalten dieses polizisten nachvollziehen.
    Und ich finde auch das urteil ok. Freispruch geht einfach nicht, eben weil er sich nicht gesetzestreu verhalten hat. Mit korrektem verhalten wäre er aber auch keinen schritt weiter gekommen.
    Wie gesagt, das klassische drama: egal was du machst, es ist nicht richtig. Dann besser handeln (aus daschners sicht drohen, nicht tätlich werden) als nicht handeln - wenigstens eine chance. Denn in herrn daschners sicht musste nicht handeln heißen: dieses ratass vor mir sagt nichts, und irgendwo da draußen leidet oder stirbt womöglich ein kind.
    Für mich ist so eine reaktion normal. Wenn er wegen dienstschluss oder mangelnder kooperation des verdächtigen nichts weiter unternommen hätte, oder sich auf seine polizeilichen reglementierungen berufen hätte, wäre ich wesentlich irritierter.

    Um es deutlich zu sagen: ich verteidige nicht die tatsache, dass jemand einem anderen schmerzen androht. Das ist in unserem staat gottseidank kein mittel.
    Ich wäre entsetzt, wenn schmerzen als mittel zu wahrheitsfindung dienen sollten.
    Ich bin aber überzeugt, dass das nicht geschehn wäre.
    Er hat einen fehler gemacht. Und diesen selbst angezeigt. Und er wird verurteilt.

    Der familie und dem kind jakob hilft das alles nicht weiter. Denn jakob war schon tot. Das konnte herr daschner nicht wissen - für eine leichenfindung hätte er niemanden bedroht.
    Aber der täter wusste es. Und der klagt wegen versuchter misshandlung.
    Es ist nicht zu fassen.
     
  7. friedrich

    friedrich New Member

    Hi sepp,

    mich persönlich hast Du nicht angepinkelt. Aber der oben zitierte Satz pinkelt mich an.

    Ich habe gesehen, daß er in Anführungszeichen steht. Der Satz paßte aber in Deine Argumentationslogik. Wenn vielleicht auch als »nicht ganz ernst gemeint« markiert.

    Ich habe Deine und Maidens Streitereien nicht im einzelnen, Wort für Wort verfolgt und im Kopf, daher ist es nicht leicht, feinste Anspielungen nachzuvollziehen.

    Bei nochmaligem Lesen kann ich aber weiterhin nicht wirklich Ironie erkennen. Ich will das jetzt aber nicht im Einzelnen auseinandernehmen, und wenn Du es nicht so gemeint hast, wie meine Antwort implizierte: bestens.
     
  8. maiden

    maiden Lever duat us slav

    mir geht es in erster Linie um die Frage, wo man eine Grenze für das Verhalten der Polizei setzen muß. Aus der geschichtlichen Erfahrung heraus sind derartige Grenzen so eng gefaßt, daß es eigentlich keinen Spielraum gibt.

    Werden gesetzlich festgelegte Grenzen überschritten, muß ohne Berücksichtigung der Rolle von Opfer oder Täter geurteilt werden. Es kann einfach nicht sein, daß man hier individuelle Entscheidungen abseits rechtlicher Vorschriften zuläßt. Wohin das führte, kann man sich denken.

    Ich anerkenne Daschners Konflikt. Aber andererseits hat man ihm vorher von seiner Absicht abgeraten. Er hat sich nicht daran gehalten, warum auch immer. Sein Umgang mit der eigenen Verfehlung verdient Respekt.
    Aber es muß der Rechtsstaat hier auch deutlich machen, daß derartiges Verhalten nicht tolerierbar sein kann.

    Daher kann ich die vereinzelten Stimmen, die einem Daschner applaudieren und sein Verhalten tolerieren nicht nachvollziehen.
    Und an manchen Stammtischen geht man sogar so weit, daß man Folter von Tätern befürwortet.

    Dabei wird aber immer vergessen, daß nicht jeder Verdächtige auch Schuldiger ist, daß Gewaltandrohung und Folter genau das Gegenteil dessen auslösen können, was man damit erreichen will, und daß die rechtlichen Grenzen immer weiter aufgeweicht werden was schließlich dazu führt, daß die Entscheidung über Gewaltandrohung und Folter individuellen emotionalen oder ideologischen Stimmungen ausgesetzt wird. Und das hatten wir in Deutschland schon.
     
  9. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Aus der Süddeutschen:

    Der Halbfreispruch hätte ein salomonisches Urteil sein können, wenn Daschner sich seines Handelns nicht bis zuletzt gebrüstet hätte. Sein Verhalten nach der Tat, seine fehlende Unrechtseinsicht, sein Stolz auf sich selbst: Das alles und die Verteidigung der Rechtsordnung standen dem Halbfreispruch entgegen. Wenn Daschner behauptet, seine Folterdrohung sei richtig gewesen und werde auch in Zukunft richtig sein – dann besteht Wiederholungsgefahr. Sie steht dem Halbfreispruch entgegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen nicht vor. Überdies hat die Beweisaufnahme ergeben, daß die Folterandrohung mitnichten Daschners verzweifeltes „letztes Mittel“ war, wie er selbst behauptete. Er hat sich über die Warnungen anderer Polizeibeamter hinweggesetzt. Er hat angekündigt, beim nächsten Mal wieder so zu handeln.


    Aus der DeWeZet:

    Nur ein totales Folterverbot kann verhindern, daß Staatsvertreter Gewalt gegen Menschen anwenden, wenn sie es für angebracht halten. Deshalb mußte es im Fall Daschner den Schuldspruch geben. Leider wird es immer wieder Fälle geben, bei denen Polizisten sich nicht anders zu helfen wissen und Verbotenes tun. Diese Betroffenen wissen nun, daß sie in ganz speziellen Situationen durchaus mit verständnisvollen Richtern rechnen dürfen.

    Dem kann ich nichts hinzufügen.
     
  10. sepp

    sepp New Member

    ICH STREIT NICHT MIT MAIDEN!

    WÜRDE ICH NIE MACHEN!

    dazu mag ich seine überlegte und schlaue diskussionsweise zu sehr.

    ich kann auch seine argumentation voll und ganz nachvollziehen und gehe sogar soweit, hier meine zustimmung zum ausdruck zu bringen.

    jedoch versuche ich auch zu reizen, indem ich in festgefahrenen diskussionen kontroverse argumente einbringe. durch die reaktionen darauf, hoffe ich neue betrachtungsweisen zu erhalten und meine meinung zu einem thema zu bilden.

    grüsse

    sepp
     
  11. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ich hatte auch nicht den Eindruck eines Streites:D
     
  12. sepp

    sepp New Member

    bist du denn gar nicht der meinung, dass man die herangehensweise in solchen und ähnlichen fällen, von staatlicher seite aus, der gestalt regeln könnte, dass die rahmenbedingungen klipp und klar definiert sind.

    damit könnte doch eher verhindert werden, dass mögliche polizeirambos in jeglicher situation gleich mit der keule zu schwingen beginnen.

    bei dem jetzigen urteilsspruch bin ich mir gar nicht so sicher, ob damit wirklich eine prävention erreicht worden ist.

    grüsse

    sepp
     
  13. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Z.B. bei der Eisernen Jungfrau die Nägel nicht ganz so lang?

    Ansonsten ist alles klipp und klar! Die Vernehmer müssen sich nur daran halten.
     
  14. maiden

    maiden Lever duat us slav

    die Herangehensweise ist klar geregelt.
    Selbst dem Staat ist es verboten - selbst bei staatsbedrohenden Ereignissen - ich schrieb es bereits.

    Hier gibt es klare Regelungen, auf der anderen Seite ein Gericht, das seinen Ermessenspielraum nutzt.
     
  15. sepp

    sepp New Member

    du hast die neunschwänzige katze vergessen!

    folterknecht
    sepp
     
  16. sepp

    sepp New Member

    sicherlich ist der status qou jetzt geregelt.

    punkt.

    wie sich die situation jetzt darstellt und nach welchen prinzipien jetzt zu urteilen ist, ist auch klar.

    punkt.

    ich dachte ja darüber nach ob die bestehenden regularien an solche szenarien angepasst werden können.

    wie gesagt, ohne die rechtsstaatlichen grundsätze komplett über den haufen zu werfen.

    liebe grüsse

    sepp
     

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