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MacBook Pro: Täuschung in ebay- was nun?

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von Man Doki, 5. April 2008.

  1. flyproductions

    flyproductions New Member

    Das ist jetzt nicht euer Ernst hier? Ihr würdet wegen eines Versehens des Käufers (er kann genauso von dir erwarten, dass du weisst, WAS du kaufst, wie du von ihm erwarten kannst, dass er weiss, was er verkauft. Ihr seid BEIDE nur User) und lediglich einer fehlenden Erweiterungsmöglichkeit (also keines echten Schadens) vor den Kadi ziehen. Noch dazu gegen einen VK, der sich bei der Aufrüstung (ja, AUFRÜSTUNG!) der Festplatte schon mehr als entgegenkommend gezeigt hat?

    Du redest hier Arien von "deinem Aufwand". Hast du dir mal überlegt, welcher Aufwand es für den VK wäre, dir ein "Deinen Wünschen entsprechendes" Teil zu besorgen. Findest du, dass dieses Anliegen IN IRGEND EINER WEISE verhältnismäßig ist?

    Er bietet dir - ebenfalls entgegenkommenderweise - aufgrund seines Versehens an, das zurückzunehmen, was er dir verkauft hat und dir dein Geld zurückzugeben. Mach es oder lass es! Dein "Aufwand" ist dir zu mindestens 50% durch eigenes Verschulden entstanden. Du hättest dich eben VORHER über die Aufrüstmöglichkeiten dieses Books informieren müssen. Quellen gibt's im Netz reichlich und, soviel ich weiss, hat sogar Apple 'ne Website.

    Es ist genau DIESE ewig nörgelnde Hobbyjuristen- und Streithanselfraktion, die auch mit der entgegenkommendsten Abwicklung nicht zufriedenzustellen ist und einen am liebsten wegen eines falschen Kommas in der Artikelbeschreibung vor den Bundesgerichtshof zerren würde, wegen der es heute fast keinen Spass mehr macht, auf eBay noch irgendetwas anzubieten.

    Und davon abgesehen: Ich habe vier Jahre lang an einem Rechner mit 1,5 Gig Ram intensiv mit Photoshop, Flash und Indesign gearbeitet. Du wirst mir nicht erzählen, dass ein Schreibmaschinenprogramm wie Word mehr als zwei Gig braucht. Wenn dann solltest du dir vielleicht eher grundsätzliche Gedanken über den Kauf von Produkten dieses Herstellers machen.
     
  2. MacJoerg

    MacJoerg New Member

    Dem ist nicht viel hinzuzufügen.

    Gruß
     
  3. Man Doki

    Man Doki New Member

    Danke für Eure Hilfsbereitschaft ;-)
     
  4. Man Doki

    Man Doki New Member

    Danke für Eure Hilfsbereitschaft ;-)
     
  5. Celtic

    Celtic New Member

    Dummes Zeug. Der VK hat sich geirrt und hat eine Rückabwicklung angeboten. Da er Privatanbieter ist und kein gewerblicher Verkäufer wird man schwerlich mehr fordern können. Ein Nachweis der bewussten Irreführung wird man nicht führen können. Er hätte nicht auf diesen Deal eingehen müssen.
     
  6. Man Doki

    Man Doki New Member

    Danke für Eure Hilfsbereitschaft ;-)
     
  7. Man Doki

    Man Doki New Member

    So. Der Thread hat wohl verschiedenste Meinungen gezeigt zu einer kleinen Hürde, die nach einem Kauf im www genommen werden mußte. Die Sache hat sich in Wohlgefallen aufgelöst und steht kurz vor Abschluß.

    Ich für meinen Teil werde keine weiteren Antworten zu diesem Thema im Forum mehr lesen und bin froh, daß VK und K etwas gelernt haben und mit einem blauen Auge davongekommen sind.

    Abschließend waren Eure Beiträge teilweise wieder sehr hilfreich- danke an dieser Stelle für die konstruktiven (!) Ideen darunter.
     
  8. flyproductions

    flyproductions New Member

    Leuten wie dir KANN man nicht helfen, weil sie nicht geholfen haben WOLLEN. Sie wollen anderen Ärger machen und, ausser ihren eigenen Maximalforderungen, sehen sie NICHTS.

    Du erwartest hier allen Ernstes Ratschläge dazu, wie du mit juristischen Mitteln einen Privatverkäufer, der versehentlich einen Fehler in der Artikelbeschreibung gemacht hat, über die angebotene Rückabwicklung hinaus zwingen kannst, dir einen "der Beschreibung entsprechenden" Artikel zu beschaffen.

    Abgesehen davon, dass es juristisch Schwachsinn ist (du hast gegenüber einem Privatmann kein Recht auf Nachbesserung oder Erfüllung, wie gegen einen Händler, der eine Ware mit zugesicherten Eigenschaften anbietet), ist es menschlich EXAKT DAS, was einen Prozesshansel ausmacht: Du willst jemandem aus einem kleinen Versehen (er hat das mit Sicherheit nicht böswillig da rein geschrieben, um Leute, die 4 Gig "brauchen" zu "betrügen") einen großen Strick drehen. Und das, obwohl er sich absolut einigungsbereit zeigt.

    Alle Kommentare, die in deine Kerbe schlagen, sind "konstruktiv". Leute, die dein Vorgehen kritisieren, sind "unsachlich", wie das nun mal bei Typen wie dir so ist.

    Offen gesagt finde ich es zum Kotzen, dass sich die Justiz reihenweise mit solchem Müll auseinandersetzen muß, dabei Steuergelder und Zeit verbrät, und wirklich wichtige Sachen liegen bleiben. Ich wünsche dir von Herzen, dass du irgendwann mal mit einem dringlichen WIRKLICHEN Problem da stehst und der Prozess ein Vierteljahr warten muß, weil irgendwelche Idioten ihren eBay-Kinderkram mit der großen juristischen Keule regeln "müssen".
     
  9. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Unabhängig von der Person, um die es hier geht, möchte ich mich diesem Statement zu 100 Prozent anschliessen :)

    Grüße, Maximilian (1153 eBay Punkte, 100% positive Bewertungen, streitfrei und rundum glücklich)
     
  10. bert46

    bert46 New Member

    Danke an Celtic und flyproduktions,
    es beruhigt mich sehr, dass es noch normaldenkende Menschen gibt, welche ihre Meinung deutlich machen und sich nicht von narzisstischer Geistes-Diarrhoe beeindrucken lassen.

    Grüsse aus der Schweiz
    Bert46
     
  11. flyproductions

    flyproductions New Member

    Naja, ich hab das Angebot gefunden. Da steht tatsächlich in Klammern "bis zu 4 GB Aufrüstbar", während sämtliche Quellen, die man normalerweise, vor allem dann, wenn es ein "Hauptkriterium" für den Kauf gibt, konsultiert, bevor man sich Hardware für über tausend Euro kauft, wie z.B. diese und diese, ganz klar auf die tatsächliche Aufrüstbarkeit hinweisen.

    Ein wahrhaft schwerwiegender Fehler des Anbieters also (der im Übrigen sein voll aufgerüstetes MacBook zum empfohlenen Gebrauchtpreis für die Grundkonfiguration abgegeben hat).

    Nun, ich biete selbst recht regelmäßig Mac-Hardware auf eBay an. Und auch ich muss gestehen, dass ich, was meine Artikelbeschreibungen angeht, sicher nicht unfehlbar bin. Ich weiss ja nicht, wie es den anderen "Gelegenheits-Sellern" hier geht.

    Ich jedenfalls habe den Käufer und Thread-Starter mal auf meine Bieter-Blacklist gesetzt. Ich möchte ja nicht in die Verlegenheit kommen, jemandem unnötigen "Aufwand" zu verursachen.
     
  12. Mathias

    Mathias New Member

    Ich weiss nicht... einerseits verstehe ich die Sichtweise eines Verkäufers, dem 'mal ein Fehler in der Artikelbeschreibung unterlaufen kann. Andererseits bin ich als Käufer darauf angewiesen, dass die Artikelbeschreibung den Tatsachen entspricht und das auch in Punkten, die man als Details bezeichnen könnte. Nicht jeder kennt sich in jedem Fachgebiet gut aus und deshalb muss man sich auf die schriftlich bestätigten Artikeleigenschaften verlassen können.

    Andernfalls stellt sich die Frage, inwiefern eine Arikelbeschreibung noch der Wahrheit entsprechen muss.

    Es gab mal den Fall eines Autoradios, dessen Displaybeleuchtung nicht der Artikelbeschreibung entsprach. Der Kaufvertrag musste rückgängig gemacht werden:

    http://www.pcwelt.de/news/recht/44819/
     
  13. Kar98

    Kar98 New Member

    Tja, so ist das nunmal beim Erwerb von gebrauchten Dingen. Mein gegenwärtiges Auto kam auch mit Klimaanlage, nur kann ich nicht wirklich einen Unterschied feststellen zwischen nur pusten, und mit Klima pusten. Außer natürlich bei der Drehzahl des Motors.

    Juckt nicht, mach ich halt das Dach auf..

    Und wenn das bei dir so mission critical ist, 4 GB RAM zur Verfügung zu stehen haben, musst du halt neu kaufen. Ich tät mich an deiner Stelle freuen, daß der Verkäufer das Gerät zurücknehmen würde, und gut. Entweder zurück, oder halt mit 2GB RAM benutzen. Ist doch nicht wirklich wenig. Ich bin bis jetzt jedenfalls noch nicht an die Grenzen gestoßen, daß 2 GB nicht ausreichen würden.

    Und Office 2008 läuft sehr rund hier. Schneller gehts nur mit dem MacBook Air mit der Flash-Platte. Da habe ich auch gestaunt :)
     
  14. flyproductions

    flyproductions New Member

    Rücknahme war ja seitens des Verkäufers ausdrücklich angeboten. Und das - mit Verlaub gesagt - ist wohl auch das Maximum dessen, was einem privaten Anbieter nach gesundem Menschenverstand zuzumuten ist. Woher soll er denn bitteschön ein "der Beschreibung entsprechendes MacBook" nehmen, wenn er nur dieses eine Gebrauchte hat?

    Wenn ein Käufer am Artikel "rumbastelt", noch ehe er überprüft hat, ob die "ach so dringend" benötigten Eigenschaften vorhanden sind, dann geht der dadurch entstandene Aufwand normalerweise ALLEINE auf seine Kappe. Und selbst hier hat sich der VK entgegenkommend gezeigt.

    Warum hat "Man Doki" denn nicht beim ersten Besuch beim "freundlichen Apple Händler" gleich nach dem Arbeitsspeicher gefragt? Dann hätte er die Festplatte garnicht erst einbauen brauchen.

    Er ist hier in der Tat an einen überaus bemühten und fairen Verkäufer geraten. Wohl fast jeder andere hätte mit gutem Recht gesagt "Junge, bring mir das Ding zurück, so, wie du's bekommen hast. Dann gibt's Geld zurück. Oder mach damit, was du willst."

    Aber für manche Leute gibt es eben nicht Entgegenkommen genug auf dieser Welt.
     
  15. bert46

    bert46 New Member

    Ein betrachten der Ebay-Bewertungen des Käufers (die nicht so positiven), verursachen Verständnislosigkeit ob seiner ach so grossen Entrüstung über die "Täuschung in Ebay" durch den Verkäufer (der hat erst 17 Bewertungen aber 100% positiv).

    Man kann sich kaum des Verdachtes erwehren, dass hier nachträglich jemand über den Tisch gezogen werden soll.

    bert46
     
  16. flyproductions

    flyproductions New Member

    Das ist GENAU der Punkt! Hier hat jemand zu einem überaus fairen Preis gebraucht gekauft und versucht im Nachhinein an allen Ecken und Enden noch was rauszuquetschen.

    Das fängt ja schon mit der Festplatte an. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die bei einem ein Jahr alten Gerät tatsächlich defekt war. Wenn doch, klärt man das mit dem VK, BEVOR man sie austauscht. Das wäre wohl noch Garantie gewesen. Ausserdem: wenn man schon abholt, fährt man das Ding mal eben hoch. Und dann hätte der Käufer das vor Ort gehört und hätte ja die Finger davon lassen können. Aber er hätt' eben gerne 'ne Größere gehabt (und sich die vom VK bezahlen lassen). Von mir hätte er dafür jedenfalls keinen Cent bekommen. Ich hätte an dem Punkt schon gesagt: "die Alte wieder rein und das Ding zurück." So geht's einfach nicht!

    Und dann die Sache mit dem Speicher: "Ohh, juchuuu! Ich habe einen Fehler in der Artikelbeschreibung gefunden. Jetzt geht's richtig ab!"
    Wie vermessen ist denn bitte die Forderung an einen Privatmann, wegen solch eines Unachtsamkeitsfehlers ein anderes Notebook irgendwoher zu beschaffen?
    Wenn so was passiert ist und man als Käufer (trotz günstigen Preises) nicht damit leben kann, gibt es Rückabwicklung und sonst gar nichts!

    Sich mit einer solchen massiven Unverschämtheit auch noch "Hilfe suchend" an ein öffentliches Forum zu wenden, zeugt schon von erheblichem Realitätsverlust.

    Ja - richtig - und, wenn man sich dann mal die Bewertungen dieses Herrn anschaut, und auch, wie er als VK jeweils auf Negativbewertungen von Käufern reagiert hat (obwohl es eigentlich an ihm gewesen wäre, nach Zahlung positiv zu bewerten), sieht man, dass wir hier auch einen der hochgeschätzten grundsätzlichen Rachebewerter vor uns haben.

    Für mich sind jedenfalls sämtliche Voraussetzungen für das hässliche "A"-Wort mehr als erfüllt. Ich würde mal mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer pädagogischen Tätigkeit ausgehen (ohne die Zunft insgesamt verunglimpfen zu wollen! ;) ).
     
  17. dasy

    dasy New Member

    In anderen Foren finden sich auch Poster die erst auf die große Trommel schlagen und dann ins Nirgendwo abtauchen. Der Typ hat angeblich ein Gehäuseschaden durch Erwärmung des MBP.

    http://www.mactechnews.de/forum/thread.html?id=237611


    Lustig sind auch die vielen Beiträge der Rechtskundigen und Technikbegeisterten.
     
  18. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wobei ich in diesem Zusammenhang gestehen muß, daß ich auch gerne absichtlich hanebüchenen Blösinn schreibe, wenn wieder mal jemand kostenlose Rechtsberatung in Internetforen sucht :biggrin: Wie werden diese Leute sonst begreifen, daß juristischer Beistand eine ernsthafte Sache ist, die einen bestimmten Preis haben muß, damit sie was taugt? Die selben Personen würden doch bei Zahnschmerzen auch nicht auf die Idee kommen, in einem Internetforum nach Abhilfe zu suchen, oder?

    Grüße, Maximilian
     
  19. flyproductions

    flyproductions New Member

    Er ist ja nicht abgetaucht. Er liest eben bloß nicht mehr mit, weil ja eh nur noch unsachliche, wenig hilfreiche Kommentare kommen.

    Naja, wenn er das nächste Mal mit einer seiner DAU-Questions hier aufschlägt: Lesen werd' ich's schon. Aber, ob ich DANN helfen kann? :confused:
     
  20. mkummer

    mkummer New Member

    Also nach meiner Ansicht hat sich der Verkäufer durchaus als fair erwiesen. Er hätte sich zB nicht an der Festplatte beteiligen müssen, nur weil das von Apple verbaute Teil etwas lauter ist. Wenn man etwas gebrauchtes kauft, ist es halt nicht mehr so wie neu, deshalb ist es ja meist auch erheblich billiger. Und ob man bei Neuteilen nicht auch dien einen oder anderen Abstrich machen muss - naja. Auch hier ergibt sich die Frage, wie heikel man ist und welchen Aufwand man treiben will, wenn man die Perfektion ad infinitum treiben will...

    In dem Fall aber zu erwarten, dass der Verkäufer sein Teil zurücknimmt, auf die investierten Anteil zu verzichten und dann auf eigene Kosten einen neueren Ersatz zum Austausch zu besorgen, halte ich für jenseits überzogen. Als Verkäufer würde ich es hier sofort auf einen Rechtstreit ankommen lassen, denn hier gibt es nicht die Bohne einer Chance fürs Durchsetzen seitens des Käufers.

    Dass das MacBook Pro Dual Core der ersten Gen nur bis 2 GB Speicher verwenden konnte ist Bauart-bedingt und allgemein bekannt. Auch der Käufer sollte sich informieren.

    (Wie immer handelt es sich bei diesen Ausführungen um meine selbstverständlich unmassgebliche persönliche Ansicht, die keiner weiteren Kommentierung bedarf. Wem sie nicht passt, kann sie ohne weitere Kosten einfach ignorieren. :) )
     

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