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Laserpointer und die Justiz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von batrat, 3. März 2011.

  1. batrat

    batrat Wolpertinger

    http://www.abendblatt.de/hamburg/article1802231/Milde-Strafen-fuer-Blendattacke.html

    "Nicht auszudenken, was alles hätte passieren können, als Philip P., 19, und Kevin-Ken H., 18, mit einem Laserpointer vier Flugzeuge im Landeanflug und einen Polizeihubschrauber anvisierten. Diesen Irrsinn, angeklagt als "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr", verkaufen sie vorm Amtsgericht St. Georg indes als pubertären Lausbubenstreich. "Jugendlicher Leichtsinn?" Das klingt angesichts der Gefahr eines Absturzes geradezu putzig."

    Die Justiz aber ist gnadenlos: :boese:

    "Den vorbestraften Philip P. verurteilt sie zu zwei Wochen Jugendarrest, Kevin-Ken H. muss 30 Arbeitsstunden leisten. "

    Hamburg ist 800 km von München entfernt. Ich kann die beiden trotzdem bis hierher lachen hören. :eek:)
     
  2. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Was, wenn sie einen Mitschüler brutal niedergeschlagen hätten. Sollte dieses eine vergleichbares oder ein größeres Strafmaß verdienen. Wo verortest du diese »Möglichkeit eines Unfalls«. Sollte es ähnlich bestraft werden wie betrunken hinterm Steuer? Wie eine Vergewaltigung? Ein Jahr Gefängnis? Zwei? Stockhiebe? Die Hand, die den Laserpointer hielt, abhacken?
     
  3. McDil

    McDil Gast

    1/4 Jahr Reinigungsarbeiten im Flughafengebäude oder so ähnlich? Derartige "Strafen" finde ich sinnvoller als Jugendknast.

    Allerdings lässt sich die Frage, was man tun muss, um solchen Bubis die Risiken ihrer "Späße" klar zu machen, nur am Einzelfall entscheiden.
    Das im "bürgerlichen Rechtsempfinden" immer noch gegenwärtige Sühneprinzip ist sowieso extrem fragwürdig und als Richtschnur für ein angemessenes Strafmaß im Grunde völlig ungeeignet. Der Katalog der Strafen ist m.E. nur als Entlastung für völlig überlastete Gerichte zu entschuldigen, die sich aus Zeitmangel überhaupt nicht mit den Besonderheiten eines jeden Falles befassen können.
     
  4. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Im Jugendstrafrecht wird nach Täter und nicht nach Tat geurteilt.
     
  5. maximilian

    maximilian Active Member

    Hatten wir das nicht schon? Diese „Laserpointer-gegen-Flugzeuge-Todesgefahr“-Schlagzeilen bauschen eine fast inexistente Gefährdung zum schlimmstmöglichen Verbrechen auf. Warum auch immer.

    Als das letztes Jahr schonmal groß in den Medien war, habe ich einen Selbstversuch durchgeführt, denn ich wollte wissen, ob ich dadurch tatsächlich gefährdet bin. Ein Kollege sollte im Hangar auf zehn Meter Entfernung versuchen, mir ins Auge zu leuchten. Er hat das selbst auf die kurze Entfernung nicht wirklich (bzw. nur für Sekundenbruchteile) geschafft, obwohl sich sich das Flugzeug nicht bewegt hat, denn der fein gebündelte Strahl des Laserpointer reagiert auf das leisteste Zittern. Alles was ich gesehen habe, war ein grünes Flackern. Das ganze auf einen Kilometer Entfernung, von der Seite und bei einem Flugzeug im Landeanflug, welches ca. 300km/h schnell ist, dürfte kaum mehr wahrnehmbar sein. Nach vielen Versuchen konnte ich ein Foto machen, bei dem sich die Kamera auf die Helligkeit des Lasers einstellen konnte. Die Instrumente erscheinen dadurch zwar sehr dunkel, sind aber trotzdem ablesbar.

    Für mich kam ich zu dem Schluß, dass ich auf den 30km Strassenverkehr zwischen Flugplatz und Wohnort erheblich mehr gefährdet bin, als durch Schwachköpfe mit Laserpointern. Vielleicht ist es für einen Polizei- oder Rettungshubschrauber aus kurzer Distanz gefählich, aber nicht für „normale“ Flugzeuge. Sie sollten lieber härter gegen gefähliches Verhalten im Strassenverkehr durchgreifen, dadurch sterben immer noch mehr als 3000 Menschen jedes Jahr alleine in Deutschland. Im Gegenzug wage ich zu behaupten, dass durch „Laserpointerattacken“ gegen den Luftverkehr niemals jemand zu Tode kommen wird.

    [​IMG]
     
  6. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Und was ist mit 100 KW Laserpointern?
     
  7. batrat

    batrat Wolpertinger

    Hmm..

    Dann fühle ich mich durch die Medien und Gerichte flalsch informiert. :meckert:
    Danke für die Aufklärung. :)

    P.S: Kann es sein, dass dein Laserpointer zu schwach war ? :confused:
     
  8. McDil

    McDil Gast

    "schlimmstmöglich" lasse ich mal dahin gestellt.

    Andererseits gehe ich davon aus, dass sich jeder Mensch bei allem was er tut irgend etwas denkt.

    Was denkt sich also jemand, der mit einem Laserpointer das Cockpit eines Verkehrsflugzeugs anpeilt?

    Nicht dass ich schon "Agressivität an sich" unter Strafe stellen möchte, aber wer weiß: Vielleicht gibt es ja demnächst aus China "bessere" Laserpointer? . . .
     
  9. maximilian

    maximilian Active Member

    Weil ich ein gesetzestreuer Mensch bin, besitze ich natürlich nur einen Laserpointer der Klasse III, die man in Deutschland legal erwerben und verwenden darf. Es gibt natürlich stärkere Laserpointer als diese. Allerdings divergieren die Strahlen dieser Laserpointer relativ stark, so dass bei realistischen Entfernungen zu Flugzeugen im Cockpit von einem 100mW Laserpointer nicht mehr ankommt, als von meinem 1mW Spielzeug in 10m Entfernung (auch wenn sich der Blender (diesmal bedeutet das Wort etwas anderes als bei Guttenberg...) direkt an den Flughafenzaun stellt, kommt er kaum näher als vielleicht 200m heran).

    Wenn Du ein paar Beiträge von Amerikanern in Luftfahrt-Foren kennen würdest, wüsstest Du, was ich meine. Die wollen diese Laserdeppen mehrheitlich auf dem elektrischen Stuhl sehen.

    Immer schön optimistisch .. wobei das doch sonst nicht Deine Art ist. In Esslingen haben sie letztes Jahr einen erwischt, der vom Balkon aus landende Flugzeuge angeleuchtet hat. Er wollte seinem Kind (seinen Kindern?) die Reichweite von seinem Laserpointer demonstrieren (wobei die Flugzeuge an seinem Wohnort in einer Entfernung von ca. 3km vorbeifliegen). Gedacht hat er sich also was, aber zu Ende gedacht hat er nicht.

    Die peilen nicht das Cockpit an, sondern das Flugzeug überhaupt. Auf die Entfernungen geht auch gar nichts anderes, da kann man froh sein, wenn man den Laserpunkt auf dem angeleuchteten Objekt überhaut sieht.Das sich noch dazu mit 300km/h oder mehr bewegt. Um in kritischer Flugphase wirklich ins Cockpit zu leuchten und die Piloten zu blenden, müsste man sich auf oder unmittelbar neben die Landebahn stellen. Wenn jemand das macht, lautet die Anlage aber auf Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch und Terrorismus.

    Wie gesagt, bei den bisher erwischten Übeltätern (sowohl in Deutschland, als auch in anderen Ländern - in Großbritannien z.B. gibt es dafür inzwischen automatisch eine Haftstrafe nicht unter sechs Monaten) war es Neugier und Spieltrieb und keine zerstörerische Absicht. Die Deutsche Justiz hat bisher auch immer dementsprechend erkannt. Etwas anderes wäre es, wenn jemand aus nächster Nähe einen Hubschrauber (das können dann nur Polizei- oder Rettungshubschrauber sein, an andere kommt man als Normalbürger nicht nah genug heran) blenden würde. Da besteht ernste Gefahr (der Pilot kann nicht wie wir einfach am Autopiloten einen Go-Around-Knopf drücken, der ein automatisches Durchstartmanöver einleitet), denn einen Hubschrauber kann man nur ein paar Sekunden lang mit geschlossenen (oder eben geblendeten) Augen unter Kontrolle halten. Da würde die Anklage wohl auf versuchten Mord oder versuchte fahrlässige Tötung (falls es sowas gibt) lauten.

    Und ja: In China gibt es tatsächlich Laserpointer mit (zumindest angeblich) relativ hohen Leistungen. Da ist inzwischen der Zoll aber „highly alerted“, so dass die Chancen auf einen Eigenimport per Post eher schlecht stehen. Wer sich sowas dennoch beschafft und damit auch Flugzeuge anleuchtet, der wird sich tatsächlich den Vorsatz vorwerfen lassen müssen.
     
  10. batrat

    batrat Wolpertinger

    Da hat doch glatt jemand meine Aussage Hr. Dill untergeschoben. :biggrin:
     
  11. maximilian

    maximilian Active Member

    So leicht macht man beim CopyPasten Fehler :eek:) EHRLICH unabsichtlich. Verteidigungsministerehrenwort drauf :p Habs auch schon verbessert. Und angeboten, von allen Ämtern zurückzutreten. Aber sie lassen mich nicht.
     
  12. McDil

    McDil Gast

    Ämter sind wie Hundescheiße an den Schuhsohlen.
     

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