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klasse Sache, das mit der Künstlersozialversicherung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von maiden, 10. Januar 2008.

  1. maiden

    maiden Lever duat us slav

    in einem Rundschreiben eines großen deutschen Konzerns steht heute geschrieben:

    "aufgrund der zusätzlichen Kosten und des mit der Feststellung abgabepflichtiger Vorgänge verbundenen Verwaltungsaufwandes sind grundsätzlich keine Aufträge an natürliche Personen (einschließlich Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Einzelfirmen) zu vergeben, die der Abgabepflicht nach KSVG unterliegen."

    Tolle Sache, was?
    Das bedeutet, die Regelungen der KsK macht etliche Grafiker, Fotografen und Bildbearbeiter brotlos, bzw, sorgt dafür, daß sie von diesem Konzern keine Aufträge mehr bekommen. Andere Unternehmen werden es sicher (bald) ähnlich regeln.

    Der Aufwand, der getrieben werden muß um die Abgaben zu berechnen, ist einfach zu groß. Durch die völlig hirnrissigen Regelungen müssen in allen Unternehmen, die in irgend einer Weise mit Werbung zu tun haben, bürokratisch aufwendig Abrechnungen für die KsK erstellt werden.

    Unternehmen A wirbt für seine Produkte, beauftragt dafür eine oder mehrere Agenturen. Diese wiederum beauftragt Grafiker, Fotografen (der wiederum einen Bildbearbeiter/Retuscheur). Jedes einzelne Unternehmen, jeder Auftragnehmer muß nun Abrechnungen für die KsK erstellen und Beträge abführen.

    Wie bescheuert muß man sein, um solche Gesetze zu machen?
     
  2. dimoe

    dimoe New Member

    Es ist nicht zufällig RTL oder SAT1, die vor ein paar Wochen vom Gericht verdonnert wurden auch für Dieter Bohlens Teilnahme an einer Show Sozialabgaben zu zahlen?

    Ansonsten ist KSK doch Super, ein Freiberufler bekommt die Hälfte seiner Beiträge vom Staat!
     
  3. maiden

    maiden Lever duat us slav

    jo, und manche Freiberufler bekommen keine Aufträge mehr (siehe oben)
     
  4. batrat

    batrat Wolpertinger

    "aufgrund der zusätzlichen Kosten und des mit der Feststellung abgabepflichtiger Vorgänge verbundenen Verwaltungsaufwandes sind grundsätzlich keine Aufträge an natürliche Personen (einschließlich Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Einzelfirmen) zu vergeben, die der Abgabepflicht nach KSVG unterliegen."

    Soll heissen : Wenn der Künstler eine GmbH aufmacht, dann bekommt er Aufträge, weil dann keine Abgaben anfallen. :confused: :confused:

    Scheiss Gesetzeswirrwarr. :meckert:
     
  5. friedrich

    friedrich New Member

    Richtig... aber dann hat er den Ärger am Hals, den eine GmbH so mit sich bringt (19% MwSt., Bilanzpflicht, höhere Steuerberaterkosten, evtl. Gewerbesteuer, volle Sozialabgaben, relativ schnell eintretender Konkurs) - und muß also seine Preise erhöhen, um klarzukommen.
     
  6. maiden

    maiden Lever duat us slav

    so isses. Die Flucht wäre also teuer. Für einen Freiberufler ohnehin unmöglich.
     
  7. batrat

    batrat Wolpertinger

  8. basilikum

    basilikum New Member

    Hallo maiden,
    würdest Du auch Ross und Reiter nennen, wer so eine Unsinn ausspricht,
    aber im Prinzip ist das auch egal weil es billige Polemik ist, das Gesetz
    dazu gibt es schon eine halbe Ewigkeit, nur dass es bisher halbherzig
    durchgesetzt wurde. Es ist halt so , dass die Verwerter von künstlerisch-
    publizistischter Produkte künftig mit intensiverer Überprüfung rechnen
    müssen.
    Dabei ist es übrigens egal, ob der jenige, der die Leistung erbringt, selber
    in der Künstersozialkasse ist oder nicht. Der Verwerter muss so oder so
    zahlen, und kann sich demnach z.B. nicht einen Fotografen aussuchen, der
    nicht in der KSK ist, bzw. kann es zwar, aber würde ihm nichts nützen.

    Bin selber in der KSK und finde die Entwicklung sehr bedenklich, weil es gegenüber den Kunden mitunter sehr erklärungsbedürftig ist,
    bzw auch mit Kosten verbunden ist.

    Im übrigen wäre mir manchmal auch nach einen Rundschreiben.... :moust:


    basilikum
     
  9. friedrich

    friedrich New Member

    Der Kunde muß zahlen, wenn er künstlerische Leistungen nutzt. Ob der Erbringer in der KSK ist oder nicht, ist dabei egal. Soweit richtig.
    Wichtig ist allein, ob er als Künstler auftritt. Wenn er allerdings eine GmbH gründet und sich als Werbeagentur ausgibt oder sich als Marketingberater bezeichnet und weiter Grafik macht, ist das aber keine Kunst mehr - und ist also auch nicht abgabepflichtig.
     
  10. basilikum

    basilikum New Member

    Sicher ist das eine ziemlich unfähre Verzerrung der Tatsachen und gehört
    auf den Prüfstand, von daher ist dein Einwand durchaus gerechtfertig, aber
    warum sieht der Gesetzgeber so etwas nicht?

    Ist unsere Lobby zu klein oder zu leise ???


    basilikum
     
  11. friedrich

    friedrich New Member

    Naja, dafür haben die WAs/MBs mit den anderen oben schon genannten Problemen zu kämpfen und sind daher (deutlich) teurer... Dafür müssen meine/Deine Kunden etwas Papierkram erledigen und rund 5% an die KSK abführen (und vor allem einen Steuerberater haben, der sich damit auskennt - ein MB in meiner Umgebung hatte einen Steuerberater, der keine Ahnung vom Werbegeschäft hatte - Pech gehabt, jetzt stottert er ab...).

    Künstler sind weiterhin die billigere Alternative, das muß man seinen Kunden klarmachen.
     
  12. basilikum

    basilikum New Member

    Wohl war, aber nicht wirklich befriedigend.

    basilikum
     
  13. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ob Künstler oder nicht, ist eine reine Auslegungssache. Ein Fotograf kann abgabenpflichtig sein, oder auch nicht. Ist er sein eigener Angestellter einer GmbH, ist er wohl nicht abgabenpflichtig, obwohl sich sein Tätigkeitsfeld in keinster Weise von einem nicht-GmbH-Fotografen unterscheidet. Für kleiner Fotostudios kann das Vorgehen und die Rechtslage auf die sdich KsK stützt das Aus bedeuten, wenn Auftraggeber sich zurückziehen.
     
  14. maiden

    maiden Lever duat us slav

    großer Konzern, 5 Buchstaben, erster B, die letzten vier osch.
    Mir erschließt sich nicht, warum das Unsinn sein sollte. Der Konzern hat beschlossen, keine Aufträge mehr an sogenannte Künstler, oder das was irgendwelche KsK-Hanseln und der Gesetzgeber dafür halten, zu vergeben. Das ist nunmal Fakt. Der Verwaltungsaufwand muß auch einem Konzern nicht zugemutet werden, insbesondere dann, wenn über einen Millionen-Werbeetat zahlreiche Auftragnehmer beschäftigt würden.

    Mir erschließt sich auch nicht, warum ein Werbefotograf, ungeachtet seines Tätigkeitsbereiches als Künstler eingestuft wird. So frei ist man in seinen Entscheidungen als Fotograf nicht immer, daß man seine Arbeit als künstlerisch betrachten könnte. Von den KsK-Hanseln kann nämlich auch niemand erklären, warum das Abfotografieren von Zündkabeln oder Steckern einen künstlerischen Anspruch erfüllen sollte. Aber darum geht es auch gar nicht. Es geht darum, möglichst viele Unternehmen abzuzocken. Dabei sind 5% kein Pappenstiel, sondern eine echte Belastung, insbesondere vor dem Hintergrund, daß dafür wieder ein immenser Verwaltungsaufwand betrieben werden muß.
     

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