1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

@jane.de.boy

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von 2112, 4. März 2004.

  1. neumi

    neumi New Member

    von jane.de.boy:
    ...irgendwie glaube ich ihr lest, träumt und vor allem phantasiert zuviel. das ist jetzt nicht speziell auf diesen beitrag bezogen sondern generell.


    sowas von krass aber auch!

    ja ist denn heut schon sommerloch???
     
  2. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Aaaaahrgl! Ich lass ihn einschläfern, ich schlag ihn tot! Ich überfahr ihn mit seinem eigenen Golfwagen!
     
  3. neumi

    neumi New Member

    lol!
    der kerl hätt mal nen eigenen thread verdient.
    mein geheimtip für 2010.

    :D
     
  4. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    liebe Güte! Hätte ich gedacht, dass die Erwähnung des Begriffs Kampfhund hier so ein Gebell auslöst, hätte ich vielleicht Langhaardackel gesagt. Auch falsch? O je, drei weitere Seiten Kommentar.

    Aber in der Sache hat Akiem recht. Es ist auch ganz einfach: Hundeverordnungen sind Gefahrenabwehr, also Polizeirecht. Das ist Ländersache. Der Bund hat da nix zu sagen.

    Amen.

    Wer´s nicht glaubt, sollte mal die Polizisten genauer anschauen (einfach mal an die Zellentür klopfen, dann kommen die schon gelaufen) Auf der Uniform ist ein Landeswappen drauf.

    Roger, Ende und aus.
     
  5. Macowski

    Macowski New Member

    Ich geb' ne Runde "Bonzo" aus. :rolleyes:
     
  6. akiem

    akiem New Member

    >>>..und nochmal (17.): nach der bundesrepublikanischen hundverordnung sind bullterrier KEINE gefährlichen hunde...<<<

    das war dein 2. posting darum ging es!


    und jetzt zeige uns die "bundesrepublikanische hundeverordnung" für gefährliche hunde und die "bundesrepublikanische hundeverordnung" wo der bullterrier nicht draufsteht..
    die gibt es nicht.
    ganz einfach.

    und jetzt geh katzenfutter kaufen:)
     
  7. akiem

    akiem New Member

    na also es gibt die bundesrepublikanische verordnung für gefährliche hunderassen nicht. genau das haben wir hier geschrieben :))

    nicht vergessen brekkies (katzenfutter) besorgen :)
     
  8. Duc916

    Duc916 New Member

    Wie seid ihr denn drauf?

    Natürlich gibt es eine sogenannte Tierschutz-Hundeverordnug des Bundes

    Da steht unter anderem:

    §11 TierSchHuv

    Zitat:

    Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen.

    Zitatende.

    Ländersache ist es festzulegen, welche Rasse unter Maulkorbzwang, Leinenzwang, Wesensprüfung usw fallen.

    So haben also sowohl Bund wie auch Land eine Hundeverordnung.
    Der Bund liefert die groben Richtlinien, die konkrete Ausgestaltung ist Ländersache.
     
  9. Duc916

    Duc916 New Member

    Mit der kleinen Ausnahme, daß du die Bullterrier explizit ausnimmst, der §11 aber nicht.

    :D
     
  10. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    @Duc916: In der von Dir zitierten Verordnung geht es um Tierschutz. Das ist Zuständigkeit des Bundes. (auch der § 11 dient dem Schtz der armen Kläffer)

    In den (Länder-) verordnungen zu den Kampfunden oder gefährlichen Hunden oder wie auch immer geht es um Gefahrenabwehr. Das ist Ländersache.

    Und - soweit meine durch Fett- und Großbuchstaben arg strapazierten Augen richtig gelesen haben, ging es Akiem darum.

    Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren. Von kompetenter Seite ;-)
     
  11. p.i.t.

    p.i.t. Ural-Silber

    kann hier jemand die zusammenfassung des techtelmechtels posten? ich versteh überhaupt nichts mehr - sind pitbulls nun kampfhunde? sind pits auch kampfhunde? müssen hunde nun ihren nick ändern? muss ich an der leine gehalten werden?

    :confused: :confused: :confused:
     
  12. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Das Fazit: Manche brauchen einen Maulkorb :)
     
  13. Macci

    Macci ausgewandert.

    Pits dürfen Janes beißen und sich der Unterstützung von akiems bewußt sein, da es für Bullterier seitens des Bundes nur eine Schutz-, aber keine Gefahrenverordnung gibt. Eine Nickänderung unter der gleichzeitigen Verwendung von Pit und Bulle ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer Aggressionssteigerung auszugehen.

    :D
     
  14. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Vielleicht kommt Usires auf diese Weise noch zu einem Zitat aus "Amores Perros" :)
     
  15. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    wenn du versprichst, nie mehr Fettdruck und große Buchstaben zu benutzen, verrate ich es Dir.
     
  16. neumi

    neumi New Member

    ging wohl in den falschen hals, aber was soll's?!
    auch dir einen guten morgen.
     
  17. starwatcher

    starwatcher New Member

    zusammenfassung:

    1. der hund ist immer an einem ende der leine (sollte er jedenfalls sein), am anderen ende ist manchmal ein apple user

    2. hunde können beissen (herrchen auch)

    3. Länder erlassen verordnungen

    4. der bund besteht aus ländern

    5. es gibt unterschiedliche auffassungen, die sich auch in diskussionen schlecht auf einen nenner bringen lassen

    6. es gibt gross- und kleinschreibung

    7. es gibt sachliche und unsachliche argumente

    hab ich was vergessen?
     
  18. p.i.t.

    p.i.t. Ural-Silber

    Vielen Dank macci!! Hiermit verspreche ich, dass ich mich mit Bullen weder kreuzen noch sonst irgendwie in Verbindung bringen werde! Für Aggressionssteigerung reicht das Forum bisweilen vollauf!!!
     
  19. Macci

    Macci ausgewandert.

    :D
    schau nochmal genau hin...
     
  20. Duc916

    Duc916 New Member

    Der Tierschutz ist laut Grundgesetz Sache des Bundes.
    Die Länder können keine eigenen Gesetze oder Verordnungen bezüglich des Tierschutz erlassen.
    Der Umweg über die "Gefahrenabwehr" war also notwendig, da sich die Länder nicht auf einen einheitlichen Standard einigen konnten (oder wollten). Ansonsten hätte man das auch problemlos in der Hundeverordnung des Bundes unterbringen können.

    Der ausgeprägte Föderalismus in Deutschland hat eben nicht nur Vorteile.

    :D
     

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