1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Ich nehm´s zurück!

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von henningberg, 23. Juli 2002.

  1. henningberg

    henningberg New Member

    Wen´s interessiert:

    In einem anderen Beitrag habe ich die Meinung vertreten, man dürfe ein Programm, das man nur einmal lizenziert hat, auf mehreren Rechnern installieren, solange nur einer gleichzeitig mit diesem Programm arbeitet.
    Das stimmt leider so nicht (mehr?).
    Man muß zu diesem Zweck die eine Installation löschen und darf dann erst am anderen Rechner das Programm neu installieren.
    Im Einzelfall liegt´s natürlich im Detail und kann hier sicher nicht abschließend dargestellt werden. Ich möchte nur verhindern, daß sich jemand illegal verhält, der das eigentlich gar nicht will.
    Wer sich für´s Urheberrecht an Software interessiert, kann sich hier schlau machen:

    http://www.marketing.uni-essen.de/studium/hilfen/download/RechtSkriptHoeren.pdf

    http://www.uni-giessen.de/hrz/veroeff/login973/urheber.html

    http://www.theparallax.org/wissen/law/rechtlich1.html

    www.pc-ware.de/pcware/select/files/softwarelizensierung.doc

    Sorry, wenn ich Verwirrung gestiftet habe.

    Henning
     
  2. Also doch die Lizenzen lesen :) - oftmals ist es gestattet.
     
  3. henningberg

    henningberg New Member

    die aber - nach wie vor - in der Regel unwirksam sind,

    http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/bd96_h12.htm

    http://www.bettinger.de/datenbank/computerrecht.html

    und - lesenswert:

    http://www.rohrlich.de/texte/rohrlichde/lizenzen.htm

    daraus das Fazit:
    "IV. Fazit

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die heute herrschenden Meinung[xl] den Kauf von Standardsoftware als Sachkauf wertet und dementsprechend Kaufrecht anwendet. Die Versuche der Softwareindustrie, mittels Lizenzbedingungen einen Nutzungs- oder gar Mietvertrag zustande kommen zu lassen, nehmen trotz der heutzutage vorherrschenden Rechtslage kein Ende. Durch uneinheitliche Regelungen und unwirksamen Klauseln entsteht nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für die Softwarehersteller eine unsichere Rechtsposition.

    Jedenfalls sind die Lizenzbedingungen in aller Regel nicht in den Kaufvertrag einbezogen. Selbst bei einer hypothetischen Einbeziehung der Lizenzbedingungen wären diese zumeist mit dem deutschen Recht nicht vereinbar und daher unwirksam. Der eigentliche Zweck, einen umfassenden urheberrechtlichen Schutz zu schaffen, wird bereits durch die §§ 69a ff. UrhG in hinreichendem Maße gewährleistet.

    Wenn die Softwareindustrie schon nicht bereit ist, ganz auf die Lizenzbedingungen zu verzichten, müsste sie diese zumindest an die geltende Rechtslage anpassen und sich nicht darauf beschränken, lediglich die amerikanischen Original-Bedingungen zu übersetzen."

    Nette Tatsache am Rande: Unwirksam einbezogene AGBen kann man dadurch wirksam machen, indem man sich daran hält. Das ist interessant für diejenigen Klauseln, die dem Verbraucher etwas erlauben.

    Henning
     
  4. Wenn mir der Rechteverwerter einer Software eine Mehrfachinstallation seiner Software gestattet, ist es mir doch wurscht, ob das irgendwelchen AGB-Richtlinien wiederspricht.

    PS: Deine Links schenke ich mir jetzt, habe ich keine Zeit für - da schaue ich vielleicht mal heute Abend rein :)
     
  5. klapauzius

    klapauzius New Member

    Soviel zur Theorie.

    In der Praxis würde man dann also - jetzt einfach mal einen hypothetischen Fall konstruiert - wenn Software Update den Dienst verweigert, weil man kein Original hat ODER das Original mehrmals installiert wurde, die entsprechende US-Firma in Deutschland verklagen.

    Da freut sich die Rechtsschutzversicherung.
     
  6. henningberg

    henningberg New Member

    Wenn Du auf Lieferung eines Updates klagst, ohne das Programm gekauft zu haben, freut sich wohl eher der Staatsanwalt...
     
  7. klapauzius

    klapauzius New Member

    Der deutsche oder der amerikanische ? :)

    Ich meinte eher, OS X einmal kaufen, auf drei Mac's installieren und dann - vielleicht irgendwann mal - feststellen, dass Software Update auf dem 2. und 3. Mac das überprüft und dementsprechend den Dienst verweigert.
     
  8. Wenn Du in deutschland klagst hast Du verloren - darum gehts doch in diesem Threat ;)
     

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