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Grafik-Design als Freiberufler -- Reine Fnanzamts-Willkür?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Trankyky, 8. November 2003.

  1. ughugh

    ughugh New Member

    >>Grafik-Design als Freiberufler -- Reine Fnanzamts-Willkür?<<

    Ja. Ist aber wirklich nichts neues.
     
  2. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Wenn Freiberufler ab 2004 Gewerbesteuer zahlen sollen, ist das eh egal wie du Dich bezeichnest.

    Fakt ist nur eins.

    Der Staat will immer nur mehr Geld von Dir als Du selbst einnimmst.
     
  3. Kay-Uwe

    Kay-Uwe New Member

    ... meine Frau ist als Lektorin Freiberuflerin, aber Umsatzsteuerpflichtig. Ich bin als Freiberufler (noch) nicht UmSt pflichtig. Das ist der einzige Unterschied. Ab nächstem Jahr ist es dann aber wahrscheinlich eh wurscht. Auch MwSt zahlen wir z.T. schon, obwohl das bisher völlig out war.
    => wie schon oben erwähnt: haupsache das Finanzamt treibt immer neue Geldquellen ein. Da ist jedes Mittel recht, auch wenn mal schnell die (Grund)-Gesetze geändert werden ... ;(
     
  4. much75

    much75 New Member

    als selbstständiger grafiker mit "künstlerischer arbeitsweise" kommt man in den genuss des ksk.
    gewerbe nicht anmelden, oder handelst du mit guetern? siehe dazu agd (allianz deutscher designer), ansonsten e-lancer (http://www.e-lancer-nrw.de/)

    viel erfolg fuer ksk
    andreas
     
  5. Trankyky

    Trankyky New Member

    Hi zusammen.

    > ughugh: Klasse, Dank für Deinen konstruktiven Beitrag als Premium. :-/
    Konnte im Archiv nichts passendes auftreiebn daher der Post.

    > An alle anderen hilfreichen Antworten:
    Jo, das mit der Gewerbesteuer ab demnächst ist mir auch klar. Aber das mit der Künstlersozialkasse möchte ich doch gerne in Anspruch nehmen, und dazu darf ich's eben nicht per Gewerbe treiben. Ich sehe es genauso, dass ein Grafik Designer, der nicht ausschließlich Produktionsabläufe überwacht, mit dem Großteil seines Schaffens eine "schöpferische Leistung" erbringt. Die auch so anerkannt werden müsste. Aber hier scheiden sich anscheinend wirklich die Amtsgeister. Ich sammle eben gerade Argumentationen zum Durchboxen. Dank für den e-lancer Tipp.

    thx + so long, Trankyky
     
  6. ughugh

    ughugh New Member

    >>> ughugh: Klasse, Dank für Deinen konstruktiven Beitrag als Premium. :-/
    Konnte im Archiv nichts passendes auftreiebn daher der Post. <<

    Du hast eine Frage gestellt, ich habe die Frage beantwortet. Hier gilt nunmal nicht gleiches Recht für alle.

    Dabei ist es unrelevant was Du "auch so siehst" - der Freiberuflerstatus wurde in erster Linie z.B für Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, also beratende Berufe, geschaffen, ob Du als Grafiker dazu gehörst, entscheiden Beamte nach Nase - egal was Du an "Argumenten zum durchböxen" anzubieten hast - da kann es Dir passieren, daß Du nicht anrerkannt wirst, Dein Büro-Kollege eine Tür weiter aber schon.

    Also ist die Lösung recht einfach: Kein Gewerbe anmelden, beim Finanzamt als Freiberufler aufschlagen, und beten, daß man den richtigen Sachbearbeiter erwischt, denn es ist persönliches Empfinden, ob Du mit der Bereitstellung von Katalogdaten (z.B.) hauptsächlich schöpferisch (Gestaltung) oder eben Wertschaffend (Datenübergabe) bist - so kenne ich einen Grafiker, der erreichte für einen Teil seiner Arbeiten einer Anerkennung, für den überwiegenden Teil, der aus Satzarbeiten bestand, aber nicht.

    Ansonsten kann man auch mal schlicht bei freiberufler.net vorbeischauen.
     
  7. Trankyky

    Trankyky New Member

    Nä, wat is die Welt schlecht jebaut.
    Da hilft kein Seufzen, da muss ich dann eben einfach durch die Amtsmühle durch und bestmöglich informiert und vorbereitet den Amtsschimmel besänftigen.
    Danke ughugh,
    schö Trankyky
     
  8. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Nimm ein, zwei Zuckerl mit.
     
  9. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Noch'n Tipp:
    Ein anständiger Steuerberater macht das für Dich. Der weiss auch, an wen im FA er sich in Deinem Fall am besten wendet... Oft ist es ein kleines Telefonat (dem dann ein amtliches Schreiben folgt) des Steuerberaters, das Wunder bewirkt.

    Ciao
    Napfekarl
     
  10. AugustinusX

    AugustinusX Nachttischlampe

    Als Steuerberaterinnen-Lebensgefährte ewas dazu: Auch wenn man den einen Sachbearbeiter irgendwie "rumgekriegt" hat, muss das nicht zwangsläufig heissen, dass der Freiberufler-Status über die nächste Betriebsprüfung hinaus erhalten bleibt.
    Je nachdem was unser Grafiker in der Zwischenzeit für Aufträge abgearbeitet hat, kann das durchaus im Nachhinein wieder als gewerblich eingestuft werden.
    Interessant fände ich in so einem Fall, was das für Konsequenzen hinsichtlich einer bereits vollzogenen Mitgliedschaft bei der KSK hätte.
    Hat da jemand Erfahrungswerte, wie genau die dort
    die Dinge regelmäßig abrüfen, nachdem man einmal aufgenommen wurde?
     
  11. petervogel

    petervogel Active Member

    ich bin seit 11 jahren in der ksk und schon immer als gewerbe angemeldet. damals hatte ich von dem ganzen kram eh keine ahnung und mein steuerberater sagte mir, dass ich mich als gewerbe anmelden muss. die ksk interessiert das überhaupt nicht. die interessiert ja nicht mal ein nachweis, was die tatsächlichen einkünfte waren. das muss man jedes jahr schätzen und kann eigentlich angeben, was man will. überprüft wurde da bei mir in 11 jahren noch nie etwas. viel rauskriegen werde ich da ja eh nicht, wenn es mal soweit ist. ich würde jedem raten auf alle fälle noch eine private rentenversicherung abzuschliessen, wenn er im alter nicht am hungertuch nagen wil.
    peter
     
  12. twotothree

    twotothree New Member

    ... stimmt. Ich bin seit 13 jahren bei der KSK (ohne Gewerbe). Die ersten 5 Jahre sind quasi eine Probezeit, ohne ein Mindesteinkommen aus rein künstlerischer Tätigkeit. Dannach muß die künstlerische Tätigkeit Haupteinnahmequelle sein und nicht unter ein Mindestmaß (sind´s noch 7.500€/Jahr?) fallen. Und wie Peter sagt, jedes Jahr im voraus eine Selbstschätzung der kommenden Einnahmen, mit der Möglichkeit zur Änderung im laufenden Jahr (weil man z.B. mal einen großen Auftrag hat oder ein halbes Jahr lang angestellt ist o.ä.)
     
  13. Trankyky

    Trankyky New Member

    Hi zusammen.

    Vielen Dank für Eure wertvollen Tipps.
    Stand der Dinge: Mittlerweile sieht mein Finanzamt kaum noch Probleme mit einer freiberuflichchen Selbstständigkeit als Grafiker, stützt sich jedoch bei der Beurteilung auf ergangene Urteile und interne Rückfragen bei Betriebsprüfern. Wird aber wohl klappen, Didot sei Dank :)

    Zur KSK: Nach einem Telefonat sehen die mich auch als Grenzfall. Nach eigenen Angaben gibt es dort interne Komissionen, die gerade Grafiker und deren künstlerischen Anspruch anhand der eingesendeten Arbeitsproben beurteilen und dann den Daumen hoch oder runter heben. Sehe aber ebenfalls im Grunde genommen keine Probleme, dort anzukommen. Wäre natürlich fatal, wenn nach einigen Jahren eine Rückzahlung aufgrund von überwiegend doch gewerblich eingestufter Tätigkeit eingefordert werden sollte. Das kann schmerzlich teua werden. Na ja, warum immer mit dem Schlimmsten rechnen, ich fange ja schließlich gerade erstmal an und sollte und werde positiv in die Zukunft blicken. Esrtens in meine, zweitens in die unseres Bürokratenstaates.

    schö Trankyky
     

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