1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Gewährleistung bei Software

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von deumel, 16. Dezember 2001.

  1. deumel

    deumel New Member

    Nur so am Rande, vielleicht ist ja wer da der sich auskennt. Ab 1.1. gilt ja die neue Händlergewährleistungszeit von 2 Jahren. Gilt das auch für Software? Also wenn ich mir Ende 2002 das tolle supergünstige Update auf MacOs 10.2 für 199,- ¬ bei Gravis kaufe und 8 Monate später Probleme damit habe, kann ich dann zu Gravis gehen und mein Geld zurück verlangen?? Wie ist das im Moment überhaupt, eigentlich ist mindestens 6 Monate, wieso können die Hersteller dann ihre Leistungen auf 90 Tage beschränken? Fragen über Fragen......
     
  2. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Knifflige Frage.

    Ist was für Rechtsanwälte.

    Ich gehe davon aus,das ein Umtausch immer dann möglich ist,wenn physikalische Fehler auftreten,die die Installation behindern bzw. unmöglich machen.

    Das große alte Problem besteht darin,das wir nach dem Kauf die SW installieren wollen und erstmal die Lizenzbedingungen akzeptieren müssen.Die berufen sich aber in den meisten Fällen auf amerikanische Gerichtsbarkeit.Und da liegt der Hase im Pfeffer.Entweder man schaltet erst mal seinen Anwalt ein und läßt den das alles prüfen oder man klickt auf "akzeptieren"und installiert das Teil,womit man sich dann in der schönsten Rechtsunsicherheit befindet.Denn erst dann kann man erkennen,ob sich der Kauf gelohnt hat und wenn nicht,kann man irgendwo in Arizona klagen gehen.
     
  3. maiden

    maiden Lever duat us slav

    Soweit ich weiß leben wir in Deutschland. Hier gilt deutsches Recht und Gesetz. Die Lizensbestimmungen können da aussehen wie sie wollen. Produkthaftungsgesetze und Garantiebestimmungen bleiben davon unberührt. Wenn eine CD nicht funzt kann man sie zurückbringen. Ob allerdings die Durchsetzbarkeit von Garantieansprüchen bei fehlerhafter Software funktioniert, ist was anderes. Wenn Software voller Bugs ist hat der Hersteller ja noch ein Nachbesserungsrecht. Wenn versprochene Funktionen fehlen sollte man eigentlich vom Kauf zurücktreten können. Da könnte dann sogar der Vorwurf der Täuschung im Raume stehen.
     
  4. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    Ganz easy, du hast 2 Jahre Gewährleistung auf GEbrauchsgüter. VERbrauchsgüter (bücher, software) sind davon ausgeschlossen, du kannst also nicht ein buch kaufen und lesen und dann zurückbringen.

    Wohl sind die Verbrauchsgüter ins Fernabsatzgesetz aufgenommen worden, d.H. du kannst Software, die über den Versand bestellt worden ist zurückgeben.

    Im Grunde sind die 6 Monate einfach auf 2 Jahre ausgedehnt mit dem Zusatz das statt der Wandlung nun der Rücktritt möglich ist. Zudem sind diese berühmten zwe Reparaturversuche jetzt nicht mehr auf einen Defekt begrenzt. (Früher mußte halt 2x der Brenner kaputt gehen, bevor ich auf Umtausch/Rücktritt/Minderung bestehen konnte. Jetzt z.B. 1x der Brenner und 1x der Prozessor)

    Die beschränkung dieser Leistung ist gesetzeswidrig, der Händler kann halt nur die Laufzeiten EIGENER Leistungen nach Gutdünken festlegen, nicht aber die gesetzlichen Fristen ändern.

    Zudem ist die Gewährleistung auch auf gebrauchtwaren, die vom Händler gekauft wurden anzuwenden. Hier kann sie aber auf 1 Jahr begrenzt werden.

    BTW, bei Gravis gilt der ganze Kram bereits seit dem 01.12.2001 (man will ja vor Weihnachten auch was verkaufen).

    So, und schon isses wieder ein Roman geworden :)

    Gruß Patrick
     
  5. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Na ,jetzt ist es doch noch ne kluge Rechtsecke geworden

    guten Advent noch
     
  6. deumel

    deumel New Member

    Ja ist doch auch mal was feines, ich bin halt bemüht das Niveau des Forums in neue Höhen zu treiben ;-).....

    wobei natürlich zu klären wäre, ob juristische Fragen nicht ehr das Niveau senken......
     
  7. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Noch ein paar solcher Postings und Du bist langsam reif für die Bakschisch-Chaos-Anstalt :))
     
  8. 2112

    2112 Raucher

    Sie an, Haralt hat Jura studiert.
     
  9. deumel

    deumel New Member

    Hihih haaaaaaa, alles sooo toll hier, grrmpf, geifer
    *inzwangsjackzwängundweggetragenwerd*
     
  10. deumel

    deumel New Member

    Nur so am Rande, vielleicht ist ja wer da der sich auskennt. Ab 1.1. gilt ja die neue Händlergewährleistungszeit von 2 Jahren. Gilt das auch für Software? Also wenn ich mir Ende 2002 das tolle supergünstige Update auf MacOs 10.2 für 199,- ¬ bei Gravis kaufe und 8 Monate später Probleme damit habe, kann ich dann zu Gravis gehen und mein Geld zurück verlangen?? Wie ist das im Moment überhaupt, eigentlich ist mindestens 6 Monate, wieso können die Hersteller dann ihre Leistungen auf 90 Tage beschränken? Fragen über Fragen......
     
  11. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Knifflige Frage.

    Ist was für Rechtsanwälte.

    Ich gehe davon aus,das ein Umtausch immer dann möglich ist,wenn physikalische Fehler auftreten,die die Installation behindern bzw. unmöglich machen.

    Das große alte Problem besteht darin,das wir nach dem Kauf die SW installieren wollen und erstmal die Lizenzbedingungen akzeptieren müssen.Die berufen sich aber in den meisten Fällen auf amerikanische Gerichtsbarkeit.Und da liegt der Hase im Pfeffer.Entweder man schaltet erst mal seinen Anwalt ein und läßt den das alles prüfen oder man klickt auf "akzeptieren"und installiert das Teil,womit man sich dann in der schönsten Rechtsunsicherheit befindet.Denn erst dann kann man erkennen,ob sich der Kauf gelohnt hat und wenn nicht,kann man irgendwo in Arizona klagen gehen.
     
  12. maiden

    maiden Lever duat us slav

    Soweit ich weiß leben wir in Deutschland. Hier gilt deutsches Recht und Gesetz. Die Lizensbestimmungen können da aussehen wie sie wollen. Produkthaftungsgesetze und Garantiebestimmungen bleiben davon unberührt. Wenn eine CD nicht funzt kann man sie zurückbringen. Ob allerdings die Durchsetzbarkeit von Garantieansprüchen bei fehlerhafter Software funktioniert, ist was anderes. Wenn Software voller Bugs ist hat der Hersteller ja noch ein Nachbesserungsrecht. Wenn versprochene Funktionen fehlen sollte man eigentlich vom Kauf zurücktreten können. Da könnte dann sogar der Vorwurf der Täuschung im Raume stehen.
     
  13. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    Ganz easy, du hast 2 Jahre Gewährleistung auf GEbrauchsgüter. VERbrauchsgüter (bücher, software) sind davon ausgeschlossen, du kannst also nicht ein buch kaufen und lesen und dann zurückbringen.

    Wohl sind die Verbrauchsgüter ins Fernabsatzgesetz aufgenommen worden, d.H. du kannst Software, die über den Versand bestellt worden ist zurückgeben.

    Im Grunde sind die 6 Monate einfach auf 2 Jahre ausgedehnt mit dem Zusatz das statt der Wandlung nun der Rücktritt möglich ist. Zudem sind diese berühmten zwe Reparaturversuche jetzt nicht mehr auf einen Defekt begrenzt. (Früher mußte halt 2x der Brenner kaputt gehen, bevor ich auf Umtausch/Rücktritt/Minderung bestehen konnte. Jetzt z.B. 1x der Brenner und 1x der Prozessor)

    Die beschränkung dieser Leistung ist gesetzeswidrig, der Händler kann halt nur die Laufzeiten EIGENER Leistungen nach Gutdünken festlegen, nicht aber die gesetzlichen Fristen ändern.

    Zudem ist die Gewährleistung auch auf gebrauchtwaren, die vom Händler gekauft wurden anzuwenden. Hier kann sie aber auf 1 Jahr begrenzt werden.

    BTW, bei Gravis gilt der ganze Kram bereits seit dem 01.12.2001 (man will ja vor Weihnachten auch was verkaufen).

    So, und schon isses wieder ein Roman geworden :)

    Gruß Patrick
     
  14. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Na ,jetzt ist es doch noch ne kluge Rechtsecke geworden

    guten Advent noch
     
  15. deumel

    deumel New Member

    Ja ist doch auch mal was feines, ich bin halt bemüht das Niveau des Forums in neue Höhen zu treiben ;-).....

    wobei natürlich zu klären wäre, ob juristische Fragen nicht ehr das Niveau senken......
     
  16. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Noch ein paar solcher Postings und Du bist langsam reif für die Bakschisch-Chaos-Anstalt :))
     
  17. 2112

    2112 Raucher

    Sie an, Haralt hat Jura studiert.
     
  18. deumel

    deumel New Member

    Hihih haaaaaaa, alles sooo toll hier, grrmpf, geifer
    *inzwangsjackzwängundweggetragenwerd*
     
  19. deumel

    deumel New Member

    Nur so am Rande, vielleicht ist ja wer da der sich auskennt. Ab 1.1. gilt ja die neue Händlergewährleistungszeit von 2 Jahren. Gilt das auch für Software? Also wenn ich mir Ende 2002 das tolle supergünstige Update auf MacOs 10.2 für 199,- ¬ bei Gravis kaufe und 8 Monate später Probleme damit habe, kann ich dann zu Gravis gehen und mein Geld zurück verlangen?? Wie ist das im Moment überhaupt, eigentlich ist mindestens 6 Monate, wieso können die Hersteller dann ihre Leistungen auf 90 Tage beschränken? Fragen über Fragen......
     
  20. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Knifflige Frage.

    Ist was für Rechtsanwälte.

    Ich gehe davon aus,das ein Umtausch immer dann möglich ist,wenn physikalische Fehler auftreten,die die Installation behindern bzw. unmöglich machen.

    Das große alte Problem besteht darin,das wir nach dem Kauf die SW installieren wollen und erstmal die Lizenzbedingungen akzeptieren müssen.Die berufen sich aber in den meisten Fällen auf amerikanische Gerichtsbarkeit.Und da liegt der Hase im Pfeffer.Entweder man schaltet erst mal seinen Anwalt ein und läßt den das alles prüfen oder man klickt auf "akzeptieren"und installiert das Teil,womit man sich dann in der schönsten Rechtsunsicherheit befindet.Denn erst dann kann man erkennen,ob sich der Kauf gelohnt hat und wenn nicht,kann man irgendwo in Arizona klagen gehen.
     

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