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Garantiefall?

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von tom7, 4. April 2006.

  1. tom7

    tom7 New Member

    Hallo,

    mein G5 ist ca. 1 3/4 Jahr alt.
    Nun ist das interne Laufwerk defekt.
    Apple gibt, ich glaube, 1 Jahr Garantie.
    Wie verhält es sich mit den 2 Jahren Garantie auf alles Gekaufte?

    Gruß - tom
     
  2. derbaer

    derbaer New Member

    Nicht 2 Jahre Garantie, sondern 2 Jahre Gewährleistung !

    D.h. der Händler - nicht Apple, es sei denn Apple Store Kauf - steht für 2 Jahre nach dem Kauf dafür ein, dass das Gerät bei Kauf - genau, damals - ohne Fehler war.

    Rede also mit Deinem Händler, ob er den Austausch des internen Laufwerks (DVD-R oder HD) auf seine Kosten übernimmt. Eine HD sollte schon länger als 1 3/4 Jahre halten, beim DVD-R hängt es davon ab, ob Du viel gebrannt hast, ist halt ein Verschleissteil...aber bei normalen Gebraucht sollte es auch länger halten
     
  3. MacS

    MacS Active Member

    Wie schon derbaer sagte, Garantie und Gewährleistung (heisst eigentlich jetzt korrekterweise Sachmängelhaftung) ist noch lange nicht das gleiche. Unterschied liegt vorallem mit den juristischen Vetragspartnern.

    Garantie ist freiwillig und wird vom Hersteller ausgesprochen. Die Bedingúngen kann er daher auch selbst festlegen, z.B. Dauer und was darunter fällt. Bei der Gewährleistung/ Sachmängelhaftung ist dein Vetragspartner nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer!

    Beides kann und muss parallel laufen, also Garantie und Gewährleistung. Solange du aber Garantie hast, ist es immer besser, diese in Anspruch zu nehmen, weil bei der 2 jahrigen Gewährleistung die Beweislast bereits nach 6 Monaten nach Kauf umkehrt! Nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand, vorher ist es umgekehrt! Solange also dein Mac nicht älter als 12 Monate ist, greift sowohl die Garantie als auch Gewährleistung. Dennoch macht es Sinn, dann nur die Garantie in Anspruch zu nehmen, denn du musst in aller Regel dem Hersteller nicht beweisen, dass der Mangel bei Kauf bestand. Darüber hinaus greift nur noch die Gewährleistung.
     
  4. MacS

    MacS Active Member

    Um auf deinen Fall zurück zukommen: da nur die Gewährleistung noch greift, wird es sehr schwer, dem Händler zu beweisen, das der Mangel bei Kauf bestand. Schon deswegen, weil der Brenner bislang funktionierte... Dennoch würde höflich den Händler fragen...
     

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