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Garantie / Gewährleistung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Semmelberg, 7. August 2002.

  1. Semmelberg

    Semmelberg New Member

    Hallo zusammen!

    Ich befasse mich gerade mit dem Thema "Herstellergarantie". Irgendwie wird mir immer unklarer, was denn jetzt die 2-jährige Gewährleistung sein soll, die seit 1.1.02 auf alle Produkte besteht. Eine echte 2-jährige Garantie scheint es ja nicht zu sein, da viele Firmen immer noch nur 1 Jahr Garantie gewähren.

    Kennt sich jemand von Euch genauer aus?
     
  2. droffen

    droffen New Member

    Was ich so bei Apple gelesen habe, ist es so, das die Hersteller eine einjährige (oder auch nur 6 Monate) Garantie geben. Wenn Du dann etwas im Laden kaufst, so mußt der Verkaufer, d.h. der Ladenbesitzer, Dir dann die restlichen 12 Monate (bzw. 18 Monate) gewähren.
    Wie es aussieht, wenn Du direkt bei Apple kaufst, da bin ich nicht ganz sicher. Apple spricht immer nur von einer einjährigen Garantie.
     
  3. McMuehleck.Work

    McMuehleck.Work New Member

    Bei IBM sieht es so aus das Endkunden 2 Jahre Garantie bekommen, Firmenkunden nur 1 Jahr.
    Ich dachte auch immer die 2 Jahre seien EUweit bindend. Vielleicht muß man hier auf ein eindeutiges Urteil aus der Rechtsprechung warten bis das geklärt ist.
     
  4. cubeATfrankfurt

    cubeATfrankfurt New Member

    Nach der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 ist zwischen Verbrauchsgüterkaufverträgen (Definition in § 474 BGB) und anderen Kaufverträgen zu unterscheiden. Prinzipiell gilt für die meisten Kaufsachen eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB; Ausnahmen bspw. Hauskauf). Diese Gewährleistungsfrist kann nach § 475 Abs. 2 BGB bei einem Verbrauchsgüterkauf von Neuwaren auch nicht vertraglich (d.h. in den meisten Fällen das Kleingedruckte) unter die 24 Monate gedrückt werden. Im Verhältnis zweier Kaufleute untereinander sieht das schon wieder anders aus. Die können sich auch auf eine kürzere Gewährleistungspflicht einigen.

    Bei einer Gewährleistung von Apple ist zu unterscheiden, ob man direkt bei denen kauft (dann wohl 24 Monate) oder nicht (dann 24 Monate beim Händler, der dann wiederum evt. bei Apple Regreß nehmen kann). Alles andere ist freiwillig vom Hersteller, wenn man sich direkt an ihn unter Umgehung des Händlers wenden kann.
     
  5. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    Ok, ich faß es mal kurz im Klartext zusammen. Einer meiner obersten Bosse ist in dem Gremium, daß sich für den Kram verantwortlich zeichnet, insofern bin ich halbwegs fit.

    Diese 2-Jahrenummer, die in aller Munde ist, ist Gewährleistung.

    Der Händler gewährt hiermit die Funktion des Gerätes -nach den Maßgaben des Herstellers- für 2 Jahre. Haken ist nur das die Beweislast nach 6 Monaten auf den Käufer kippt. Dann muß der Käufer beweisen, das der Händler die Ware bereits mangelhaft über die Theke gegeben hat. Somit hat man praktisch nur 6 Monate Gewährleistung..... :-(

    Garantie hingegen wird vom Hersteller gewährt, umfaßt ein größeres Paket als Gewährleistung und beweisen muß man auch nichts. Gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibts übrigens nicht. Bis zum Jahresanfang gabs das Wort nicht mal im Gesetzbuch.....

    Verlaß dich beim Kauf eines Apple-Rechner lieber auf 1 Jahr Garantie, wer mehr möchte sollte über Apple-Care oder eine Elektrogeräte-Zusatzversicherung nachdenken.

    Gruß Patrick
     
  6. Folker

    Folker New Member

    Soll heißen, die Herren Politiker haben den dummen Wählern mal wieder ein Schwall heißer Luft ins Gesicht geblasen um das Vertrauen der Konsumenten in die Wirtschaft zu stärken - oder?
     
  7. Semmelberg

    Semmelberg New Member

    Danke für die Auskunft! Jetzt bin ich schlauer und frustrierter...
     
  8. *seufz* - interessante Info - danke.
     
  9. Semmelberg

    Semmelberg New Member

    Hallo zusammen!

    Ich befasse mich gerade mit dem Thema "Herstellergarantie". Irgendwie wird mir immer unklarer, was denn jetzt die 2-jährige Gewährleistung sein soll, die seit 1.1.02 auf alle Produkte besteht. Eine echte 2-jährige Garantie scheint es ja nicht zu sein, da viele Firmen immer noch nur 1 Jahr Garantie gewähren.

    Kennt sich jemand von Euch genauer aus?
     
  10. droffen

    droffen New Member

    Was ich so bei Apple gelesen habe, ist es so, das die Hersteller eine einjährige (oder auch nur 6 Monate) Garantie geben. Wenn Du dann etwas im Laden kaufst, so mußt der Verkaufer, d.h. der Ladenbesitzer, Dir dann die restlichen 12 Monate (bzw. 18 Monate) gewähren.
    Wie es aussieht, wenn Du direkt bei Apple kaufst, da bin ich nicht ganz sicher. Apple spricht immer nur von einer einjährigen Garantie.
     
  11. McMuehleck.Work

    McMuehleck.Work New Member

    Bei IBM sieht es so aus das Endkunden 2 Jahre Garantie bekommen, Firmenkunden nur 1 Jahr.
    Ich dachte auch immer die 2 Jahre seien EUweit bindend. Vielleicht muß man hier auf ein eindeutiges Urteil aus der Rechtsprechung warten bis das geklärt ist.
     
  12. cubeATfrankfurt

    cubeATfrankfurt New Member

    Nach der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 ist zwischen Verbrauchsgüterkaufverträgen (Definition in § 474 BGB) und anderen Kaufverträgen zu unterscheiden. Prinzipiell gilt für die meisten Kaufsachen eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB; Ausnahmen bspw. Hauskauf). Diese Gewährleistungsfrist kann nach § 475 Abs. 2 BGB bei einem Verbrauchsgüterkauf von Neuwaren auch nicht vertraglich (d.h. in den meisten Fällen das Kleingedruckte) unter die 24 Monate gedrückt werden. Im Verhältnis zweier Kaufleute untereinander sieht das schon wieder anders aus. Die können sich auch auf eine kürzere Gewährleistungspflicht einigen.

    Bei einer Gewährleistung von Apple ist zu unterscheiden, ob man direkt bei denen kauft (dann wohl 24 Monate) oder nicht (dann 24 Monate beim Händler, der dann wiederum evt. bei Apple Regreß nehmen kann). Alles andere ist freiwillig vom Hersteller, wenn man sich direkt an ihn unter Umgehung des Händlers wenden kann.
     
  13. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    Ok, ich faß es mal kurz im Klartext zusammen. Einer meiner obersten Bosse ist in dem Gremium, daß sich für den Kram verantwortlich zeichnet, insofern bin ich halbwegs fit.

    Diese 2-Jahrenummer, die in aller Munde ist, ist Gewährleistung.

    Der Händler gewährt hiermit die Funktion des Gerätes -nach den Maßgaben des Herstellers- für 2 Jahre. Haken ist nur das die Beweislast nach 6 Monaten auf den Käufer kippt. Dann muß der Käufer beweisen, das der Händler die Ware bereits mangelhaft über die Theke gegeben hat. Somit hat man praktisch nur 6 Monate Gewährleistung..... :-(

    Garantie hingegen wird vom Hersteller gewährt, umfaßt ein größeres Paket als Gewährleistung und beweisen muß man auch nichts. Gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibts übrigens nicht. Bis zum Jahresanfang gabs das Wort nicht mal im Gesetzbuch.....

    Verlaß dich beim Kauf eines Apple-Rechner lieber auf 1 Jahr Garantie, wer mehr möchte sollte über Apple-Care oder eine Elektrogeräte-Zusatzversicherung nachdenken.

    Gruß Patrick
     
  14. Folker

    Folker New Member

    Soll heißen, die Herren Politiker haben den dummen Wählern mal wieder ein Schwall heißer Luft ins Gesicht geblasen um das Vertrauen der Konsumenten in die Wirtschaft zu stärken - oder?
     
  15. Semmelberg

    Semmelberg New Member

    Danke für die Auskunft! Jetzt bin ich schlauer und frustrierter...
     
  16. *seufz* - interessante Info - danke.
     

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