1. Liebe Forumsgemeinde,

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Frage zum Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von ermac, 28. September 2007.

  1. ermac

    ermac Member

    Ich arbeite seit Jahren für einen Verlag und produziere für diesen dessen Objekte (Broschüren etc.) nun hat der Inhaber seinen Verlag verkauft samt aller dazugehörigen Rechte. (Die Objekte produziere ich weiterhin für den neuen Besitzer) bis dahin kein Problem.
    Meine Frage: Weiß jemand wie es sich in einem solchen Fall mit den Rechten an den Daten verhält ? - Gehören die Daten dem Verlag oder sind es meine Daten ???
     
  2. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Die gehören demjeigen, der dafür bezahlt hat, es sei denn, anderweitige Regelungen seien getroffen worden. Nachdem Du diese Frage hier stellst, können wir letzteres wohl ausschliessen.
    Die Rechte gehören demnach dem Verlag, für den Du jeweils arbeitest/gearbeitet hast. Ob der eine Verlag sie an den anderen Verlag mitverkauft hat, kann nur durch Einsicht in die Kaufverträge festgestellt werden.

    Grüße, Maximilian
     
  3. ermac

    ermac Member

    bin mir da nicht so sicher - geh mal zum Fotografen und lass Dich fotografieren - Du zahlst auch dafür, bekommst das Negativ aber nicht -
     
  4. friedrich

    friedrich New Member

    Datenherausgabe muß eigentlich speziell vertraglich vereinbart sein. Genauso die Archivierung von Daten. Sonst gehen die nicht raus an dem Kunden, und sonst übernehme ich auch keine Garantie für die Verfügbarkeit. Kostet natürlich beides Geld.

    So halte ich es zumindest, und so halten es auch diverse Agenturen und Graphiker in meinem Umfeld. Ob das rechtlich wasserdicht ist, weiß ich nicht.

    Das ist natürlich ein Graubereich, und wenn man sich den Kunden noch warmhalten will, bekommt er die Daten doch, und wenn es befreundete Unternehmen sind dito.

    Im Extremfall, wenn man sich zerstritten hat und der Kunde die Daten trotzdem einfordern sollte, würde ich einfach sagen, die seien verlorengegangen bei einem Festplattencrash.
     
  5. ermac

    ermac Member

    @friedrich - es gibt bislang noch keinen Steitfall (Plattencrash)
    meine Frage zu dem Thema ist rein theortischer Natur.
    Gibt es sowas wie z.B. bei Fotografen, wo man ja auch alles Material etc. bezahlt aber das Neagtiv nicht bekommt - hieße in diesem Falle: Die Daten gehören dem Verlag aber ich müsste sie nicht herausgeben (außer für Geld)
     
  6. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Ja, schon, aber wenn in diesem Fall ist der Urheber die Firma und nicht ihre Angestellten. (Bei freien Mitarbeitern und Unterauftragnehmern muss es individuell geregelt werden). Sonst hätte auch jeder Programmierer das Urheberrecht an dem Stückchen Code, das er zu dem großen Projet beigesteuert hat. Ist aber nicht so.

    Grüße, Maximilian
     
  7. friedrich

    friedrich New Member

    Nicht nur Deines Erachtens bleibt das Urheberrecht immer beim Urheber... das ist ein nicht veräußerbares Recht. Wie auch? Wäre unlogisch, denn wenn Du etwas geschaffenm hast, kann es kein anderer mehr geschaffen haben.

    Der Urheber kann Nutzungsrechte verleihen, der Umfang und die Abgeltung sind frei verhandelbar. Dabei kann eine zeitliche, räumliche, inhaltliche etc. Einschränkung vorgenommen werden (bis 2009/nur Deutschland/nur Internet/etc.).

    I.d.R. wird man nicht die Nutzungsrechte an den Daten, sondern die Nutzungsrechte an der Gestaltung/am Text/am Photomotiv verkaufen.
    D.h., es besteht nicht automatisch der Anspruch auf die digitalen Daten (oder analogen Hilfsmittel zur Erstellung der Gestaltung wie Negative, Originalzeichnungen etc.).
    Die Datenübergabe würde ich nur als Teil des Werkvertrages ansehen, wenn sie expilzit vertraglich eingeschossen ist - meine Haltung, nicht juristisch abgesichert, daß das so durchgeht vor Gericht. Ich würde mich da u.a. auf die Praxis bei Photographen beziehen. Wobei gerade die Photographen ja durch die Digitalisierung dieser Möglichkeiten der Verbreitungssteuerung beraubt sind...


    Ja, als Angestellter gehen die vollen Nutzungsrechte an Deiner Arbeit an die Firma über, für die Du arbeitest. Alles andere wäre auch nicht praktikabel.
     
  8. friedrich

    friedrich New Member

    Komplizierter wird’s wahrscheinlich nur in China...
     

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