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Frage an die Juristen unter Euch

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Dradts, 11. Juli 2002.

  1. Dradts

    Dradts New Member

    Wenn man ne Mahnung bekommt - nicht per Einschreiben sondern per normaler Post - muss man dann die Mahngebühren bezahlen oder reicht es, wenn ich einfach den Grundbetrag überweise? Vielleicht kann mir jemand helfen...
     
  2. Dradts

    Dradts New Member

    Wenn man ne Mahnung bekommt - nicht per Einschreiben sondern per normaler Post - muss man dann die Mahngebühren bezahlen oder reicht es, wenn ich einfach den Grundbetrag überweise? Vielleicht kann mir jemand helfen...
     
  3. grufti

    grufti New Member

    Bezahle ganz schnell den Originalbetrag. Wegen den paar Euro Mahngebühren macht eh keiner einen Verwaltungsakt draus. Kostet viel zu viel.
     
  4. Folker

    Folker New Member

    & oder landen auf der nächsten Rechnung *g*
     
  5. Harlekin

    Harlekin Gast

    Wenn Du die Mahngebuehren nicht zahlen willst, musst Du ggf. vor Gericht behaupten keine Mahnung erhalten zu haben.
    Der Prozessgegner muss dann das Gegenteil beweisen.
    Aber wie grufti schon sagt, du solltest dann schnell den urspruenglichen Betrag ueberweisen.

    .
     
  6. Dradts

    Dradts New Member

    Das hab ich auch vor...
    hab nen Strafzettel über 30 Euro bekommen und mittlerweile die 2te Mahnung erhalten (mit Mahngebühren sinds jetzt 57 Euro).
    Werd heute zur Bank gehen und die 30 Euro überweisen, hoffe das ist dann ok :-/
     
  7. grufti

    grufti New Member

    Kann kaum was passieren. Ich zahle meine Sachen normalerweise schon pünktlich oder lass aus Faulheit eh abbuchen.
    Habe aber einen ganz speziellen "Freund", das ist der Gewerbesteuereintreiber von Ostfildern. Alle Vierteljahr muß ich da Vorauszahlungen leisten, je nach Geschäftsjahr in unterschiedlicher Höhe. Diese Termin verpenne ich immer.
    Eine Woche nach Fälligkeit bekomme ich eine Mahnung, plus 5 Euro Mahngebühr. Ich überweise dann den Nettobetrag. Die Woche drauf krieg ich eine Mahnung über die 5 Euro + 2,50 Euro Mahnzuschlag für die Mahnung. Die Woche drauf eine Vollstreckungsankündigung über 10 Euro.
    Ja glaubst du, dass heutzutage irgendein Gerichtsvollzieher noch den Arsch lupft wegen 10 Euro? Kapieren sogar unsere Beamte.
    War damit immer erledigt. Vierteljahr später, die neue Runde.

    Mach dir echt keine Sorgen. Die sind heilfroh, wenn sie ihr Geld kriegen. Und eine verschleppte Zahlung ist eh schon einkalkuliert.

     
  8. sternenacht

    sternenacht New Member

    hi,
    das funktioniert ohne zweifel bei firmen...
    aber bei gemeinden/staedten kann das auf dauer ganz schoen teuer werden. denn auf den strafzetteln steht meist zahlbar innerhalb von acht tagen (oder so). also bei der zweiten mahnung bist du da schon locker drueber. und dann hoert bei denen der spass auf.... vor einiger zeit hat mich das ne ganze stange geld gekostet, denn nach der 2. mahnung kriegst du einen brief vom gerichtsvollzieher und dann wirds richtig teuer. dieses verfahren wird dann auch vollstreckt, denn dem ist es egal, ob du im recht bist oder nicht. da kannst du dann vor gericht versuchen, das geld wieder zu kriegen.
    greetz

    holger
     
  9. Dradts

    Dradts New Member

    Die Mahnung kam von der Deutschen Bahn... würd mich mal interessieren, wie die das handhaben.

    Hab gestern die 30 EUR überwiesen, jetzt heisst es wohl abwarten, ob nochmal ne Mahnung kommt.

    Die 2te Mahnung kam allerdings von einer von der DBAG beauftragten Inkasso Einrichtung; bin mal gespannt ob die das mitgeteilt bekommen, dass ich das Geld schon überwiesen habe... :-|
     
  10. maiden

    maiden Lever duat us slav

    damit kommt er eh nicht durch. Mahnung is Mahnung - ob mit der Post oder per Kurier oder sonst was.
     
  11. Inkasso? dann ist das Thema gelaufen - die zetteln auch wegen 2,30 noch einen Aufstand an, der Dich am Ende noch deutlich mehr kostet - schieb einfach den restlichen betrag auch noch rüber, sonst gibt es darauf eine Mahnung, und das Spiel geht wieder von vorne los.

    Auf der aneren Seite - kein Einschreiben - Brief nie erhalten :)

    DB? Schwarzgefahren, was? :)
     
  12. Dradts

    Dradts New Member

    Nicht wirklich. Der automat war kaputt und mir reichte die Zeit nicht mehr, um auf die andere Seite des Bahnhofs zu rennen und dort nen Ticket zu holen. Also stieg ich in den Zug und ging auch gleich zum Schaffner um mir ein Ticket nachzulösen. Allerdings gab er mir keins, dafür den Zettel über 30 Euro.

    Ich hab die Mahnung nie erhalten, so siehts aus und dabei bleibts jetzt auch :)
    Sollen sie sich über die 30 Euro freuen und mal zusehen, dass in Zukunft die Züge pünktlicher kommen. Diese Woche bisher jeden Tag mindestens 10 Minuten Verspätung, maximal 30 Minuten Verspätung... kann ja wohl echt nicht wahr sein :-/
     
  13. goldfinger

    goldfinger New Member

    Wenn die Inkassofirma den brief nicht per einschreiben geschickt hat,
    müssen die erst beweissen das die eine Mahnung verschickt haben.
    Schnell auf die Bank und weg mit der Kohle.
    Auf weitere Forderungen reagieren mit:
    Mahnung? habe ich nie bekommen.
    Ich war im Urlaub oder etc.

    so würde ich das machen.
     
  14. Dradts

    Dradts New Member

    Wenn man ne Mahnung bekommt - nicht per Einschreiben sondern per normaler Post - muss man dann die Mahngebühren bezahlen oder reicht es, wenn ich einfach den Grundbetrag überweise? Vielleicht kann mir jemand helfen...
     
  15. grufti

    grufti New Member

    Bezahle ganz schnell den Originalbetrag. Wegen den paar Euro Mahngebühren macht eh keiner einen Verwaltungsakt draus. Kostet viel zu viel.
     
  16. Folker

    Folker New Member

    & oder landen auf der nächsten Rechnung *g*
     
  17. Harlekin

    Harlekin Gast

    Wenn Du die Mahngebuehren nicht zahlen willst, musst Du ggf. vor Gericht behaupten keine Mahnung erhalten zu haben.
    Der Prozessgegner muss dann das Gegenteil beweisen.
    Aber wie grufti schon sagt, du solltest dann schnell den urspruenglichen Betrag ueberweisen.

    .
     
  18. Dradts

    Dradts New Member

    Das hab ich auch vor...
    hab nen Strafzettel über 30 Euro bekommen und mittlerweile die 2te Mahnung erhalten (mit Mahngebühren sinds jetzt 57 Euro).
    Werd heute zur Bank gehen und die 30 Euro überweisen, hoffe das ist dann ok :-/
     
  19. grufti

    grufti New Member

    Kann kaum was passieren. Ich zahle meine Sachen normalerweise schon pünktlich oder lass aus Faulheit eh abbuchen.
    Habe aber einen ganz speziellen "Freund", das ist der Gewerbesteuereintreiber von Ostfildern. Alle Vierteljahr muß ich da Vorauszahlungen leisten, je nach Geschäftsjahr in unterschiedlicher Höhe. Diese Termin verpenne ich immer.
    Eine Woche nach Fälligkeit bekomme ich eine Mahnung, plus 5 Euro Mahngebühr. Ich überweise dann den Nettobetrag. Die Woche drauf krieg ich eine Mahnung über die 5 Euro + 2,50 Euro Mahnzuschlag für die Mahnung. Die Woche drauf eine Vollstreckungsankündigung über 10 Euro.
    Ja glaubst du, dass heutzutage irgendein Gerichtsvollzieher noch den Arsch lupft wegen 10 Euro? Kapieren sogar unsere Beamte.
    War damit immer erledigt. Vierteljahr später, die neue Runde.

    Mach dir echt keine Sorgen. Die sind heilfroh, wenn sie ihr Geld kriegen. Und eine verschleppte Zahlung ist eh schon einkalkuliert.

     
  20. sternenacht

    sternenacht New Member

    hi,
    das funktioniert ohne zweifel bei firmen...
    aber bei gemeinden/staedten kann das auf dauer ganz schoen teuer werden. denn auf den strafzetteln steht meist zahlbar innerhalb von acht tagen (oder so). also bei der zweiten mahnung bist du da schon locker drueber. und dann hoert bei denen der spass auf.... vor einiger zeit hat mich das ne ganze stange geld gekostet, denn nach der 2. mahnung kriegst du einen brief vom gerichtsvollzieher und dann wirds richtig teuer. dieses verfahren wird dann auch vollstreckt, denn dem ist es egal, ob du im recht bist oder nicht. da kannst du dann vor gericht versuchen, das geld wieder zu kriegen.
    greetz

    holger
     

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