1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Einkommenssteuererklärung 2004

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von lemming, 16. Dezember 2004.

  1. lemming

    lemming New Member

    Ich bin ja nebenberuflich Erwerbstätig. 2004 hat eine Firma ein privates Internetprojekt von mir aufgekauft.

    Muss ich das Geld das ich damals eingenommen habe nun als Umsatz versteuern?

    Ich habe die Seite vor vier Jahren angefangen als ich noch nicht nebenberuflich Erwerbstätig war.

    Jaja, heute habe ich es mit dem Finanzamt...
     
  2. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    nein.. aber als private einnahme. deine privaten einkünfte, dein verdienst und deine firmeneinkünfte werden doch am schluss eh zusammen veranlagt. von daher ist es egal wie du es machst.
     
  3. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Einkommensteuer

    Entscheidend bei Nicht-Bilanzierern ist der Zeitpunkt des Geldzuflusses. Wenn du das Honorar 2004 erhalten hast, musst du es also für 2004 versteuern, wenn heute solche Leistungen zu deinem Nebenerwerb zählen.


    Umsatzsteuer

    Wenn diese und andere nebenerwerblichen Einnahmen 2004 in der Summe unter 16.620 € blieben und du auch keine Rechnung/en mit MwSt. geschrieben hast, musst du keine USt zahlen.
     
  4. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Mmf hat recht. Aber vielleicht könnte da der Steuerfuzzi robdus nochmal drüberschauen. Ich schlage ihm vielleicht am Besten die Antwort in einem neuen Thread vor: Arbeitstitel: korrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrekt.
     
  5. Klar mußt Du das versteuern => Umsatzsteuer abführen.
     

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