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eBay: Problem mit Käufer

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von Mindcracker, 1. März 2006.

  1. mmetz

    mmetz New Member

    Mach Dir keine Gedanken!

    Fakt ist das Book funktioniert. Wenn es defekt gewesen wäre, hätte er einen Anspruch auf Instandsetzung gehabt. Dazu hätte er Dir eine Frist setzen müssen. (z.B. "Ich fordere Sie auf das Book zu reparieren zu lassen" etc.)

    Das hat er wohl nicht gemacht. Somit hat er nun ein funktionierendes Book, nicht mehr oder weniger.

    Den Anspruch auf die 40€ hat er durch seine Aktionen vorher verwirkt. D.h. da Du von anderen Fakten ausgegangen bist, nämlich er habe ein defektes Book, warst Du bereit Geld zu zahlen. Es hat aber kein defektes Book (mehr). Es dürfte schwierig für ihn sein zu beweisen, dass das Book je defekt gewesen ist.

    Da er nun auch geschrieben hat, dass es funktioniert, kann er damit nicht mehr kommen!

    Ich rate Dir nun nichts mehr zu tun. An ihm siehst Du, wer viel schreibt, kann viel falsches schreiben.

    FALLS ein Mahnbescheid kommt, dem einfach widersprechen und eine Betrugsanzeige erstatten. (scheint hier nicht abwegig)

    Aber damit solltest Du nicht drohen oder voreilig handeln!

    Grüße
    Michael
     
  2. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    Sodelle, heute kam die Nachricht von eBay, dass der Junge den Käuferschutz beantragt hat. Dazu werde ich natürlich Stellung beziehen.

    Mich würden nun interessieren wie die ganze Geschichte weitergeht?
    Was für Schritte kommen noch von eBay?

    Zitat eBay >> Vorsorglich weisen wir auf folgendes hin:
    falls Ihr Handelpartner den Sachverhalt korrekt geschildert hat,
    ist mit der Einleitung juristischer Schritte seinerseits gegen Sie zu rechnen.
    Falls eBay fuer den entstandenen Schaden aufkommen sollte,
    werden die Ansprueche des Kaeufers an uns uebertragen. <<

    *uff ich kann nicht mehr...das geht mir soo auf den S***
     
  3. mmetz

    mmetz New Member

    Wen mich nicht alles täuscht, kommt ein Käuferschutz hier gar nicht zum tragen!

    Der Käuferschutz tritt meines Erachtens nur Kraft, wenn der Verkäufer nicht geleistet hat. (also Geld kassiert hat ohne die Ware zu versenden)

    Ebay ist aus dem "Spiel" sobald Du nachweist, dass Du geleistet hast. (Versandbestätigung, Email vom Käufer, dass er die Ware erhalten hat)

    Mit Defekten, Gewährleistungsansprüchen etc. hat Ebay nichts abzumachen.

    Ich würde auf jeden Fall Ebay antworten, da es sonst zu einer Sperrung des Accounts kommen kann.

    Grüße
    Michael
     
  4. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    *danke

    werde auf jedenfall denen bei eBay das ganze aus meiner Sicht schildern. den Tipp von dir, mit Empfangs-eMails und Bestätigung werd ich berücksichtigen.

    Als nächstes rechne ich dann mit seinem angedrohten Mahnbescheid!
    *schau ma mal wat kommt
     
  5. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    und die Story geht weiter...

    allerdings wirds immer lustiger! ;)

    1. Käuferschutzantrag hat nicht gegriffen. Ebay war seehr dankbar für meine Darstellung des Problems.

    2. Der angedrohte Mahnbescheid ist bis heute nicht da. Da hat sich wohl jemand die Hosen vollgeplätschert!? *hihi

    3. (und das ist der eigentliche Brecher!!)
    ratet mal, wer momentan ein Powerbook (Modell Pismo) verkauft!??
    OHNE Defekte natürlich. Mit abgespeckter Hardware-Ausstattung! und einem, jetzt nicht mehr möglich, Sofort-Kaufpreis, der dem Betrag gleicht, für den ich mein PB verkauft habe!

    4. Vielen Dank nochmals an Alle hier im Forum, die mir zur Seite gestanden haben!!

    5. PS: Will jemand das Teil kaufen / mitbieten ? kann gerne den link mitteilen! ;)
     
  6. SMILINGPINKSHARK

    SMILINGPINKSHARK New Member

    Hallöchen, das sind ja tolle Adventures.
    Ehrlichkeit scheint ja doch mal gesiegt zu haben.

    Da jedes PB ja auch eine Gerätenummer hat, läßt sich bestimmt etwas draus machen.
    1. Melde das doch mal an ebay.
    2. ggf ( Frage deinen Anwalt ) eine Anzeige wegen versuchten oder erfolgten Betruges.
    Der Link ? Warte drauf.
    Da kann man dir ja jetzt Frohe Ostern wünschen.
    :biggrin:
     
  7. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Das kann ich Dir ganz ohne Anwalt sagen, dass da nichts draus wird. Der Käufer hat den Rechner gekauft, war nicht zufrieden damit (oder hat so getan, als ob er damit nicht zufrieden wäre), hat versucht, einen Preisnachlass und/oder Nachbesserungen zu erhalten und dies mit allerhand Drohungen, Mahnungen, angekündigten Mahnbescheiden durchzusetzen versucht. Bis hierhin (leider?) sein gutes Recht.

    Jetzt hat er wohl eingesehen, dass er mit dieser Masche nicht weiterkommt und verkauft das Gerät wieder. Auch das (zum Glück!) sein gutes Recht. Ob er irgendwelche Mängel verschweigt, wissen wir nicht, denn er könnte diese ja zwischenzeitlich beseitigt haben. Nur der (glückliche?) Käufer dieses Notebooks wird das bald erfahren...

    Ciao, Maximilian
     
  8. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    tja, so ist das leider mit dem (guten) Recht!

    Die Gerätenummer hab ich mir (leider) nicht notiert. Woher sollte ich auch ahnen, was sich da an einem Schlamassel anbahnt. Egal. Mir ist eh nicht daran die ganze Kacke noch weiter zu kochen. Bin ja froh, dass der Quälgeist mich jetzt zufriedenlässt.

    Ich werde die Auktion noch weiter beobachten und werde mir dann überlegen, ob ich dem neuen Käufer eine warnende Info-Mail zukommen lasse!?
    Das wäre dann letztendlich eine ausreichende Genugtuung für mich!
     
  9. mmetz

    mmetz New Member

    Hallo,
    ich denke auch dass eine Anzeige hier unnötig ist. Zwar handelt es sich (um genau zu sein) schon um einen versuchten Betrug, schließlich hat er versucht Dich in diversen Dingen so zu täuschen, dass Du eine Vermögensverfügung vornehmen solltest, dennoch würde ein solcher Fall von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

    Lass es wie es ist, ein Schaden liegt beim Book nun nachweißlich nicht mehr vor.

    Grüße
    Michael
     

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