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eBay: Problem mit Käufer

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von Mindcracker, 1. März 2006.

  1. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    Hallo und Hilfe, Euer Rat ist gefragt!

    So, da hab ich die Sch****,

    ich hab mein altes Pismo über eBay verkauft. Und jetzt hab ich nur Ärger am Hals.

    Das PB lief bei mir ohne Probleme. Kaum ist es beim Käufer angekommen soll es nur so vor Fehlern strotzen. Laufwerk löscht keine RWs. LEDs am Akku leuchten ständig auf und gehen nicht aus. UND das größte Problem: das Display hat auf einmal einen Wackler und schaltet sich beim Auf- bzw. Zuklappen ungleichmässig aus.

    Die ganze (eMail) Dokumentation werde ich heute abend hier mal reinstellen. um das ganze hin und her zu zeigen.

    Aber schon mal so viel:

    Nachdem mich der Käufer mit ewigen hin und her und rumgeheule (hat sogar Filmchen geschickt, wie sich das Display verhällt, wenn er es gaaaaanz langsam schließt - denn nur dann tritt der Fehler auf).
    Mir dann mit negativen Bewertungen gedroht hat. Bin ich dem Guten entgegengekommen und habe im Geldzugesagt. Soweit war es dann für mich erledigt.

    Das ganz war am 7.3. besiegelt. Am 10.3. bietet der Käufer "mein" PB bei den MacUp-Kleinanzeigen für mehr Geld an, als er es von mir erhalten hat.

    Ich hab ihn darauf angeschrieben, gefragt was das soll. Seine Antwort, dass wäre jetzt nur ein Versehen und er nimmt das Anzeige bei MacUp wieder zurück. Hat er auch gemacht.

    Verar**** lass ich mich auch nicht. Also hab ich dass Geld, dass ich ihm netterweise zugesagt habe nicht überwiesen.

    Jetzt kommt von ebay die Nachricht:

    "Eine Unstimmigkeit wegen des erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels mit der Nummer **** wurde gemeldet"

    und ich soll innerhalb von 10 Tagen darauf reagieren. Ansonsten habe ich mit Konsequenzen von Seiten eBay zu rechnen.

    NA TOLL!!!!

    Warum mich das ganze so ankotzt!?
    Ich hab ein ordentliches Book verschickt und dass soll jetzt nur noch Schrott sein? Nach allem hin und her hat er "herausgefunden" das es an einem eingeklemmten Displaykabel gelegen hat. Das gibts bei der apfelklinik für 20 EUR. Er wollte 40 EUR von mir. Weil er den Fehler ja erst suchen musste und blabla...(details kommen später, wenn ich zuhause meine emails durchsuchen kann).
    Er schickt mir Filmchen in denen er das Zuklappen dokumentiert und schreibt in der email "...und das ganze läuft nicht im AKKU-Modus sondern am Netzteil... " auf dem Film ist eindeutig zu erkenne, dass das Netzteil ausgesteckt ist. Dann die Thematik mit der MacUp-Anzeige. Und wohl die Tatsache, das der gute schon öfters gebrauchte ibooks und co. bei Kleinanzeigen verkauft hat.

    ich hab das Gefühl, dass der Gute mich nur weichekochen will, damit ich ihm diese 40 EUR überweise.

    OK, es ist wirklich nicht viel Geld. Aber wie immer geht es hier ums Prinzip.

    Was meint ihr dazu?
     
  2. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    1. Lass das lieber bleiben, es sei denn, Du hättest seine ausdrückliche Zustimmung, private Korrespondenz zu einem anhängigen Streitfall öffentlich zugänglich zu machen.

    2. Weiss ich nicht, ich kenne ja nur Deine Version der Geschichte. Wenn es wirklich so war, würde ich ihm vorschlagen, das verunglückte Geschäft rückgängig zu machen und notfalls sogar die ganzen Portokosten (hin und zurürck) auf mich nehmen. Damit Ruhe ist!

    Ciao, Maximilian
     
  3. Phoenix15

    Phoenix15 Phoenix

    Der Typ kommt mir sehr suspekt vor. Wie soll eine Anzeige bei MacUP ein "Versehen" sein?! :shake: Also ich mache sowas bewusst. Ich glaube der Typ will dich verar***** und das PB für teuer Geld verkaufen nachdem er von dir unnötiges Entschädigungsgeld ergaunert hat. Wahrscheinlich war die Sache mit den Fehlern auch nur gefaked! Wirklich schlimm wie dreist Leute sein können :meckert:
    Viel Glück im weiteren Verlauf

    Gruß Phoenix
     
  4. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ich würde den Fall bei www.recht.de einstellen und mal dort um Rat fragen. Da sind mehr Experten unterwegs als hier.
     
  5. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    danke für den tip (1). war mir nicht bewußt.

    nachdem er selber in dem ding rumgefummelt hat (hat er auch eindeutig in seinen eMails beschrieben!) hab ich erhlich gesagt keinen Bock das Teil (auf meine Kosten und überhaupt) zurückzunehmen. Ich hab ca. 3 jahre damit wunderbar gearbeitet, davon das letzte Jahr meine Freundin. Ohne auch nur ein von ihm beschriebenes Manko gehabt zu haben. und jetzt, von einem Tag auf den Anderen...so viel Defekte?????

    NACHTRAG zu (1):

    auch dann, wenn ich keine Namen nenne??
     
  6. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    danke maiden:

    werde das heute abend mal da reinstellen. mich kotzt an, dass ich jetzt halt innerhalb von 10 Tagen ragieren muss. (von Seiten eBay)

    ach, und was mir noch einfällt.

    bei der ersten Thematik von wegen Geld erstatten:

    Ganz am Anfang als noch nicht klar war was defekt hätte sein sollen. habe ich ihm nachdem er von bis zu 90 EUR für mögliche enstehende Kosten gesprochen hat, 40 EUR angeboten.

    Dann, als klar war, was defekt sein soll. hab ich mich darum gekümmert, woher ersatzt zu bekommen wäre. bei der apfelklinik. für 20 EUR.

    darauf er: ist ja auch nur gebraucht Teil und das könne ja auch bald den Geist aufgeben. HALLLLOOOO!!??!! warum kaufen DU dann ein gebrauchtes Book???????

    Naja, darauf hab ich ihm geschrieben, ich würde nur 20 EUR überweisen, da ich die 40 EUR je nach entstehendem Aufwand anrechnen würde.

    Dann kam er von wegen mit Einbauzeit und frimel und tuten. Und hat mir gedroht, wenn das Geld (und jetzt kommts(!) nicht bis zum 5.3. überwiesen sei, dann gibts ne negative Bewertung. Heute haben wir den 1. und ich kriege diese Nachricht von eBay. *ggrrrrrrr
     
  7. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Also wenn dann, NUR ohne Namen. Falls die Sache vor Gericht enden sollte (es gibt Leute, die verklagen einen wegen weniger!) startest Du sonst gleich mit Minuspunkten...

    Ansonsten: Wenn Du das Teil nicht zurück willst, dann ignoriere doch den ganzen Mist und schlucke einfach die Kröte (die negative Bewertung ... von einer geht die Welt nicht unter!). Und was das Schreiben von eBay angeht: Die kümmmen sich doch sonst auch um nichts, das würde ich ebenfalls ignorieren.

    Ciao, Maximilian (seit heute 603 eBay-Punkte und noch keinen Ärger dabei gehabt, wahrscheinlich einfach nur Glück!)
     
  8. w8ing4xs

    w8ing4xs Insasse

    Stimme Maximilian zu. Ähnlich wie Maximilian dümple ich auch bei 600+ Sternchen rum (667 positive Bewertungen und 1 negative (von einem Idioten)). Wenn erst einmal die 100% gefallen ist, lebt es sich ungenierter :teufel:

    Rein interessehalber: Für wieviel ging denn dein Pismo raus? Für mehr als den Markt üblichen Preisen? Die eBay-Pismos gehen m.E. bis auf wenige Ausnahmen viel zu teuer über den Tresen...
     
  9. Ahnungsloser

    Ahnungsloser 24" ist nie zu groß

    Also ich würde hier ganz ruhig bleiben und gar nichts unternehmen.
    Schon gar kein Geld senden.

    Was soll denn ebay schon tun? Die sind nur eine Firma, keine Polizei oder gar Gericht. Außerdem sind alles was ebay hat lediglich "Richtlinien"

    Selbst wenn der andere mit dem Anwalt droht, cool bleiben.
    Sofern überhaupt Defekte vorliegen muß der Käufer dem Verkäufer nachweisen daß das Gerät bereits defekt versand wurde.
    Wie soll er denn das machen?

    Also ruhig Brauner!
     
  10. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    das ganze book ging für 440 über den tisch.

    aber mit airport. combo-laufwerk. schneller 5400 40 GB HD. und nem guten akku 2,5 - 3 stunden.

    also mir ist schon klar, dass ich es recht gut verkauft habe! aber ich hab dennoch keinen bock diesem deppen 40 EUR wieder zurückzugeben...vor allem in diesen Fall!

    ich hab leider auch schon 1 negative bewertung..ebenfalls von einem noch grösseren I****. aber immer noch 214 positive *.

    bei ebay steht nur was von "... kann Einschränkungen bei eBay-Markt oder sogar ein deaktivieren des Accounts bedeuten ..."
     
  11. Lila55

    Lila55 New Member

    Die angedrohte negative Bewertung kannst du ja entsprechend kommentieren und deine Seite des Sachverhaltes darlegen. Ich denke, dass den meisten potentiellen Käufern bei ebay klar ist, dass negative Bewertungen im Kontext zu sehen sind.
    Ich habe mich zu Beginn auch öfters von Käufern hin und her schubsen lassen, nur wegen dieser Bewertungsgeschichte, aber irgendwann war ich das leid und habe die eine negative dann in Kauf genommen (bei über 400 positiven). Über den Tisch ziehen lassen mag ich mich auch nicht.
    Und dass dein Käufer genau das mit dir macht, den Eindruck gewinne ich aus deiner Beschreibung.
     
  12. Ahnungsloser

    Ahnungsloser 24" ist nie zu groß


    Uhhh habe ich da Angst davor......
     
  13. TomPo

    TomPo Active Member

    Ähnliches hatte ich auf Ebay auch schon. Ist alles halb so schlimm. Solche Spinner versuchen nur die Einschüchterungsmasche, um Kohle "abzugreifen".
    Scheint ein (gewerblicher?) Wiederverkäufer zu sein, dem es nur ums Einsparen (durch die Hintertür) geht.
    Versuche mal herauszufinden, in wie weit er erworbene Artikel wieder bei Ebay reingestellt hat. Wird auf die wieder eingestellten Artikel eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt ausgestellt? Haben seine Seiten eine AGB, auch die Mich-Seite prüfen. Ist der als gewerblicher angemeldet/registriert?
    Notfalls könnte vielleicht eine kleine Drohung mit dem Anwalt für etwas mehr Ruhe sorgen.

    Lass es darauf ankommen, die Negativ-Bewertung kannst Du, wie bereits erwähnt, ja später kommentieren.
    Notfalls würde ich eine Benachrichtigung an Ebay schicken, mit dem Hinweis der versuchten Bestechung; wenn man das so krass überhaupt sagen darf.
    Zusätzlich hast Du die Möglichkeit, diesen "Quälgeist" von späteren Auktionen bei Dir von vorn herein auszuschliessen und in die Liste der gesperren Käufer aufzunehmen.
    Ich verfahre mit Störenfriede generell so (Ver-/Käufer mit zu vielen -Bewertungen, Käufer, die die Versandkosten "viel" zu hoch finden und einfach nicht zahlen wollen etc etc). Das ist zwar nur ein Tropfen auf dem heissen Stein, aber immerhin eine elegante Lösung.

    Link dazu:
    http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?bidderblocklogin
     
  14. Decoder

    Decoder = Mindcracker @ Home

    Hallo und Danke an Alle für Eure Ratschläge und Tipps,

    bin mittlerweile wieder etwas beruhigter. ich werde wohl das Ganze einfach aussitzen. Ihr habt recht, wegen einer negativen Bewertung muss ich mir nicht ins Hemd machen. Im Gegenteil. Da nehme ich doch lieber die "eingesparten" 40 EUR und lade davon meine Freundin zum Cocktail ein.

    Es ist nur erstaunlich, wie hartnäckig und unverfrohren manche Menschen sein können, und gutgläubige wie mich (das stelle ich jetzt mal so dahin ;) ) einfach versuchen übers Ohr zu hauen.

    Ich bin so froh darüber, dass ich seine Kleinanzeige entdeckt habe. Pech für Ihn!

    Dann hoffe ich mal, dass wirklich keine Konesquenzen von Seiten eBay droht und mach jetzt erstmal ein Bier auf!

    Echt cool, dass es so ein Forum wie dieses hier gibt!

    Thx to All !
     
  15. Decoder

    Decoder = Mindcracker @ Home

    nur eins würde mich interessieren, wie wirken sich diese Klauseln aus?

    "Wenn Sie sich bis zum 11. Mrz. 2006 nicht melden, entscheidet sich der Käufer vielleicht eine Erstattung zu beantragen."

    oder

    "Die Sanktionen können dabei von der Einschränkung der Nutzung des Marktplatzes bis hin zur vorläufigen oder endgültigen Sperrung der Mitgliedschaft reichen. Ein Artikel weicht dann erheblich von der Beschreibung ab, wenn der Verkäufer den Artikel eindeutig auf eine Art und Weise beschreibt, die dessen Wert oder Verwendbarkeit falsch darstellt. eBay behält sich vor, sich bei Bedarf auch an Strafverfolgungsbehörden zu wenden."
     
  16. Decoder

    Decoder = Mindcracker @ Home

    wobei, hab da schon wa gefunden, was dem Kerle das Genick bricht:

    Der Standard-Käuferschutz kann nicht beantragt werden, wenn:

    ...
    Der Artikel vom Käufer in irgendeiner Weise verändert, repariert oder schon weiterverkauft wurde.
    ...


    Das liegt mir alles Schriftlich vor bzw. sogar mit Bildern, die er mir geschickt hat. wo er das Pismo geöffent hat um an das Displaykabel zu kommen.
    Und seinen "Arbeitsaufwand!" im Bezug auf die "Reparatur" hat er mir ja quasi mit den 40 EUR in Rechnung gestellt!
     
  17. parsifal44

    parsifal44 New Member

    gratuliere :) :nicken:
     
  18. Decoder

    Decoder = Mindcracker @ Home

    sodelle, jetzt hab ich dem kerle zurückgeschrieben und nochmal die Tatsache mit der Kleinanzeige unter die Nase gehalten.

    Ist natürlich GAAANNNNZZZ anders gelaufen, meint er. Jetzt hat auf einmal seine Frau das Gute Stück in die Anzeigen gesetzt während er krank gewesen war. In den vorhergehenden Mails hat sich das nie so angehört.

    Und obendrein war unter der Kleinanzeige der Absender "... Grüße, ***seinName***"!!

    Naja, und jetzt droht er mir mit Mahnbescheid und klar, immernoch mit dem eBay-Käuferschutz. Der Käuferschutz ist klar, da scheidet er sich ins eigene Fleisch. Kann ich ja mit Bildern und Text belegen, dass er schon im Book rumgewerkelt hat.

    Gegen den Mahnbescheid bin ich mir unsicher, was zu machen wäre.
    Erstmal "Wiederruf", oder? Und dann müsste er doch eindeutig in Beweislasst sein!?
     
  19. mmetz

    mmetz New Member

    Hallo,
    wenn ich Dein Problem mal rechtlich betrachte:

    Du hast ein Book für eine Summe x an jemanden verkauft.
    Das Book soll heile gewesen sein als Du es versendet hast. (vielleicht Zeugen?)
    Der Käufer sagt das Book ist defekt, setzt es aber bei MacUp rein. (wohl als funktionstüchtig)

    Damit hast Du schon mal eine Aussage vom ihm (oder seiner Frau), dass es funktioniert!

    Da Du das Minderungsangebot (die 40€) auf Grund falscher Angaben de Käufers aktzeptiert hast, kannst Du die Zahlung verweigern.

    Natürlich hat er das Recht Dir einen Mahnbescheid zu schicken. Dieses Recht hätte aber auch ich, die Frage ist nur nach der rechtlichen Basis auf Leistung.

    Adders liegt der Fall wenn der Käufer einen Anspruch auf Rücktritt hat. (z.B. Rückgabertecht)

    Das wäre immer der Fall wenn Du gewerblich handelst. (Powerseller, viele Berwertungen etc.)

    Grüße
    Michael
     
  20. Decoder

    Decoder = Mindcracker @ Home

    also gewerblicher Verkäufer bin ich nicht. von einem Powerseller bin ich meilen entfernt.

    zeugen hab ich soweit meine freudin, die damit sehr lange zeit gearbeitet hat.

    er behauptet nun natürlich, dass er das book repariert hätte und alles einwandfrei wäre.... es ist eht zum haare raufen.... solche type machen mich echt *****!
     

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