1. Liebe Forumsgemeinde,

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Domain-Rechte weitervergeben...

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Mindcracker, 19. Januar 2007.

  1. Mindcracker

    Mindcracker Decoder @ Work

    Hallo,

    mir stellt sich gerade die Frage welche Schritte ich einleiten muss um einen von mir erworbene Domain (bei 1&1) weitergeben zu können.

    Muss ich die dann erstmal bei 1&1 kündigen? Muss dann der Interessent sofort die Domain für sich regestieren lassen, oder dauert das seine Zeit mit der Freischaltung?

    Bin dankbar für jeden Hinweiss!

    Gruß
     
  2. Lila55

    Lila55 New Member

    Hier habe ich etwas dazu gefunden: http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2004/5/t81286/

    - - - Und eine weitere Frage: Für die Domain ist zur Zeit ein anderer Inhaber eingetragen. Mit diesem ist die Übernahme der Domain durch die Organisation schon abgesprochen. Wie ist jetzt allerdings genau zu verfahren, um die Domain auf einen anderen Provider und einen anderen Inhaber zu übertragen? An wen muss welcher KK-Antrag mit welchen Angaben gestellt werden?

    Vergiss den KK-Quark. Der alte Inhaber kündigt seinen Vertrag und weist seinen Hoster darauf hin, daß die Domain Deine Organisation als neuen Eigentümer bekommt und demnächst ein entsprechendes Umzugsgesuchen eintrudeln wird, dem er bitte stattgeben möchte. Ist das bestätigt, leitest Du beim neuen Hoster den Umzug ein (lies: Du bestellst die Domain). Fertig. - - -
     
  3. Wolfgang1956

    Wolfgang1956 New Member

    Wenn DU Deine Domain kündigen willst, kündige. Was 1&1 damit macht, kann Dir egal sein.

    Würdest Du Dein Bankkonto/Führerschein/ähnliche Verantwortlichkeiten auch so weitergeben?

    Wenn ein Freund/Interessent eine eigene Domaine will, muß er sich schon selbst um den Vertrag usw. kümmern.

    Selbstverständlich würde ich ggf. Freunden auch helfen. Bei Interessenten gibt's allerdings nur verbale Ratschläge. :nicken: :nicken:
     
  4. Sunshine

    Sunshine New Member

    Kündige die Domain bei 1 & 1 und schreib bei der Kündigung dabei, dass die Domain auch bei der Vergabestelle (Denic o. ä.) gelöscht werden soll. Wenn Du das nicht machst, dann fällt nur das Hosting der Domain durch 1 & 1 weg, nicht aber die Registrierung der Domain auf deinen Namen.

    Habe das selber vor kurzem erst erfahren, da ich mich nach anhaltenden Problemen von 1 & 1 getrennt habe.
     

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