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Die Sicherungsverwahrung und der EUGH für Menschenrechte

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von batrat, 14. Juli 2011.

  1. Sonny Barger

    Sonny Barger New Member

    Was du hier für einen Müll zusammen schwafelst...........einfach unglaublich, diese völlige Dummheit, Ignoranz und Beschränktheit.

    Glaubst du, für ein Kind gelten die Menschenrechte nicht ? Ich bin der Meinung, dass gerade für Kinder die Menschenrechte ganz besonders gelten, denn Kinder sind nunmal nicht in der Lage, Gutes und Böses auseinander zu halten. Deshalb sind Kinder ganz besonders schützenswert und die vielzitierten Menschenrechte gelten für Kinder noch viel mehr als für Erwachsene.

    Ja, für dich ist das "reaktionäres Geschwafel", weil dir in deiner totalen Degeneriertheit jegliches Rechtsempfinden und Urteilsvermögen fehlt.

    Und mach dich mit deiner widerwärtigen Signatur nur weiter lustig über vergewaltigte Kinder, du armseliges Würstchen.
     
  2. Hop Singh

    Hop Singh New Member

    Und ja, Du hast recht. Diese Folter Diskussion um Gäfgen werde ich nie verstehen. Wahrscheinlich zu kleingeistig oder so.
     
  3. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ah, das wird immer schöner, mit Würstchen und so. Und so ein bisschen Willkür schadet doch auch nicht. Wer braucht schon Rechtsstaatlichkeit, wenn er gesunde-Menschenverstand-Staatlichkeit haben kann. Einfach herrlich, wie mal wieder die gerechte Empörung das Schwert schwingen will. Auf in den Kampf!
     
  4. maximilian

    maximilian Active Member

    Genau so ist es. Der Anwalt, der das Verbot der Sicherungsverfahrung in Brüssel durchgeboxt hat, kann richtig stolz auf sich sein. Deutschland ist damit ein gerechteres und menschenrechtlich korrekteres Land geworden.

    Und was wird die Konsequenz daraus sein? Jedes Urteil in einem vergleichbaren Prozess wird in Zukunft explizit den Zusatz haben: „Eine zukünftige Sicherungsverfahrung ist vorzusehen.“ Den hatte es nach gängiger rechtlicher Praxis implizit aber auch schon. Es hat sich also nichts geändert, ausser dass jetzt eine Generation von Schwerverbrechern durch eine juristische Lücke entkommt. Da freuen sich die Menschenrechte!
     
  5. batrat

    batrat Wolpertinger

    In der ganzen Diskussion hier gibts wieder mal einen bzw. den immergleichen, der sich zu einer klaren Aussage nicht durchringen kann und stattdessen lieber die anderen Teilnehmer diverser schlechter Eigenschaften bezichtigt. :rolleyes:

    Es hat sich nichts geändert. :moust:
     
  6. batrat

    batrat Wolpertinger

    Der EUGH hat ja. so wie ich es verstehe, nicht die Sicherungsverwahrung verboten, sondern nur die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung.
    Jetzt ergeht halt jedes entsprechende Urteil mit Sicherungsverwahrung und am Ende sitzt der Verurteilte wieder buchstäblich lebenslang und der Rechtsstaat wird es auch aushalten.
    Eine juristische Spitzfindigkeit also, nichts weiter.

    Jeder, der Kinder hat, wird für die EUGH-Rechtssprechung bzw. deren Auswirkung auf die Altfälle kein Verständniss haben.

    Noch ein Altfall, der dank "Rechtsstaat" noch mal "ran" durfte: http://www.sueddeutsche.de/M5i384/104696/Kinderschaender-werden-rueckfaelli.html
    "In einem anderen Fall muss ein Kinderschänder, der ebenfalls nach der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung wieder ein Mädchen missbraucht hat, wohl den Rest des Lebens hinter Gitter."

    Jetzt bekommt er also eine rechtsstaatlich abgesicherte Sicherungsverwahrung.
    Der Unterschied zu "nicht rechtsstaatlichen" Sicherungsverwahrung zuvor : Ein missbrauchtes Kind. :frown:

    Sagt jetzt hier irgendjemand etwas ala " mit diesem Risiko muss man in einem Rechtsstaat leben" ?? Wohl kaum, dazu fehlt dann meist der Mut.
    Da beschimpft man lieber die Eltern, die Angst um ihre Kinder haben, als Feinde des Rechtsstaates. :kotz:
     
  7. Hop Singh

    Hop Singh New Member

    Ist doch schon längst gesagt worden:
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774661,00.html
     
  8. Hop Singh

    Hop Singh New Member

    Ja, Sonny Barger übertreibt´s.
     
  9. batrat

    batrat Wolpertinger


    Ich meinte: Hier im Forum !

    Aber gut:

    Teilt hier jemand die Ansichten des interviewten Anwalt Stefan König ?

    Ich nicht ! :shake:
     
  10. batrat

    batrat Wolpertinger

    Den meinte ich nicht :shake:
     
  11. Hop Singh

    Hop Singh New Member

  12. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ich. Und du bist reaktionär. Aber damit nicht allein. Ist es nicht schön in dieser heimeligen Gesellschaft vieler Gleichgesinnter und gerecht Empörter?
     
  13. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Zu feige Namen zu nennen? Und ein bisschen fehlt was, zu verstehen. Passt zusammen.
     
  14. maximilian

    maximilian Active Member

    Was genau bedeutet denn „reaktionär“? Kann das nicht auch bedeuten, sich stur an jahrhundertealte Definitionen von „Menschenrechte“ und „Rechtsstaat“ zu klammern?

    Es gibt genug Staaten - und keiner von diesen wird als Unrechtsstaat bezeichnet - in denen „lebenslänglich“ genau das bedeutet. Und nicht offener Strafvollzug nach fünf Jahren und Entlassung nach sieben. Wäre das bei uns auch so, bräuchte man keine Kramfkonstruktionen à la Sicherungsverwahrung.
     
  15. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Bei »Jahrhundertelangem Klammern an Menschenrechte« musste ich jetzt tatsächlich laut auflachen. Der Web 2.0-Profi schreibt da ja LOL.
     
  16. maximilian

    maximilian Active Member

    Zitiert hast Du auch schon besser. Aber Du hast Recht, „Täterschutz“ ist eine sehr neuzeitliche Ergänzung der Menschenrechte.
     
  17. batrat

    batrat Wolpertinger

    Ok. Jetzt steht es hier im Forum, dass du missbrauchte Kinder als Kollateralschaden für die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates inKauf nimmst.

    Als Vater zweier Kinder ( du bist ja kinderlos soweit ich weiss ) denke halt anders und lasse mich dann auch gerne als reaktionär beschimpfen.
     
  18. batrat

    batrat Wolpertinger

    Es war offensichtlich, dass du gemeint warst. Mach dich nicht dümmer als du bist. :rolleyes:

    Was das "verstehen" betrifft:

    Dass du die EUGH-Rechtssprechung gut heisst, war mir klar.
    Wichtig für mich in Diskussionen ist aber zu wissen, ob der "Gegner" auch seinen Standpunkt zu Ende denkt. Im vorliegenden Fall: Die Wiederholungstaten der auf Grund des EUGH-Urteils Freigelassenen zwar bedauert, aber im Vergleich zu "unrechtsstaatlicher" Sicherungsverwahrung für das kleinere Übel hält.

    Das hast du jetzt mit der Mitteilung, dass du den Standpunkt des Anwalts im SPIEGEL-Interview teilst getan.
    Danke.:)

    Auf dein Hochhalten des Rechtsstaates werde ich bei anderen Themen gerne zurückkommnen.:D
     
  19. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Jessas, ist das billig! »Das weiß doch wohl jeder, wer gemeint ist.« Kleiner Feigling!

    Und ich werde immer gegen dieses reaktionäre gesunde Volksempfinden aka gesunder Menschenverstand angehen.
     
  20. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ich finde meine Beiträge in den seltensten Fällen provokant.
     

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