1. Liebe Forumsgemeinde,

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Der Tod als "die konsequenteste Form der Dienstunfähigkeit"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von batrat, 3. Februar 2012.

  1. batrat

    batrat Wolpertinger

    Bürokratendeutsch :eek:)

    Aber man bemüht sich.

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/a...e-behoerde-macht-sich-verstaendlich-1.1271190

    "Ein Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftsexemplars": Reinhard Meys altes Lied bildet die Wirklichkeit im Behördenland Bayern perfekt ab. Bis jetzt. Denn der Bezirk Oberbayern überrascht die Öffentlichkeit mit einer Broschüre, die komplett ohne Amtsdeutsch auskommt.

    Dabei waren da doch Perlen dabei:

    ""Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftsexemplars" :eek:)


    Schon mal Behördenpost mit Bürokratendeutsch im Briefkasten gehabt ?
     
  2. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Das verquaste Behördendeutsch ist Ausfluss des Verwaltungsrechts, was wiederum von Juristen maßgeblich geprägt wird.
    Jede Behörde nimmt für ihre Verwaltungsakte die Sprache mit all ihren Verdrehungen in Anspruch, von der sie meint, bei einer rechtlichen Überprüfung im Verwaltungsgerichtsverfahren bestehen zu können. Aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz:

    "§ 23 Amtssprache
    (1) Die Amtssprache ist deutsch.
    (2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung.
    (3) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die Behörde in einer bestimmten Weise tätig werden muss, und gehen diese in einer fremden Sprache ein, so beginnt der Lauf der Frist erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Behörde eine Übersetzung vorliegt.
    (4) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder eine Willenserklärung, die in fremder Sprache eingehen, zugunsten eines Beteiligten eine Frist gegenüber der Behörde gewahrt, ein öffentlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht oder eine Leistung begehrt werden, so gelten die Anzeige, der Antrag oder die Willenserklärung als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde abgegeben, wenn auf Verlangen der Behörde innerhalb einer von dieser zu setzenden angemessenen Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Andernfalls ist der Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend, soweit sich nicht aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Auf diese Rechtsfolge ist bei der Fristsetzung hinzuweisen."


    Wie du lesen kannst, ist die Amtssprache deutsch, nicht amtsdeutsch. Es hat sich aber im Laufe der Jahrzehnte so ergeben.

    Lies dir mal durch, was ein Verwaltungsakt ist:

    "§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
    Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft."


    Oder lies dir mal die Fristenregelung im BGB §§ 186 ff BGB durch. Das versteht kaum eine Sau.

    Oder wenn du lohnabhängig arbeitest. Dann besteht zwischen dir und deinem AG eine Gattungsschuld, die im Gegensatz zur Währungs- oder Mengenschuld steht.

    Das deutsche Recht ist das voller Sprachregelungen, die den meisten Bewohnern dieser Rechtssphäre fremd ist.
     
  3. McDil

    McDil Gast

    Die Behörden-und Juristensprache ist ja nur ein Spezialfall einer total durchfunktionalisierten Sprache in dem Bestreben, die Vieldeutigkeit der lebendigen gesprochenen Sprache zu vermeiden und eindeutige Aussagen hervor zu bringen. Technokraten und Wissenschaftler aller Fachrichtungen pflegen Ähnliches, bloß hat Otto Normalverbraucher in seinem Leben nur mit Behörden sowie juristischen und medizinischen Einrichtungen zu tun.

    Die Lächerlichkeit entsteht dann, wenn die funktionalisierte Sprache wieder als "Alltagssprache" wahrgenommen wird.

    Ich will damit nur sagen, dass solche "technische Sprachen" einfach nicht zu vermeiden sind, finde aber, dass es den betreffenden Technokraten ganz recht geschieht, wenn möglichst viele Leute merken, dass solche Sprachen manchmal auch zu nichts anderem als zum Verstecken von Herrschaftswissen missbraucht werden. -> Siehe das viel kritisierte neoliberale "Regierungs-Neusprech".
     
  4. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Als der TVöD 2005 in Kraft trat, war die Regelung des § 18 TVöD - Leistungsentgelt - völlig neu.

    Die Dienststellen feierten bis ich ihnen dann erklärte, dass die Arbeitsschuld als erbracht gilt, wenn diese in mittlerer Qualität und Güte erbracht wurde. Dabei zählt keine irgendwie ermittelte Norm sondern diese Qualität und Güte ist immer individuell beim einzelnen Arbeitnehmer anzusiedeln und nicht standarisierbar.

    Ich habe die Damen und Heren dann mal auf das Phänomen der Gattungsschuld gebracht, ein unbestimmtes Schuldverhältniss, in dem man nur der Art nach die Leistung schuldet. D. h., je unbestimmter die Schuld ist, desto gattiger.

    Danach ist in den nordniedersächsischen Gemeinden die Euphorie wiede verflogen, denn nun hätten sie, um die Mehrleistung überhaupt definieren zu können, die Mittelleistung erst einmal beschreiben müssen.

    Insofern ist solch ein Wissen schon wertvoll, wenn man es denn sozial adäquat anwendet.
     
  5. McDil

    McDil Gast

    In der Tat! :biggrin:
     
  6. maclin

    maclin New Member

    Davon träume ich.

    Oft genug ist es dann so verfasst, dass ein sogenannter Spielraum extra belassen wird.
    Wendest du diesen dann an, war es bestimmt die falsche Situation.

    So erlebe ich dies ab und an in meinem Berufsbereich.
     

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