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Der Rechtsstaat schlägt wieder zu!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von batrat, 4. August 2011.

  1. batrat

    batrat Wolpertinger

  2. ermac

    ermac Member

    ich werde auch permanent von Radargeräten der Polizei bedroht.
    vielleicht sollte man es mal versuchen…
     
  3. McDil

    McDil Gast

    Gerichtsentscheidungen sollte man nicht verstehen wollen. Man könnte darüber verrückt werden.
     
  4. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ich fand es zwar richtig, dass damals der Polizei-Vizepräsident für diese Androhung von Folter milde verurteilt wurde. Aber dass der Kindermörder nun Geld dafür erhält ist für mich nicht zu begreifen.
     
  5. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Ich finde das ganze völlig unaufregend.

    Es ist unstrittig das die Androhung von Folter rechtswidrig war, der Verantwortliche wurde rechtskräftig verurteilt. Insofern ist es völlig normal das das "Opfer" dieses Straftatbestandes Schmerzensgeld einklagen kann.
    Auch wenn das immer viele gerne hätten: Selbst wenn das Verbrechen noch so grausig ist, der Straftäter verliert damit nicht automatisch alle seine Rechte –*und das ist auch gut so ("Vogelfreiheit" gabs ja früher mal).

    Zudem muss man doch mal die Relation im Auge behalten: Dieser Gäfgen bekommt jetzt 3000,– EUR, was genau soll er denn damit anfangen wenn er (hoffentlich) den Rest seines Lebens im Knast und dann in Sicherungsverwahrung vor sich hin modert?

    Ein Rechtsstaat ist halt manchmal auch unangenehm – man muss schon aushalten können das die Arschlöcher von nebenan dieselben Rechte geniessen die man für sich selbst in Anspruch nehmen möchte.
     
  6. Hop Singh

    Hop Singh New Member

    Es scheint aber weiter zu gehen. Denn die Forderung nach 10000 € Schmerzensgeld und der Befangenheitsantrag sind ja abgelehnt worden.
    Nur so, mit Hilfe seines Rechtsanwaltes, kann er sich Normalität vorgaukeln und sein eigenes Verbrechen für sich erträglich machen.

    Obwohl: Jetzt ist auch mal gut mit dem!
     
  7. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Die Würde des Menschen ist unteilbar. Sie gilt auch für Beschuldigte, Angeklagte und Verurteilte.

    Darüber bin ich recht froh.

    Denn der nächste Schritt der Polizei wäre irgendeine Steigerung gewesen. Nicht weil die - die Strafverfolgungsbehörden - so böse sind, sondern weil der Mechanismus so ist. Das Recht ist eine lebendige Veranstaltung.
    Allerdings steht man zuweilen einigen judikativen Lebensformen recht sprachlos gegenüber.
    Ich dieser allerdings nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2011
  8. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Hach, ja, die gerechte Empörung. Kann’s denn Schöneres geben?!
     
  9. batrat

    batrat Wolpertinger

    Schön wäre ein Kommentar von dir zur Sache. Haben alle anderen, die hier bisher geschrieben haben auch geschafft.
     
  10. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Nach einem Tag muss ich zugeben, dass das Urteil nicht falsch ist. Mein erstes Posting war meiner Empörung geschuldet, dass jemand, der so viel Leid über andere gebracht hat, sich erdreistet, für seine Ängste einer Androhung wegen, Geld einzuklagen. Jetzt müssten sofort die Eltern klagen und ihm das Geld wieder abnehmen lassen. Für mich ist der Täter psychisch krank. Erinnert Ihr Euch noch daran, wie er eine Art Kinderschutzverein gründen wollte?
     
  11. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Ich kann die Reaktion des Widerwillens ob dieses Urteils verstehen.

    Man möge dabei jedoch bedenken, dass der Wunsch des Menschen und ihrer Organisatonen nach Vollkommenheit ungebremst bizarre Verläufe und Ergebnisse haben kann. Beispiele: RAF, IRA und Fundamentalisten im Glauben (Taliban, orthodoxe Juden, fundamentalistische christliche Sakralgemeinschaften).

    Deshalb ist der Stopp, der jetzt von der Justiz eingebaut worden ist, völlig ok und inhaltlich auch in Ordnung. (Bedenkt mal bitte den damaligen "Hamburger Kessel". Der wurde auch in Nachhinein für rechtswidrig erklärt.)

    So sehr ich die polizeilichen Akteure verstehen - im Sinne von nachvollziehen - kann, darf Folter oder die Androhung derselben nicht zum taktischen Instrumentation einer Eingriffsverwaltung gehören.

    Etwas völlig anderes wäre, wenn der Vater des Kindes Geffken in die Finger bekommen hätte.

    Aber genau das will ein geordnetes Verfahren ja vermeiden und hat deshalb die Befangenheitsregel in die Rechtspflege eingeführt. Gilt auch für Vw-Verfahren jeglicher Art.
     
  12. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Ich möchte nicht wissen, welche Pirouetten der Rechtsstaat gedreht hätte, wenn Gäffken tatsächlich gefoltert und dadurch das Leben des Jungen gerettet worden wäre. Ob man dann den so agierenden Polizisten auch den Prozess gemacht hätte, mit dem Ergebnis, dass sie das Leben des Kindes nicht durch Folter hätten retten dürfen? - Aber das sind nur so Gedankenspiele. :teufel:
     
  13. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Sei doch nicht so sadistisch!

    :teufel:
     
  14. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Ernst Albrecht (Klick ...) hatte sich nach meiner Erinnerung auch über die Zulässigkeit der Folter zur Verhinderung schwerer Verbrechen in einer wissenschaftlichen Arbeit zustimmend geäußert.

    Die Reaktion damals war unisono ablehnend. Nur die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion stand in Treue fest. Aber das musste sie wohl. Er war ja schließlich MP.

    Das Thema ist nicht neu, jedoch ziemlich gut beleuchtet worden mit immer dem selben Ergebnis. In einem Rechtsstaat ist Folter nicht erwünscht und zulässig.
     
  15. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Schon klar. :)
     
  16. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Strauß ist weiland mit seinen Forderungen noch weiter gegangen, als die Landshut entführt worden war.

    Wie der jemals entnazifiziert werden konnte ...
     
  17. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Das war zur Sache.
     
  18. batrat

    batrat Wolpertinger

    Nur indirekt. Du hast, wie fast immer, nur die Kommentare anderer zur Sache kommentiert, aber nicht die Sache selbst.

    Morgenstern hat sehr gut zur Sache geschrieben. Seinen Ausführungen schliesse ich mich gerne an, nachdem sich die erste emotionale Reaktion gelegt hat.
     
  19. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

    Nur um es ganz deutlich zu sagen: Wenn ich etwas ausgefressen hätte, möchte ich selbstverständlich nicht gefoltert werden, sondern darauf bestehen, dass meine Menschenrechte geachtet werden. Ich bin gegen Folter. Dazu gehört auch, dass Kindern weder physisch noch psychisch Gewalt durch Erziehungsberechtigte angetan wird.

    Mein Interesse galt der virtuellen Situation, wenn man das Leben des armen Kindes durch Folter tatsächlich gerettet hätte...

    Diese Woche kam auf SWR1 ein Interview mit einem Mann, der zusammen mit seinem Vater wegen angeblicher Vergewaltigung zu über zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden war und davon fünfeinhalb Jahre absitzen musste. Dann wurde er freigelassen, denn es hatte sich herausgestellt, dass das angebliche Opfer nach der Tat noch Jungfrau gewesen war und die Staatsanwaltschaft diesbezügliche Beweismittel unterschlagen hatte.
    Natürlich gab es ein Ermittlungsverfahren, denn die Staatsanwaltschaft und auch der Richter hatten ganz klar Riesenscheiße gebaut, aber es passierte ihnen nicht das Geringste - auch das ist unser Rechtsstaat. Recht und Gerechtigkeit - zwei Paar Stiefel.
     
  20. McDil

    McDil Gast

    War früher so.
    Ist heute so.
    Wird immer so sein.
     

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