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Bin Online-Betrüger aufgesessen! Frage an HP-Besitzer

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von macsinchen, 12. Juni 2006.

  1. macsinchen

    macsinchen New Member

    Ich bin auf einen einen Online-Betrüger hereingefallen.
    Ich wurde von einer Seite auf der ich mit Namen und Anschrift registriert war auf eine Seite für Produktproben weitergeleitet. Ich bin mir sicher nicht auf "ok" gedrückt zu haben, hab jetzt aber eine Rechnung bekommen.

    So jetzt meiner Frage an die , dieselber eine HP haben:
    Könnte mir ein Besitzer einer HP nachweisen, dass ich auf "ok" gedrückt habe?
    Wie kann er diesen Nachweis ggf. fälschen?

    macsinchen
     
  2. Sluggahs

    Sluggahs Teilzeitschizzo

    Wofür genau hast du eine Rechnung bekommen? Dialer? Bestellte Waren oder irgendwas? So ist eine Auskunft ziemlich schwer. Bei bestellten Waren ist die Lage recht einfach, alles, was übers Internet bestellt wurde kann man innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Falls es was anderes sein sollte, dann solltest du die Situation etwas besser erklären.
     
  3. sahomuzi

    sahomuzi New Member

    Ist das so etwas, wo du eine monatliche Pauschale zahlst und dafür angeblich Produktproben bekommst?
    Schon was darüber gelesen, kostet viel und Produktproben gibt es natürlich auch nur Blödsinn.

    http://www.cms.ecoweb.de/artikel158.html

    Keine Ahnung ob das stimmt. Auf jeden Fall mal auf die Webseite gehen und die AGB durchlesen.
     
  4. macsinchen

    macsinchen New Member

    Die Rechnung lautet: Hiermit werden Sie monatlich bei 20 Produktproben eingetragen.

    Die Rechnung habe ich natürlich erst nach den 14 Tagen Einspruchsfrist bekommen.
     
  5. macsinchen

    macsinchen New Member

    DAs Problem ist, dass ich mir sicher bin, dass ich das Zeug nicht bestellt habe.

    Wer mal gucken will: probenzauber . de
     
  6. Sluggahs

    Sluggahs Teilzeitschizzo

    Nene, so läuft das nich, du kannst nach Erhalt der Rechnung oder der Bestätigung (in deinem Fall die Rechnung) 14 Tage Einsprucheinlegen. Und genau das würde ich jetzt an deiner Stelle tun. Falls die nicht darauf reagieren oder ablehnen, dann solltest du das wohl einem Anwalt übergeben (oder vorher damit drohen, manchmal hilft das schon)
     
  7. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Was für dich wichtig ist, ist das Fernagabegesetz und darin ist unter anderem geregelt, dass du 14 Tage Rücktrittsrecht nach Erhalt der Ware hast. Und, kam schon ein Probepäckchen? Zudem muss der Vertragsabschluss transparent und deutlich erkennbar sein. Und auch dieses traf bei dir nicht zu. Ich an deiner Stelle ignorierte das alles. Aber ich bin auch rechtsschutzversichert.
     
  8. macsinchen

    macsinchen New Member

    Zu der Fa. hab ich jetzt auch Beiträge in Rechts-Foren gefunden. Es sind Betrüger und lt. Aussage in den Foren kommt durch klicken auf die Seite kein Vertrag zu stande.
    Ich hab jetzt mit Strafanzeige gedroht (hab eine Rechtschutzversicherung).

    @HP-Besitzer
    Aber meine Frage bleibt, könnte ein Besitzer einer HP nachweisen, welche Seiten ich auf seiner HP besucht habe?

    lg macsinchen
     
  9. ggd

    ggd New Member

    Gute Frage!

    Man hat auf jedenfall bei jeder besuchten Seite die Möglichkeit, id IP-Adresse und den Host-Namen des anfragenden Rechners zu speichern. Ich glaube aber wiederum nicht, daß - sofern du eine dynamische IP hast - von deinem Rechner die IP-Adressen protokolliert werden, die du zu irgendeinem Zeitpunkt hattest. Insofern würde die Antwort eher nein lauten. Bin ich aber nicht hundertprozentig sicher.

    Die "OK"-Frage: Normalerweise wird von einem Benutzer eingegebene Information erst beim expliziten versenden abgeschickt. Sprich: beim klicken auf den entsprechenden "senden"-Button, oder betätigen der Return-Taste. Ich würde es aber auch nicht für völlig ausgeschlossen halten, das es Software gibt, die schon während der Eingabe den Text auslesen kann. Wäre mir allerdings gänzlich neu, bin aber auch kein Javascript Experte.

    Grüße, Gabriel
     
  10. macsinchen

    macsinchen New Member

    Soweit ich im Internet recherchiert habe, sieht die "harmlose" Hauptseite ganz anders aus, als die Seite, von der dann die Rechnungen kommen.
    Auf der harmlosen Seite geht es um kostenlose Anmeldung. Auch hier weiß ich nciht, ob ich mich eingetragen haben, denn ich wollte noch nie Produktproben.
    macsinchen
     
  11. lightworker

    lightworker New Member

    Hallo!

    Zuerst einmal: Egal was du tust, auf keinen Fall zahlen. Das Geld siehst du nie wieder.
    Bei Probenzauber.de handelt es sich um ein geschickt organisiertes Netzwerk von Betrügern, denen scheinbar niemand dauerhaft das Handwerk legen kann. Die betreiben eine ganze Menge an solchen Seiten.
    Es ist in der Tat so, dass die in die Maske eingegebenen Daten versandt werden, ohne jemals einen Bestätigungsbutton gedrückt zu haben. Von daher deckt sich Deine Aussage mit denen zahlreicher anderer User.
    Für weitere Informationen empfehle ich Dir diese Forum:
    http://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=38042

    Ansonsten gilt: Nerven bewahren und aussitzen. Da werden noch etliche Mahnungen und zu guter letzt sogar Post von zwilichtigen Inkassounternehmen im Breifkasten landen, aber letztendlich verläuft es sich im Sande.

    Viele Grüße
    Torsten
     
  12. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Ja, kann er. Und wenn Du zu einer Unter-Seite nur nach dem Druck auf "OK" gelangen kannst, dann lässt sich das natürlich ebenfalls nachweisen.

    Aber auch ich würde an Deiner Stelle diese Rechnung einfach in die Tonne treten, evtl. eintreffende Päckchen postwendend nebst einen Kündigungsschreiben zurückschicken und die ganze Sache einfach vergessen.

    Grüße, Maximilian
     
  13. macsinchen

    macsinchen New Member

    DAnke für den Tipp.
    Ich hab denen jetzt mit Anzeige wegen Betruges gedroht. Wenn ich eine Mahnung bekomme gehe sich sofort zur Polizei.
    Es ist ja auch so, wenn man die Rechnung bezahlt, dann wissen die, da ist eine Dumme und geben deine Adresse weiter....

    Vielen Dank für eure tipps!!!!!
    Macsinchen
     
  14. maiden

    maiden Lever duat us slav

    bei http://forum.computerbetrug.de/ ist deine Frage an der richtigen Stelle.

    Der Pferdefuß für die Masche verbirgt sich übrigens in der Kundeninformation bzw. in den AGB:

    „Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.“

    Im Übrigen ist der Diensleister in der Beweispflicht, dir den Abschluß bzw. die Zustimmung zum Vertrag nachzuweisen. Wenn Du in den Feldern nix eingegeben hast und nicht auf den Button geklickt hast, dürfte ihm das schwerfallen. Freu dich aber nicht zu früh. Diese Typen sind meist hartnäckig.
     
  15. Sluggahs

    Sluggahs Teilzeitschizzo

    Ist die Klausel überhaupt zulässig? Immerhin wird hier das gesetzliche Widerrufsrecht ausgehebelt.
     
  16. poolstar

    poolstar New Member

    boah ist das asi,´bei mir war das auch, hab dann das einfach gelassen bis die erste mahnung per mail kam, dann die 2. mahnung in meinen briefkasten, in der stand, sie werden ein picassouunternehmen anfordern, jetzt ist ein monat vergangen und nichts ist passiert. und ich bin mir übrigens sicher, dass ich nie auf dieser homepage war, sowie viele user hier im internet.
     
  17. maiden

    maiden Lever duat us slav

    du solltest, alleine schon um deine Rechte zu wahren, auf jeden Fall widersprechen und nicht ignorieren. Diese Typen wollen das Geld der Leute und dabei sind sie erstens erfinderisch und zweitens ziemlich skrupellos und unnachgiebig. Daher ist der richtige Weg, wenn man sich seiner Sache ganz sicher ist, der Widerspruch und die anschließende Anzeige bei weiteren Forderungen.

    Wer allerdings, ohne die AGB richtig gelesen zu haben, seine Eingaben auf der Seite gemacht hat, sollte das Lehrgeld bezahlen und nicht murren.
     

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