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Betas, neues Urheberrecht, BSA, Previews & Co

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Borbarad, 3. Juli 2003.

  1. Borbarad

    Borbarad New Member

    Nachdem mich der Toast 6 Thread auf die Palme gebracht hat, will ich diesen allgemeinen Thread starten.

    Seit heute ist ein neues Urheberrecht im betrieb:

    http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/



    Wie ist die rechtliche Grundlage bezüglich Betas und Previews? Besonderes interessant innerhalb diesem Forum ist im Moment Panther Preview, wobei die QuarkExpress Beta hier auch ohne irgendwelches gemosere sein Runden machte.

    Also wie ist die Rechtliche Grundlage heute? Ich stelle mal folgende Behauptung auf:

    Betas und Previews sind Grauzone! Warum? Das liegt daran, das diese Programm nie einen Kaufgrund befolgen, sprich sie sind nicht in diesem Zustand käuflich zu erwerben(ausnahmen wie das neue Ms Office ). Aus diesem Grund entsteht auch nicht der "Raub", der den Unternehmen einen Schaden zufügt. Jedoch sollte der Nutzer die finale Version der Beta erwerben, wobei dies nicht vorgeschrieben wird und bei einer Kontrolle nur darauf hingewiesen wird, das er das nach so langem nutzen doch "mal machen sollte"


    Also Jungs und Mädels wie ist denn nun die rechtliche Grundlage bei Betas und Previews?

    Noch was bezüglich dem Argument: "Dann können sie das doch gleich öffentlich machen (Download auf der Homepage)" Mit der vorherigen Behauptung wäre dieses zu klären.

    Also her mit den Antworten


    B
     
  2. apoc7

    apoc7 New Member

    Der Hersteller ist Eigentümer einer Software, ob er diese verkauft oder nicht - das ist sein Problem.

    IMHO sind Betas nicht legal, es sei denn der hersteller gibt diese explizit frei.

    Darf man Testfahrzeuge von Automobilhersteller klauen?
     
  3. Borbarad

    Borbarad New Member

    *g*

    Vielmehr ging es mir darum ob der Besitz von Betas illegal ist?(Deutsche Rechtsprechung?)

    Das Betas nicht legal sind, sollte jedem doch klar sein :D

    B
     
  4. apoc7

    apoc7 New Member

    ja wenn die Dinger nicht legal sind, dann sind diese wohl illegal ;-)
    Oder versteh ich da was falsch?

    Gibt es noch was dazwischen? Halblegal und Halbillegal?

    Wenn ich eine Software entwickle, und diese bestimmte Personen als beta zum Testen gebe, dann sind alle andere Kopien illegal. pasta.
    Ich bestimme mit meinem geistigen Eigentum, was damit passiert - wo kommen wir denn sonst hin...?!?!
     
  5. Borbarad

    Borbarad New Member


    Schon Richtig! Ist klar! Nur der Haken liegt wo anders. Soweit mir bekannt ist, hat sich die Deutsche Rechtsprechung noch nicht dazu geäusert ob der besitz von Betas illegal ist oder es sich um eine Grauszone handelt(so wie mit der privaten Sicherheits Kopie).

    Früher zur guten alten Mailbox- und ASCII-Zeit war es so, das man für den besitz von Betas sich nicht Strafbargemacht hat, jedoch dazu aufgefordert wurde sich gefälligst das Original zu kaufen(privat, geschäftlich wurde es nicht gedultet).

    So hab ich das noch vernebelt in Erinnerung. Wie das heute zur Zeiten von BSA, TCPA und Kopierschutz ist, weiß ich nicht. Deswegen war meine Frage ja auch, ob sich einer damit heutzutage auskennt(Gesetzlich wenn es geht), damit hier mal Ruhe ist. :D


    B

    PS: Nicht umsonst haben die Betas meistens ne zeitliche Begrenzung von einem halben Jahr oder so. :D
     

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