1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Arbeitsrechtliches

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Sunny, 16. August 2002.

  1. Sunny

    Sunny New Member

    Folgendes Szenario: Eine GmbH, zwei Geschäftsführer (je 50 %), ich dort beschäftigt. Die beiden Geschäftsführer beschließen Ende Juli, sich in der Form zu trennen, dass ein Geschäftsführer ausbezahlt wird, der andere die Firma weiterführt. Ich bin ab 29. Juli in Urlaub, werde am 30. Juli abends vom "ausbezahlten" Gesellschafter telefonisch über die Lage informiert, verbunden mit einem Angebot, mit Ihm in seine neue  noch zu gründende  Firma zu wechseln (zusammen mit 2 weiteren Mitarbeitern). Ich sage unverbindlich zu. Am nächsten Tag fliege ich in Urlaub. Am 8. August  gerade aus dem Urlaub zurück  flattert per Einschreiben meine Kündigung zum 31. August ins Haus. Diese Kündigung ist rückdatiert auf den 1. Juli !!! Am Telefon erfahre ich dann, dass die Lage eskaliert und man sich zur sofortigen Trennung (zum 31.8.) entschlossen hat. Ich soll immer noch in die neue Firma wechseln (ab 1. 9.), habe jedoch noch keinerlei Verhandlungen über die Konditionen geführt. Mündlich wurde mir zugesichert, dass sich nichts verschlechtern würde. Ich befürchte jedoch, dass man versucht, den "gekündigten" Zustand auszunutzen, um deutlich schlechtere Konditionen durchzudrücken (mit Hinweis auf die neue Firma, man muss mal sehen ... usw  kennt man ja) - obwohl ein sicherer Kundenstamm, gute Mitarbeiter und jede Menge Arbeit übernommen werden. Jetzt kommt endlich meine Frage: sollte ich auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen (die vorherige Firma besteht ja nach wie vor), oder hat das noch Zeit (wie lange?)? Die Kündigung wurde  wie gesagt  vordatiert, außerdem könnte man die soziale Komponente bemängeln (es wurde Personen übernommen, die jünger sind, nach mir eingestellt wurden und keine Familie zu versorgen haben usw.).
    Ratet mir mal was &
    Der ratlose Sunny
     
  2. Folker

    Folker New Member

    Hmm, ich glaube nicht, dass die Vordatierung so astrein ist. Kann diese "Fälschung" bewiesen werden? Ich würde mich auf jeden Fall schlau machen. Beratungsgespräch beim Arbeitsamt (wg. kostenfrei - und arbeitslos bist Du ja erstmal)?. Nebenbei schon mal einen Anwalt für Arbeitsrecht raussuchen. Gewerkschaft? Wahrscheinlich bist Du nicht organisiert, sonst wäre es sicherlich einfacher die entspr. Antworten zu bekommen.
     
  3. grufti

    grufti New Member

    wenn die "neue" Firma Aufträge der "alten" Firma fortführt und auch Mitarbeiter der alten Firma einstellt, dann ist das arbeitsrechtlich eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Die neue Firma kann sich taufen wie sie will und Arbeitsverträge abschließen, wie sie will.

    Ich habe so was hinter mir. Näheres gerne.

    Jetzt auf jeden Fall erst mal der Kündigung widersprechen. Eine rückwirkende Kündigung ist keinesfalls möglich. Gesetzlich 4 Wochen zum folgenden Monatsende. Ich hoffe, dass die Firma mehr als 5 Mitarbeiter hat und unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
    Unbedingt in diesem Fall dazu von einem Anwalt beraten lassen. Eine Rechtsschutzversicherung hast du ja hoffentlich.
     
  4. Florian

    Florian New Member

    1) Maßgeblich für die Kündigung ist das Zugangsdatum beim Arbeitnehmer, was sich in Deinem Falle (Einschreiben) leicht nachweisen läßt. Die Kündigung ist daher unwirksam, da die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
    Das heißt jedoch nicht, daß Du deswegen das Arbeitsgericht nicht anrufen müßtest!

    2) Für die Anrufung des Arbeitsgerichtes hast Du einen Zeitraum von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Eile ist also geboten! (§ 4 KschG)

    3) Für eine ernsthafte Antwort braucht man ein paar Informationen mehr: Gibt es einen Betriebsrat? Wieviele Angestellte (ohne Geschäftsführer)? Wie lange arbeitest Du dort schon?

    4) Am Rande: Wenn sich der Kündigende mit einem Anwalt unterhält, wird ihm die Unwirksamkeit der Kündigung schnell klar werden - Du hast also jetzt einen weiten Verhandlungsspielraum.

    Gruß,
    Florian
     
  5. Sunny

    Sunny New Member

    Folgendes Szenario: Eine GmbH, zwei Geschäftsführer (je 50 %), ich dort beschäftigt. Die beiden Geschäftsführer beschließen Ende Juli, sich in der Form zu trennen, dass ein Geschäftsführer ausbezahlt wird, der andere die Firma weiterführt. Ich bin ab 29. Juli in Urlaub, werde am 30. Juli abends vom "ausbezahlten" Gesellschafter telefonisch über die Lage informiert, verbunden mit einem Angebot, mit Ihm in seine neue  noch zu gründende  Firma zu wechseln (zusammen mit 2 weiteren Mitarbeitern). Ich sage unverbindlich zu. Am nächsten Tag fliege ich in Urlaub. Am 8. August  gerade aus dem Urlaub zurück  flattert per Einschreiben meine Kündigung zum 31. August ins Haus. Diese Kündigung ist rückdatiert auf den 1. Juli !!! Am Telefon erfahre ich dann, dass die Lage eskaliert und man sich zur sofortigen Trennung (zum 31.8.) entschlossen hat. Ich soll immer noch in die neue Firma wechseln (ab 1. 9.), habe jedoch noch keinerlei Verhandlungen über die Konditionen geführt. Mündlich wurde mir zugesichert, dass sich nichts verschlechtern würde. Ich befürchte jedoch, dass man versucht, den "gekündigten" Zustand auszunutzen, um deutlich schlechtere Konditionen durchzudrücken (mit Hinweis auf die neue Firma, man muss mal sehen ... usw  kennt man ja) - obwohl ein sicherer Kundenstamm, gute Mitarbeiter und jede Menge Arbeit übernommen werden. Jetzt kommt endlich meine Frage: sollte ich auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen (die vorherige Firma besteht ja nach wie vor), oder hat das noch Zeit (wie lange?)? Die Kündigung wurde  wie gesagt  vordatiert, außerdem könnte man die soziale Komponente bemängeln (es wurde Personen übernommen, die jünger sind, nach mir eingestellt wurden und keine Familie zu versorgen haben usw.).
    Ratet mir mal was &
    Der ratlose Sunny
     
  6. Folker

    Folker New Member

    Hmm, ich glaube nicht, dass die Vordatierung so astrein ist. Kann diese "Fälschung" bewiesen werden? Ich würde mich auf jeden Fall schlau machen. Beratungsgespräch beim Arbeitsamt (wg. kostenfrei - und arbeitslos bist Du ja erstmal)?. Nebenbei schon mal einen Anwalt für Arbeitsrecht raussuchen. Gewerkschaft? Wahrscheinlich bist Du nicht organisiert, sonst wäre es sicherlich einfacher die entspr. Antworten zu bekommen.
     
  7. grufti

    grufti New Member

    wenn die "neue" Firma Aufträge der "alten" Firma fortführt und auch Mitarbeiter der alten Firma einstellt, dann ist das arbeitsrechtlich eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Die neue Firma kann sich taufen wie sie will und Arbeitsverträge abschließen, wie sie will.

    Ich habe so was hinter mir. Näheres gerne.

    Jetzt auf jeden Fall erst mal der Kündigung widersprechen. Eine rückwirkende Kündigung ist keinesfalls möglich. Gesetzlich 4 Wochen zum folgenden Monatsende. Ich hoffe, dass die Firma mehr als 5 Mitarbeiter hat und unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
    Unbedingt in diesem Fall dazu von einem Anwalt beraten lassen. Eine Rechtsschutzversicherung hast du ja hoffentlich.
     
  8. Florian

    Florian New Member

    1) Maßgeblich für die Kündigung ist das Zugangsdatum beim Arbeitnehmer, was sich in Deinem Falle (Einschreiben) leicht nachweisen läßt. Die Kündigung ist daher unwirksam, da die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
    Das heißt jedoch nicht, daß Du deswegen das Arbeitsgericht nicht anrufen müßtest!

    2) Für die Anrufung des Arbeitsgerichtes hast Du einen Zeitraum von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Eile ist also geboten! (§ 4 KschG)

    3) Für eine ernsthafte Antwort braucht man ein paar Informationen mehr: Gibt es einen Betriebsrat? Wieviele Angestellte (ohne Geschäftsführer)? Wie lange arbeitest Du dort schon?

    4) Am Rande: Wenn sich der Kündigende mit einem Anwalt unterhält, wird ihm die Unwirksamkeit der Kündigung schnell klar werden - Du hast also jetzt einen weiten Verhandlungsspielraum.

    Gruß,
    Florian
     

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