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Apple schockt Händler &

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von 2112, 26. Juli 2002.

  1. 2112

    2112 Raucher

    (15:00 Uhr) Apple schockt Händler mit neuen Verträgen. Daß es um das Verhältnis zwischen Apple und der Mac-Händlerschaft nicht gut bestellt ist, dürfte weitläufig bekannt sein. Immer schlechter wurde die Unterstützung der Händler seitens des Mac-Herstellers in den letzten Jahren, was zu einer drastischen Ausdünnung des Händlernetzes führte.

    Jetzt hat Apple mit den gestern vorgestellten und in ganz Europa gültigen neuen Grundverträgen die Händler schockiert. Das neue (nur in englischer Sprache vorliegende) Vertragswerk läßt sie praktisch ohne Rechte. Es basiert auf irischem Recht und umgeht dadurch das deutsche Handelsrecht.

    Kaum zu glauben: Apple hat nach MacGadget vorliegenden Informationen bei seinen Händlern künftig mehr Hoheitsrechte als die Staatsgewalt im jeweiligen Lande. So besteht für Apple durch den neuen Vertrag die Möglichkeit, bei einem Händler jederzeit und unangemeldet sämtliche das Mac-Geschäft betreffende Unterlagen einzusehen und Lagerbestände zu inspizieren, um etwaige Vertragsverstöße aufzuspüren. Diese Regelung hat den Charakter einer Hausdurchsuchung, für die jeder Staatsanwalt hierzulande einen richterlichen Beschluß benötigt. Darüber hinaus wird in eklatanter Weise gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

    Es kommt noch dicker. Apple behält sich das Recht vor, Endkunden, die bei einem Händler bestellt haben, direkt zu beliefern, also auf gut deutsch, den Händlern die Kunden vor der Nase wegzuschnappen. In der Praxis ist das kein Problem, wenn sich Apple-Mitarbeiter auf Basis des neuen Vertrags vorher Einblicke in die Bestellisten verschafft haben.

    Die Händler haben künftig den Status eines Importeurs, was zusätzliche Risiken birgt. Abgesehen davon behält sich Apple - wie bereits bisher - vor, Bestellungen jederzeit zu stornieren und die Preise zu erhöhen. Eine Auftragsbestätigung von Apple ist dadurch wertlos. Auch bei der Gewährleistung wird deutsches Recht - das zwei Jahre Gewährleistung für Privat- und gewerbliche Kunden vorsieht - umgangen. Der neue Händlervertrag richtet sich diesbezüglich nach EU-Recht, nach dem lediglich private Kunden zwei Jahre Gewährleistung in Anspruch nehmen können.

    Apple-Händler haben keine Wahl - entweder sie unterschreiben den neuen Vertrag, oder sie können sich ein neues Geschäftsfeld suchen. "Durch das neue Vertragswerk verliert der Händler weite Teile seiner Selbständigkeit, wird fast schon ein Sklave Apples", beschwert sich ein deutscher Mac-Händler gegenüber MacGadget. Viele Händler lassen den neuen Grundvertrag bereits juristisch prüfen. Öl ins Feuer gießt unterdessen Frank Steinhoff, der Geschäftsführer von Apple Deutschland: "Apple-Händler müssen sich daran gewöhnen, daß wir auch direkt vertreiben" (Zitat der Woche der Zeitschrift Reseller News).

    MacGadget ruft alle Mac-Händler in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf, sich - das Konkurrenzdenken angesichts dieser prekären Lage einmal beiseite gelassen - zum unverbindlichen Informationsaustausch in unsere neue Händler-Diskussionsliste einzutragen und gemeinsam über mögliche Schritte zu beraten. Es handelt sich um eine interne, nicht-öffentliche Diskussionsliste, zu der Apple-Vertreter keinen Zutritt haben.
     
  2. ughugh

    ughugh New Member

  3. maiden

    maiden Lever duat us slav

    der neue Apple-Slogan heißt jetzt auch nicht mehr think different sondern doof bleibt doof.
    Man mg über Microsoft denken wie man will, aber Apple wird auch immer beschissener.
     

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