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Äste gehören zum Wald dazu

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von batrat, 3. Oktober 2012.

  1. batrat

    batrat Wolpertinger

  2. McDil

    McDil Gast

    Wäre es ein Baum auf einem Privatgrundstück, und der Ast wäre auf den angrenzenden Gehweg gefallen, dann sähe die Sache ganz anders aus! Also! Weg mit den Bäumen! Sägt sie ab, wo ihr sie findet!:teufel:
     
  3. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Wir (Eigentümergemeinschaft) haben ein Grundstück mit sehr vielen Bäumen. In Kürze kommt ein Fachmann, der die Bäume auf trockene Äste etc. untersucht. Danach wird eine Gartenbaufirma alle erkannten Gefahren beseitigen. Der Spaß kostet ein paar Tausend €. Ich sehe das ein, im Wald allerdings ist das nicht machbar. Wenn die Waldbesitzer schon freien Zugang gewähren müssen, dann muss man sie natürlich von der Gefahr der Schadenersatzforderungen freistellen.
     
  4. blacklady

    blacklady New Member

    Was machen denn Fremde auf eurem Grundstück ? Werdet ihr verurteilt, wenn jemand verbotenerweise auf euer Grundstück geht und dann vom Ast erschlagen wird ??
     
  5. batrat

    batrat Wolpertinger

    In unserem bizarr verdrehten Rechtstaat vermutlich ja ! Es sind schon Hausbesitzer von Einbrechern verklagt worden, weil sie im Haus verunglückt sind ! :eek:)
     
  6. maximilian

    maximilian Active Member

    Das ist in Deutschland leider so. Der Eigentümer haftet für alles, was auf/in seinem Besitz geschieht. Es gibt da unzählige Fälle von Einbrechern, die sich beim Sturz von der Kellertreppe verletzt haben, oder Tierfreunden, die von Kühen/Pferden/Schafen/Ziegen gebissen/getreten/gequetscht wurden, nachdem sie über den Weidezaun geklettert waren, um die Tiere zu streicheln, zu füttern Ode mit ihnen zu spielen. Dass dafür jeweils zuersrst ein Hausfriedensbruch begangen werden musste, hat für die Haftung keine Relevanz.
     
  7. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Das ist eine Siedlung mit 32 Eigentumswohnungen. Da kommen natürlich Besucher und die Eigentümer selbst möchten auch nicht einen großen Ast auf den Schädel bekommen.
     
  8. blacklady

    blacklady New Member

    Wenn also mein Hund einen Einbrecher abfieselt, dann bin ich schuld ? Muss ich da ein Schild an die Haustür nageln mit der Aufschrift "Bissiger Hund" ?
     
  9. Morgenstern

    Morgenstern Active Member

    Ja. Ein Schild ist notwendig. Es könnte ja auch mal ein Unbeteiligter auf das Grundstück gelangen.

    Das Schild "Bissiger Hund" begründet erst recht eine Schadensersatzpflicht, da der Eigentümer von Grundstück und Hund zu erkennen gibt, dass er wusste, dass der Hund eine Gefahr darstellt.
     
  10. batrat

    batrat Wolpertinger

    Verkehrte Welt.

    Gäbe es keinen Einbruch, dann gäbe es auch keinen Hundebiss ! Eigentlich ein simpler Kausalzusammenhang, aber man muss wohl Jura studiert haben, um das anders zu sehen, weil da das logische denken abhanden kommt. :augenring
     
  11. batrat

    batrat Wolpertinger

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